Terrasse der Nachbarn deutlich höher als unsere und unters Grundstück

Hallo, wir haben vor etwa zwei Jahren neu gebaut. Es gibt sozusagen zwei Straßen die untere wo wir wohnen und die obere. Die Gärten Grenzen dann aneinander. Wir haben uns im unteren Strassenniveau angepasst. Unser Garten ist einigermaßen eben. Mit leichter Steigung. Die an der oberen Straße haben sich dem Straßenniveau von oben angepasst. Unsere direkten Zaun Nachbarn haben jetzt angefangen Ihre Terrasse zu stellen. Diese liegt nur knapp über 2 m über unserem derzeitigen Gefälle mit Garten. Sprich also unsere beiden Gehrden sind eben. Nur deren Haus steht etwa zweieinhalb Meter Höhe. Und dementsprechend auch die Terrasse da sie ebenerdig rausgehen wollen. Ist das überhaupt zulässig? Sie haben die drei Meter von der Grenze eingehalten aber darf man danach in der Höhe machen was man will? Die können uns jetzt genau ins Wohnzimmer gucken. Das kann man natürlich noch irgendwie kaschieren mit Vorhängen. Aber auf der Terrasse kann man viel machen. Jetzt hatten wir mal lieb angefragt ob von ihrer Seite noch ein Sichtschutz oder ähnliches geplant ist da hieß es ist sein Pflanzen geplant, aber die brauchen ja auch um zu wachsen.
Mein Mann ist in der Lage, rauszugehen und komplett zu ignorieren was auf der anderen Seite ist. Ich gehe raus und sehe und höre dir sofort. Höre natürlich auch noch jedes Wort tags und nachts, da ist einfach total laut ist durch den Höhenunterschied.
Hat jemand das selbe Problem? Gewöhnt man sich irgendwann da dran? Auf der anderen Seite denke ich immer, dass es dir doch genauso stören muss uns die ganze Zeit zu sehen.

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So ist das halt in einer Neubausiedlung. In wie weit die Bebauung zulässig ist, sagt der Bebauungsplan.

Wichtig ist, dass das Gefälle professionell befestigt wurde, sonst sitzen die Nachbarn nach dem nächsten Regen IN eurem Wohnzimmer.

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Hallo!

Ich glaube unsere Grundstücke und die umliegenden Grundstücke sehen fast gleich aus🤣.

Wir haben für unser Grundstück und das gesamte Baugebiet einen Bebauungsplan von der Gemeinde bekommen, daran müssen sich alle halten. Daran sind Abstände zu Grundgrenzen und auch das Höhenniveau festgelegt.

Wir dürfen mit fertigem Ergeschossaufbau ( also der Bodenbelag im Erdgeschoss) 50 cm über dem Strßenniveau liegen. Das dürfen die rückseitigen Nachbarn auch. Allerdings ist das Straßenniveau dort ca. 2,0 m höher. Wenn ich im Garten stehe sind meine Augen etwa auf Augenhöhe zu Nachbars Terasse, da wir auch die Gärten jeweils an die Straße angepasst haben. So entstehen 2 m Höhenunterschied zuwischen den Grundstücken.

Das wussten wir aber vorher! Man kauft ja ein Grundstück und schaut sich den Bebauungsplan an. Wir wollten vorher wissen womit wir bei den Nachbarn rechnen müssen, was kommen kann und was nicht....
Ich denke das es bei euch ähnlich geregelt ist. Und wenn das Erdgeschoss auf dem Niveau sein darf, dann ganz sicher auch die Terrasse.
Ich denke hier hilft dir nur der Bebauungsplan weiter.

Vielleicht könnt ihr einen Zaun bauen? Das wird wohl die einzige Möglichkeit sein, um sofort „Ruhe“ zu haben.

LG

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Wir haben schon einen Zahn. Dieser ist schon zwei Meter hoch. Mehr dürfen wir leider nicht machen Punkt daher hoffe ich jetzt dass die Nachbarn noch irgendwas hin machen nicht nur Pflanzen sondern einen richtigen Sichtschutz aber naja verlangen kann man das ja nicht

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Einen Zaun sollte es heißen

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Das wirst du hinnehmen müssen. Wie hattest du dir denn vorgestellt, dass sie ihre Terrasse bauen? Dir war ja sicher klar, dass dort eine Terrasse hinkommt.

Du kannst niemanden dazu zwingen, sich Sichtschutz zu machen. Ihr könntet aber überlegen, ob eine Markise die ihr vor eurem Wohnzimmer anbringen lasst, euch den gewünschten Sichtschutz für euer Wohnzimmer bringen kann

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Eine Frage: Eure Grundstücke liegen an 2 verschiedenen Straßen, die verschiedene Höhenlagen haben. Nur die Rückseiten eurer Grundstücke stoßen aneinander, oder?

Wie hätte denn jetzt der „Nachbar“ deiner Meinung nach bauen sollen? Natürlich MUSS er sich nach „seiner“ Straße ausrichten. Das habt ihr ja auch getan. Außerdem muß man, gerade wenn ein natürlicher deutlicher Höhenunterschied vorhanden ist, irgendwie das Ganze stützen, stabilisieren und abfangen. Mein Haus liegt auch 4m niedriger als der höchste Punkt in meinem Garten (einfach weil das eben eine Straße ist, die bergaufwärts geht). Mein nächster Nachbar ist logischerweise entsprechend höher gelegen. Mein nächster Nachbar auf genau der anderen Seite hat schon seit mindestens 10 Jahren Stäucher und Büsche gepflanzt - wenn ich es darauf anlegen würde, mir würde dort nichts entgehen. Vielleicht erfreust du dich einfach an DEINEM Grundstück und vergisst die Grundstücke ringsherum.

Mir wäre eigentlich viel wichtiger, dass der Nachbar seinen Garten ordentlich stabilisiert und Abflüsse in den Kanal hat, nicht dass bei Starkregen oder nach einem heftigen Winter der ganze Dreck bei dir landet.

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Solche Sachen sind im Bebauungsplan festgeschrieben. Da könnt ihr alles nachlesen. Meine Oma hatte so ein Hanggrundstück, allerdings war sie oben. Dort waren die Häuser von der oberen Straße aus gesehen 1stöckig, aber hatten quasieinen 2. Stock im Keller im Garten, die unteren Häuser hatten ihren Garten im OG. Dadurch waren die Gärten mit etwas Gefälle auf gleicher Höhe. Also eine recht gute Lösung. Habt ihr schon Streit mit den Nachbarn? Lasst es doch auf euch zukommen, versucht einen guten Kontakt zu haben und arrangiert euch damit. Die Nachbarn werden nicht jeden Tag den ganzen Tag und Nach auf der Terrasse sein. Ihr werdet nicht immer im Wohnzimmer sein. wartet auf die Pflanzen (wäre mir lieber als irgendwelche Holzbretter, die irgendwann gammeln). Wenn die Pflanzen schon 1m hoch sind, dann ist es ja schon von euch aus 3m hoch. Ihr könntet da auch einen Baum pflanzen, der wird höher als 2m.

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Es gibt nicht immer einen B-Plan und meist ist dort festgelegt wie hoch etc. gebaut werden darf, welche Dachform,... Terrassen sind untergeordnete Bauteile und da i.d.R. nicht behandelt.

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Wenn sie es so bauen, muss man ja davon ausgehen, dass es so genehmigt ist. Wenn man daran zweifelt und glaubt, da wird etwas gebaut, was so nicht genehmigt sein kann, dann ab zur Behörde und die Baugenehmigung einsehen, das darf jeder (mit berechtigten Interesse - was bei euch so wäre).

Aber ja, aus meiner Sicht war das vorhersehbares Risiko beim Kauf „unten“.

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Hallo.

So ist es doch aber wenn man "unten" wohnt.

wir haben ein Haus in Hanglage. Wir können quasi von oben in viele Gärten gucken.
Zu uns hoch kann niemand in den Garten gucken.
wir haben unsere terasse natürlich auch in unserer höhe gebaut sodass man ebenerdig darauf gehen kann.

Die Leute unten wussten ja dass das haus oben alles überblicken kann 😅