Frage zu Brandschutztür

Guten Morgen,
wir haben im Keller unsere Einfamilienhauses mehrere Brandschutztüren und ich würde eine gerne offen lassen, weiß aber nicht ob das erlaubt ist.
Vom Flur des Kellers geht es via Holztür in einen Kellerraum, in dem unsere Sauna steht. Dann geht es durch eine Brandschutztür in einen weiteren Raum, den wir als Werkstatt nutzen. Aus der Werkstatt führt eine Holztür in den Garten. In besagte Holztür würde ich gerne eine Katzenklappe einbauen, was aber ja nur Sinn macht, wenn die Brandschutztür offen bleibt.

Kennt ihr euch damit aus? Oder wisst ihr, wer dafür zuständig ist? Mir ist nicht klar, warum an dieser Stelle überhaupt eine Brandschutztür sein muss...?

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... Ich glaube, Brandschutztür ist gar nicht der korrekte Ausdruck, Pardon. Es ist keine selbstschließende Tür, sondern nur eine dickere Metalltür. Feuerhemmende Tür müsste die korrekte Bezeichnung sein...?

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Ich würde mal bei der örtlichen Feuerwehr anrufen. Die können dich da bestimmt beraten. Geht ja auch darum was im Brandfall die Versicherung sagen würde.

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Hallo,

der Kaminkehrer ist der richtige Ansprechpartner.
freundliche Grüsse Werner

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prima, vielen Dank. Habe ihn schon kontaktiert.

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Ich schätze die Sauna benötigt der Tür.
Es geht hier nicht nur um die Versicherung. Du machst dich strafbar. Eine Brandschutztür darf nicht offengelassen oder gar verkeilt werden. Dann kannst du die Tür auch ganz rausnehmen. Sie dient aber dem Brandschutz und muß eine gewisse Zeit dem Feuer standhalten können. Eine offene Tür kann das bekanntlich nicht.

https://eventfaq.de/strafbares-aufhalten-von-brandschutztueren/

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vielen Dank für die Rückmeldung. Die Sauna haben wir dort eingebaut, die Vorbesitzer und Hausbauer nutzen den Raum nur als Lagerraum. Ich werde es mit unserem Schornsteinfeger klären, wie mir oben empfohlen wurde