Hilfe! Kennt sich jemand mit einem Rückzug eines Kaufvetrages aus?

Hallo ihr lieben,

Ich bin total verzweifelt. Wir haben uns im Juni 19 beim Notar zusammen gesetzt um eine Wohnung zu kaufen. Die Wohnung wurde besichtigt und es hat uns gefallen denn die war saniert modernisiert und günstig in Vergeich zu unseren Preisen in Stadtmitte. Jetzt wurden die Nebenkosten schon gezahlt und es fehlt die Freigabe zur Kaufpreiszahlung. Alle Dokumente seien fertig es fehlt aber nur noch die Kostenberechnung des Amtsgerichts, für das in die Wege geleiteten Zwangsvollstreckung. Und damit auch die Stadt ein Händchen mitzutun. Wie lange dauert das noch seitdem sind 6 Wochen vergangen als ich erfahren habe das ein Dokument fehlt. Langsam bin ich davon abgeschreckt und würde am liebsten den Kauf zurück ziehen Kennt sich jemand damit aus ? Ich wüsste gerne ob ich nach Kaufabbruch den Kaufpreis trotzdem bezahlen muss . Ich hoffe um eure Hilfe , liebe Grüße aus Köln

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Hallo Liamra,

Wenn Ihr beim Notar einen Kaufvertrag unterschrieben habt ist dieser normalerweise bindend und es gibt nur wenige bis keine Gründe zurückzutreten. Dass die Nebenkosten vor der Kaufpreisfälligkeit bezahlt werden ist nicht unüblich. Auch dass es mit der Fälligkeit dauert kann passieren, bevor Ihr bezahlt muss die Auflassung im Grundbuch eingetragen sein (meinst Du das mit „die Stadt hat ein Händchen mitzutun“?) - und alle frühere Belastungen aus dem Grundbuch gelöscht werden. Manchmal ist das etwas komplizierter. Hat aber nichts damit zu tun dass die Wohnung qualitativ schlechter ist. Der Zeitrahmen bis jetzt ist absolut üblich.
Ansonsten kannst Du nur den Notar kontaktieren und nach Deinen Möglichkeiten zum Rücktritt fragen. Evtl geht es in Einvernehmen mit dem Eigentümer. Ob Ihr von den bereits bezahlten Nebenkosten etwas wiederbekommt ist fraglich... alles Gute!

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Nachtrag: sehe gerade es liegt beim Amtsgericht... da dies nun auch in die Sommerpause fiel würde mich die Verzögerung erst recht nicht wundern!

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Hallo,

Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort.

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Bei uns sind nach Notar Termin 10 Wochen ins Land gezogen, bis wir die Wohnung hatten.
Warum willst du denn jetzt zurückziehen?

Kaufnebenkosten und kosten der ruckabwicklung müsstest du dann alleine tragen, das ist rausgeschmissenes Geld, wenn es keinen triftigen Grund gibt zurückzutreten.

Aber ein mulmiges Gefühl und Angst hat beim Kauf der ersten eigenen Wohnung wohl jeder, lass dich von dem Bauchgefuhl nicht abschrecken, frag in diesem Fall lieber den Kopf.

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Bei uns sind es jetzt 14 Wochen seit Kaufabschluss. Mal schauen , ich habe Angst das der Eigentümer seine Pflichten nicht nachkommt. Die Maklerin habe ich gestern angerufen und sagte mir zu Anfang es sei wahrscheinlich wegen dem Eigentümer das der Kaufprozess sich so hinzieht. Dann habe ich mein Wissen mitgeteilt und gesagt das dieses eine Dokument fehlt. Dann hieß es achso dann liegt es nicht an ihm. Das hat mich verunsichert und denke darüber ob er vielleicht sein Teil nicht vollständig bezahlt hat. Er hat zu ihr ja gesagt, es läge wahrscheinlich an mir...also hat er etwas nicht bezahlt? Hmmm... ich kann sowieso nur abwarten was demnächst kommt. Beim Notar habe ich auch angerufen es gab nichts neues die wissen genauso viel wie ich. Ich wurde in die Mail beigefügt zwischen der Korrespondez der Stadt und dem Notar.

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Was denn bezahlt eigentlich?
Notar, Makler und grundsteuer zahlt ja der Käufer

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Wenn es dich verunsichert, dass das jetzt so lange dauert, ruf beim Notariat an. Ich kann dir aber nur sagen, dass das ganz normal ist. Hier in Großstädten mit überlasteten Grundbuchämtern,... kann das schonmal 2 Monate dauern bis endlich alle Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen. Ein Wohnungskauf ist halt kein Gebrauchtwagenkauf, wo man direkt nach der Vertragsunterzeichnung losdüsen kann.

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Wie johannalein schon geschrieben hat, kannst du nicht so einfach vom Kaufvertrag zurück treten. Da müsste schon explizit ein Rücktrittsrecht für bestimmte Bedingungen aufgenommen worden sein und das ist eher unüblich. Es gibt aber auch gesetzliche Rücktrittsrechte.

Da du ein Objekt kaufst das bereits in der Zwangsversteigerung ist, ist es eher eine kompliziertere Geschichte und du müsstest viel genauere Details mitteilen. Kaufst du z.B. ein Haus oder eine Wohnung.

Die Auflassungsvormerkung dürfte inzwischen schon eingetragen sein, i.d.R. wird die auch von vielen Notaren gewährleistet, so dass man nicht auf die Eintragung warten muss. Liegt das Kaufobjekt auch in Köln? Das Amtsgericht gehört nicht zu den schnellsten, aber innerhalb von 4-6 Wochen sollte diese eingetragen sein, auch wenn Ferienzeit ist. Da wir schon September haben müsstet Ihr über euren Notar die Eintragungsnachricht erhalten und von der Gerichtskasse auch schon die Rechnung haben. Richtig?

Ich gehe davon aus, dass du mit der Stadt bei einem Hauskauf möglicher Weise die Vorkaufsrechtverzichterklärung meinst - aber die ist i.d.R. in 2-4 Wochen da und bei einer Wohnung nicht erforderlich. Da kann ich mir schon eher vorstellen, dass die Stadt die Zwangsversteigerung betreibt und aber dem Verfahren nachträglich beigetreten ist.

Dreh und Angelpunkt dürfte aber das "Dokument" sein was fehlt - was ist es denn? Vermutlich doch eher die Löschungsunterlagen, die brauchen auch in normalen Fällen immer am längsten (auch wenn es sich um Banken handelt). Bei einer Zwangsversteigerung aber sehr wichtig, die Rücknahmeanträge aller das Verfahren betreibenden Gläubiger. Dein Notar wird wissen, wer das derzeit ist - was nicht bedeutet, dass -zumindest theoretisch- noch neue hinzukommen können.

Solange die Gläubiger des Verkäufers Profis sind, also Banken oder auch Stadt / Finanzamt etc., wird das auch funktionieren. Nur wenn Privatpersonen oder auch ggf. normale Firmen Gläubiger sind, kann es (muss aber nicht) kompliziert werden. Die hat dein Verkäufer möglicher Weise verärgert und jetzt sind die unkooperativ und lassen sich Zeit, stellen Forderungen die nicht durchführbar sind etc.
Aber damit brauchst du dich glücklicher Weise nicht herumzuschlagen, den "Spaß" hat dein Notar bzw. gibt das zur Klärung an den Verkäufer weiter. Du musst einfach nur Geduld haben.

Der Notar wird dir mitteilen, wenn der Kaufpreis gezahlt bzw. auf Notaranderkonto hinterlegt werden kann. Wobei ich das nicht so ganz verstehe. Denn ohne Notaranderkonto lässt sich die Sache nicht ganz ohne Risiko abwickeln und wenn Ihr den Kaufpreis auf dem Notaranderkonto hinterlegt, sollte damit auch der Besitzübergang erfolgen, so dass ihr einziehen / Mieten einnehmen könnt. Wie lange es dann dauert, bis der Verkäufer bzw. dessen Gläubiger ihr Geld bekommen kann dir eigentlich egal sein. Du solltest nur nicht groß anfangen Geld in das Objekt zu stecken.

Vielleicht teilst du uns noch mit wie das "Dokument" heißt, dass noch fehlt. Dazu dann noch ein paar Informationen zu den Gläubigern (keine Namen, einfach nur Bank / Stadt / Finanzamt, Privatperson). Dann kann man das ganze besser einschätzen.
Auch sehr interessant wäre, ob bereits ein Versteigerungstermin angesetzt wurde. Falls ja, hätte der aber schon längst mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens aufgehoben werden sollen. Andernfalls gibt es da richtig Probleme mit den Gläubigern.

Falls du bei dem Notar anrufst, sei nett zu den Mitarbeitern, die können auch nichts dafür wenn Dritte nicht in die Pötte kommen, werden sich aber bestimmt mehr Mühe bei der Lösung der Probleme [deines Verkäufers] geben.

Solltest du, doch irgendwann zurücktreten, da der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen kann (Lastenfreistellungsverpflichtung, schalte dafür einen Rechtsanwalt ein, derzeit noch etwas früh, sprich vorher mit dem Notar) dann bekommst du keine Kosten erstattet. Notar und Gerichtskosten sind bereits angefallen, die Löschung deiner Vormerkung verursacht erneute Kosten. Das müsstest du dir vom Verkäufer wiederholen (aber wenn der Geld hätte, wäre das Objekt nicht in der Zwangsversteigerung?). Auch da würde dich der Rechtsanwalt beraten. Allenfalls die Grunderwerbsteuer kannst du dir erstatten lassen, sofern die schon gezahlt wurden.

Ich drück dir die Daumen, dass alles noch gut funktioniert.

liebe Grüße

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Hallo,
Der Kauf findet in Solingen statt. Die Zwangsversteigerung wurde stillgelegt am 06.08 und einen Termin gab es nicht aber ein zwangsverwalter wurde natürlich miteinbezogen vorher. Ich habe heute erfahren das der Verkäufer noch nicht seine Zahlungen bezahlt hat. Ich werde Montag den Notar anrufen und fragen wie ich im schlimmsten Fall aus der Sache rauskomme. Im Vertrag steht nicht genau wie eine Rückstrittvereinbarung festgelegt ist es steht nur drin das wir informiert wurden. Mehr nicht. Ob das eine gute Chance für mich ist? Weiss ich noch nicht. Aber gelesen habe ich das der Verkäufer mehr Rechte hat als ich( im Internet gelesen). Zufrieden bin ich allein wenn die Grunderwerbssteuer zurückerstattet wird. Denn das war der höchste Teil unserer Zahlung. Danke für so viele wichtige Informationen du hast mir mehr Einblick gegeben.

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Achso habe vergessen zu erwähnen, Das Dokument, vom Amtsgericht heißt Kostenberechnung für die In die Wege geleiteten Zwangsvollstreckung samt Zwangsverwalter. Das liegt der Stadt Solingen noch nicht vor um dann diesen Treuhandbescheid auszustellen. Und solange das alles nicht fertig ist und die Zahlungen seitens Verkäufers nicht entrichtet wurden wird auch keine Kaufpreiszahlung erfolgen. Das wurde ihm heute vom Notar mitgeteilt.

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