Grundbuch bei Partnerwechsel

Hallo in die Runde,

kann mir jemand folgende Frage beantworten :

Ist es möglich bei einem Notar gleichzeitig sowohl die Streichung des alten Partners als auch die Hinzufugung eines neuen Partners für den Eintrag im Grundbuch zu veranlassen?

Die Frage, die dahinter steht ist, ist es finanziell günstiger, wenn man das verbindet, als wenn man diese Eintragung zeitlich getrennt macht.

Vielen Dank für euren Input
Pieter

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Hallo,
du kannst nicht streichen lassen, ohne dass jemand Neues reinkommt. Dir gehört ja nicht alles. Wem gehören dann in der Zwischenzeit die 50%.

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Ich wäre derjenige, der hineinkommen möchte...
Der ehemalige Ehemann meinen Partnerin soll ausbezahlt werden.

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Wenn der neue Partner den alten auszahlen kann dann sollte dem nichts im Wege stehen.
Ich würde mir das allerdings gut überlegen, je nach dem wie lange du mit dem neuen Partner/Partnerin schon zusammen bist. Falls du es dir leisten kannst würde ich den früheren ausbezahlen und selbst 100% Eigentümer werden.

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Ich wäre derjenige, der neu in das Grundbuch hinein möchte, weil ich den ehemaligen Partner auszahlen würde. Wenn das Austragen vom Ex-Partner und Neu-Eintragen von mir in einem Rutsch passieren könnte, müsste man nicht doppelt Notargebühren und Grundsteuer zahlen - so der Gedanke dahinter...

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Hallo.

Also Gundsteuer(erwerbssteuer?) musste mein neuer Partner damals nicht zahlen. Warum. Es geht ja nur um das Grundbuch. Du zahlst bzw. kaufst ja nicht das Grundstück bzw. das Haus, willst ja nur ins Grundbuch.

LG

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Das geht nicht so einfach. Zudem muss ja auch der alte Miteigentümer mitwirken. Ohne mehr Infos kann Dir das keiner verlässlich beantworten. Ich empfehle Dir eine Beratung vom Notar.

VG 004

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Klar, vorausgesetzt, der ehemalige Ehemann macht dabei mit. Wir möchten aber, bevor wir dies vorschlagen, wissen, ob das überhaupt möglich wäre. Ansonsten schlagen wir es erst gar nicht vor.

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Also Pieter, ich fasse mal zusammen ;-) :

Deine Lebensgefährtin ist bereits geschieden, denn Du sagst ehemaliger Ehemann. Die Immobilie blieb im Besitz von beiden, jeder 1/2 Anteil, ja?

Im dem Fall könntest Du dem Ex-Ehemann anbieten, dessen Anteil zum Betrag xy abzukaufen. Dazu brauchst Du auch Deine Lebensgefährtin nicht, denn es betrifft nicht ihren Anteil. Dementsprechend 1 Notarvertrag, 1x Grunderwerbsteuer.

Wenn der Ex-Mann erst an Deine LG verkauft, und diese dann an Dich, sind es 2 separate Rechtsgeschäfte. Doppelte Kosten. Doppelte Grunderwerbsteuer.

Prüfe auch, ob noch valutierende Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind, für die der Ex-Mann mit haftet. Hierzu ist auch Beratung (Notar und Bank) notwendig, wie man damit am besten umgeht, dies hier zu erläutern ist zu ausufernd.

VG 004

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