3 Monate nach Auszug noch keine Nachricht über Kaution

Ich wende mich heute nochmal an die Wohn-Experten hier im Forum, die in unserem verzwickten Umzugs-Chaos schon einige Male helfen konnten.
Ich bin leider online nicht fündig geworden bzw. habe keine eindeutige Antwort gefunden.

Kurz zur Vorgeschichte: Auszug wegen Eigenbedarfskündigung.
Bei der Wohnungsübergabe wurden kleine Mängel festgestellt und im Protokoll festgehalten (Wert ca. 100€ - da sind wir einsichtig das zu begleichen). Wenige Tage nach der Übergabe wurden dann angeblich noch weitere erhebliche Mängel gefunden. Wir zweifelten das an und unser Vermieter drohte mit dem Anwalt. Nun ist nach 3 Monaten nichts vom Anwalt gekommen und auch die NK-Abrechnung liegt noch nicht vor und Kaution ist auch noch nicht an uns ausgezahlt worden.

Ich weiß (bzw. habe es so verstanden), dass der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten kann. Aber alles? Im Protokoll sind schließlich nur kleine Mängel aufgeführt und NK haben wir praktisch 2 Monate gezahlt, obwohl wir nicht mehr in der Wohnung wohnten. Eine riesen Nachforderung ist somit eher nicht zu erwarten. Ist es richtig, dass wir den Vermieter als nächsten Schritt am besten dazu auffordern, die Kaution zurück zu zahlen? Wie lange könnte er die Kaution trotzdem einbehalten? Gelten hier die 6 Monate, die ich überall als Orientierung finde? Wie verhält es sich, wenn nun der neue Mieter schon einzieht? Darf die Kaution trotzdem vollständig einbehalten werden?

Danke im Voraus für eure Mühe!

Bitte keine Tipps bezüglich Mieterschutzbund u.ä. - nach deren Auskunft ist eine kostenlose Beratung nicht mehr möglich, da der Fall schon begonnen hat, bevor wir uns dort hin gewendet haben. Ich suche hier erstmal nach ersten Tipps, notfalls müssen wir natürlich eine Beratung bezahlen.

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Schriftliche Frist setzen, nachweislich. Sobald der Vermieter im Verzug ist zum Anwalt geben. Es gibt dafür Musterschreiben.

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Für die Betriebskostenrechnung hat der Vermieter ein Jahr lang Zeit, er darf die Kaution zurückhalten bis die zu verrechneten Beträge beglichen worden sind oder eben die Nachzahlung mit der Kaution gegen gerechnet werden kann, den Rest muss er dann umgehend auszahlen... wenn zum beispiel eine Hausverwaltung existiert, die machen ihre Abrechnung immer im Mai/Juni erst fertig ,vllt wartet er nur die Abrechnung ab und ihr bekommt dann das Geld umgehend....
Sonst würde ich freundlich anfragen, wie der Stand da ist und um Auszahlung bitten...

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Wie sehr seid ihr auf das Geld angewiesen?
Gab es bereits eine nachvollziehbare, schriftliche (!) nachträgliche Mängelliste des Vermieters? Hattet ihr Gelegenheit zur Nachbesserung?

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Füße still zu halten. Je mehr Zeit ins Land geht, desto schwerer können nachträgliche Mängel geltend gemacht werden.

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Die Mängel werden bei der Übergabe festgestellt, wenn Vermieter und Mieter beide zugegen sind, idealerweise liegt ein Protokoll vor.

Was sollen das denn für "erhebliche" Mängel sein, die über die normale Abnutzung hinausgehen? Habt ihr Heizkörper rausgerissen, Türen eingetreten, Fensterscheiben eingeschlagen oder Fliesen aus den Wänden gehauen?? Wenn sie so erheblich wären, hätte der Vermieter sie ja direkt gesehen und beanstanden können. Da er sich nicht mehr rührt und bereits mit Anwalt gedroht hat, befürchte ich, dass er sich die komplette Kaution einverleiben will, ob nun zu Recht oder nicht.

6 Monate hat ver Vermieter meines Wissens Zeit sie zurückzuzahlen. Danach könnt bzw. solltet ihr klagen.

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Es gibt durchaus erhebliche Mängel, dörrst nach Auszug festgestellt werden.
Ich habe mal eine Wohnung vermietet, Übergabeprotokoll war sauber (allerdings eher renovierungsbedürftig die Wohnung). Bei der Renovierung fiel eine doppelte Wand auf. Die Mieter haben eine Zwischenwand quasi abgebaut, der Putz war bis zu den Rohren runter gerissen. Auf das Loch haben sie MDF Platten gedübelt, diese tapeziert und sind ausgezogen #schock
Gerade Mängel an der Bausubstanz fallen erst im Nachhinein auf.
Dafür gibt es grds die Möglichkeit Mängel im Nachhinein geltend zu machen.
Man muss dem Mieter aber immer eine Möglichkeit zu Besichtung und Beseitigung geben.

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Das ist kein Mangel!
Das ist eine unberechtigte Veränderung an der Bausubstanz des Hauses. Das ist ein ganz anderes Level.

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Hallo,
solange die letzte Nebenkostenabrechnung nicht vorliegt und beglichen wurde, darf er das einbehalten.
Du schreibst selbst, dass die Nebenkostenabrechnung nicht vorliegt. Das ist also bisher vollkommen legitim.

Zu der anderen Sache:
Was nicht im Übergabeprotokoll steht, ist SPÄTER passiert. Da darf der Vermieter auch gern zu seinem Anwalt gehen.

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Was soll den später noch passieren, wenn die Mieter ausgezogen sind und die leere Wohnung gemeinsam begangen und übergeben wurde?

Die Schäden können ja auch schon jahrelang unentdeckt da sein. Da ist der Vermieter erstmal in der Pflicht, das zu beweisen, dass exakt diese "erheblichen" Schäden auf exakt diese Mieter zurückzuführen sind. Dürfte schwierig werden.