Hauskauf aus Erbengemeinschaft mit minderjährigem Erben

Hallo zusammen,

mein Freund ich würden gerne ein Haus kaufen. Wir waren auch schon mit einem Gutachter drinnen und wir können uns das Haus auch finanziell leisten.

Jetzt hat sich allerdings etwas anderes aufgetan bzw. hat uns ein Notar darauf hingewiesen: das Haus wird von einer Erbengemeinnschaft über eine Nachlassverwalterin verkauft. Einer der Erben ist minderjährig. Das bedeutet, dass ein Vormundschaftgsgericht/Familiengericht dem Verkauf zustimmen muss, da das Gericht den Minderjährigen vertritt.

Der Notar meinte, dass das sich gut und gerne nochmal 6-7 Monate hinziehen kann. Desweiteren kann der Kauf am Ende immer noch platzen, falls ein Erbe (warum auch immer) am Ende doch nicht verkaufen will bzw. das Gericht doch nicht positiv entscheidet.
An sich scheint es wohl ein gängiges Verfahren zu sein, allerdings sind eben ein paar Unsicherheiten mit dabei und das man eben nicht abschätzen kann, wie lange das Gericht für seine Zustimmung braucht.

Wir stellen uns jetzt die Frage, ob man sich das antun sollte? Und wenn der Kauf am Ende platzt verlangt die Bank auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Und was macht man, wenn das z.b. 8 Monate dauert, und an dem Haus etwas passiert?

Hat jemand schonmal einen Kauf aus einer Erbengemeinschaft mit Minderjährigen getätigt und kann mir eventuell sagen, wie da so die Erfahrungen waren? Und wie lange so ein Gericht ungefähr braucht?
An sich ist mein Gefühl nicht so gut, dass ich einen Kaufvertrag unterschreibe und dann total von diesem Gericht abhängig bin. Vor allen Dingen auch zeitlich. Man weiß überhaupt nicht, wie lange die brauchen...

Wir tendieren eher dazu, das Haus nicht zu kaufen...
Dankeschön euch schonmal!!#danke

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Sicher, dass du den Vertrag unterschreibst bevor das Gericht grünes Licht gegeben hat? Der Notar sollte euch das doch gut beraten können, wie ihr am besten vorgeht.

Zu der Finanzierung würde ich das genau so mit der Bank klären und vor allem schriftlich fixieren. Wenn der Kauf aufgrund des Verkäufers nicht zustande kommt, dass ihr nicht daran gebunden seid.

Wir haben auch ein Haus aus einer Erbengemeinschaft gekauft, keine Minderjährigen aber untereinander total zerstritten. Sogar beim Notartermin gab's noch Zoff zwischen den Erben und wir saßen da und wären am liebsten im Erdboden versunken vor lauter Fremdschämen... Wir hatten bis zur letzten Unterschrift Angst, dass es sich einer der Beteiligten anders überlegt... Zum Glück ist es gut gegangen aber wir waren echt erleichtert. Will heißen, du weißt nie, was die Verkäufer für ein Verhältnis haben und es kann immer was schief gehen.

Hast du nicht die Möglichkeit, dich beim zuständigen Gericht zu erkundigen?

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Hey,

danke für deine Antwort.
Also so haben wir das verstanden, dass der Kaufvertrag auf jeden Fall zu Stande kommen muss und dann das dem Gericht vorgelegt wird. Dann bekommen erstmal die Erben ein Schriftstück, in dem sie erklären müssen, warum sie verkaufen wollen etc.
Dann prüft das Gericht das und schaut auch, ob der Preis angemessen ist und wenn das Gericht dann positiv entscheidet, geht nochmal ein Schriftstück an die Erben raus, bei dem sie dann auch nochmal wiedersprechen können.
Also in den meisten Fällen geht das ja auch gut..
Wir haben auch schon beim Amtsgericht angerufen, die meinten es dauert so grob geschätzt mind. 4 Monate.
Mit der Bank haben wir auch schon gesprochen, die meinte, man muss schon die Finanzierung unterschreiben und wenn es am Ende platzt, muss man diese Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, weswegen man unbedingt im Kaufvertrag festhalten sollte, dass diese dann vom Verkäufer übernommen werden soll, weil ja von denen aus der Kauf dann nicht zustande gekommen ist.

Aber das alles klingt sehr umständlich..

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also wir hatten schon ein halbes Jahr vor dem Notartermin mit der Bank alle Vorgespräche und Finanzierungen klar gemacht. -- allerdings hatten wir vor dem NOtartermin nur Vorverträge unterschrieben und es gab Sicherheiten, falls der Kauf nicht zustandekam. Ihr könnt ja die Kaufpreisfälligkeit auf das Datum der gerichtlichen Zustimmung des Minderjährigen setzen? -- dann sollte das auch von Bank aus keine Vorfälligkeitsgebühren oder andere Gebühen in der Wartezeit anfallen. -- bei uns ging auch die Ratenzahlung erst los, als das Übergabedatum verstrichen war. --- ich denke, ihr solltet diesbezüglich einfach Eure Bankverträge passend auf so einen Fall stricken lassen.

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Wir hatten keine Minderjährigen dabei, aber bei uns stand im Vertrag drin, dass der Verkäufer einen Ausgleich zahlen muss falls sich der Zustand des Hauses zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe verschlechtert. Das Risiko könnte man also umgehen.

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Hallo,

ich habe ein Haus gekauft, dessen Vorbesitzer zwar nicht minderjährig ist, aber er hat eine gerichtlich bestellte Betreuerin.

Im Juli 2019 wurde beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet und im Januar 2020 hat das Vormundschaftsgericht dann das Okay gegeben. Dann konnte ich den Kaufpreis überweisen und das Haus übernehmen. Die Notarkosten waren schon vorher fällig.

Es dauert. Und ich bin froh, dass ich das Haus nicht als Wohnimmobilie für mich selbst brauchte. Sonst wäre ich wohl durchgedreht.

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Würde mich nicht abschrecken. Klar kann es sich etwas ziehen. Dürfte aber eine reine Formsache sein.

Schlimmer sind zerstrittene Erbengemeinschaften, oder wenn Erben im Ausland sind und nicht direkt greifbar etc. Hatte mal beruflich damit zu tun, das zog sich teilweise 5-10 Jahre.

Bei Minderjährigen habe ich das noch nicht gesehen.

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Ich würde mich davon nicht abschrecken lassen. Das ist echt üblich. Ihr unterschreibt den Kaufvertrag vorerst einseitig, dann müssen alle Erben und eben der Vormund des Minderjährigen zustimmen. Kann platzen, kann aber auch gut gehen, kann sich ziehen, kann erstaunlich schnell gehen.

Das einzige was ihr beachten müsst, ist dass ihr genau das mit einer Bank besprecht und regelt. Also am besten Finanzierungszuge mit lancet Gültigkeitsdauer einholen und den konkreten Finanzierungsvertrag dann erst unterschreiben, wenn der Kaufvertrag rechtskräftig wird. Oder aber Finanzierungsvertrag mit Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der KV nichts rechtskräftig wird unterschreiben und lange Frist bis zur Auszahlung vereinbaren, so dass eben keine Vorfälligkeitsentschädigung eintreten kann.

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Ja es ist glaube ich wie Jadz82 schreibt, mich schreckt diese ungewisse Dauer wohl am meisten ab. Ich unterschreibe den Vertrag, und dann weiß ich nicht, wann das Vormundschaftsgericht zustimmt. Vor allen Dingen hänge ich ja in dem Vertrag, kann nichts machen, kann nur warten. Was ist, wenn das Ganze dann doch 8 Monate dauert? Wer weiß, Gerichte arbeiten manchmal sehr langsam. Oder es geht doch schneller.
Keine Ahnung, ob mich das wahnsinnig machen würde.

Danke für die Tipps zu den vertraglichen Besonderheiten. Da müssten wir uns dann sowieso Gedanken machen, wenn wir uns entscheiden, das Haus zu kaufen.
Es ist aber auf jeden Fall gut zu hören, dass es wenn man wirklich will auf jeden Fall machbar ist..