Nebenkostenabrechnung- RA und trotzdem Mahnung

Guten Abend,

Nun mal kein Ki-Wu Thema, sondern ein Wohn Problem.

Die Hausverwaltung sandte uns wiederholt eine falsche Nebenkostenabrechnung Ende 2021 für 2020 zu.
Daraufhin sind wir zum Mieterverein und der Anwalt, der auch eine private Kanzlei besitzt, setzte wiedergolt ein Schreiben auf, was nicht OK ist und teilte außerdem mit, daß alles nur noch über seine Kanzlei laufen solle.

* Nicht das erste Mal! Bei der Abrechnung 2019 das gleiche Problem, nur das keine Mahnung kam .

Nun bekamen wir heute eine Mahnung, die am 16.03. geschrieben wurde. Mit der Bitte den Betrag XY bis zum 25.03. zu überweisen.
Der RA ruft mich leider, aus terminlichen Gründen erst Freitag an, um alles zu klären.

Nur was schreiben wir an die Hausverwaltung, bzgl. Der Mahnung ? Wir hatten der Dame dort, als das alles in Prüfung war, schon per Email mitteilt, das alles in Prüfung sei und wir unaufgefordert auf Sie zurück kommen.

Ich bedanke mich bei euch :-)

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Da ihr einen Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung eingelegt habt über den Anwalt, wenn ich es richtig verstehe, müsst ihr die Nachzahlung meines Wissens vor Klärung nicht zahlen.
Der Rechtsanwalt bzw. ihr müsst das natürlich gemacht haben mit Begründung. Ich würde der Hausverwaltung also mitteilen, dass sie dazu Stellung nehmen sollen bzw die Fehler gleich beheben sollen. Erst dann gilt die Nebenkostenabrechnung und ihr zahlt eventuelle Forderungen.
Was muss der Rechtsanwalt denn noch prüfen?
Wichtig ist, dass ihr Widerspruch gegen die Abrechnung einlegt/eingelegt habt.

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Hey,
Das hat der RA gemacht. Per Fax und Bestätigung, das es angekommen ist.

Er sagte auch, solange nichts geklärt ist, wird kein Cent bezahlt

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Na dann passt das doch.

Ihr könnt ja sonst kurz schreiben, dass die Kommunikation eigentlich über den RA laufen sollte und dass ihr die Mahnung deshalb zur weiteren Klärung weitergereicht habt und dass dieser sich dann dazu melden wird.

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weil ihr nicht einverstanden seid, entnbindet euch das nicht von der Zahlung.
Ist die ganze Summe strittig oder nur ein Teil?
Im Normalfall muss die Summe dann unter Vorbehalt bezahlt werden und kann zurückgefordert werden.
Ihr müsst die Mahnung am besten per Mail an den ANwalt schicken, dass der kurzfristig reagiert!
Der nächste Schritt des Vermieters wird wahrscheinlich ein Mahnbeschied sein

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Hey,

Also das Schreiben vom Anwalt haben die Bekommen !!!. Das war im Nov. / Dez. 2021.

Erst heute Lag die Mahnung im Briefkasten. 2019, hatten wir das fleiche Spiel. Allerdings wurde da bis heute NIE eine Mahnung zugesandt.
Evtl. haben die das nicht erhalten das Schreiben, was aber dann sehr komisch wäre.

Die ganze Nebenkostenabrechnung ist falsch. Vieles wurde zuviel und falsch berechnet.

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Ach und es wurde an den RA zugeschickt. Dieser meldet sich erst Freitag

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ist der strittige Teil denn berechenbar? Dann würde ich den Rest bezahlen und den strittigen Teil einbehalten.
Wenn die Abrechnung WIRKLICH fehlerhaft ist, müsst ihr das fehlerhafte nicht bezahlen und auch keine Mahngebühren bezahlen. Sollte ein Mahnbescheid erlassen werden, könnt Ihr Widerspruch einlegen.

Aber vielleicht wars auch nur ne Massen-Mahnung. -- Einfach mit Hinweis auf das laufende Verfahren mti dem Anwalt einen Brief schreiben und abwarten.
Der Anwalt sollte dann aber bitte bald in die Puschen kommen und seinen Berechnungsbrief mit dem Widerspruch schreiben.

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Hey,
Leider ist alles strittig. Vieles ist falsch und manches gehört dort garnicht drauf. :-/

Der Anwalt kann sich, lt. Mieterverein erst Freitag melden. Die Mahnung liegt bereits dort.

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Ihr habt doch bereits einen Rechtsanwalt. Ihr solltet hier sämtliche Kommunikation diesbezüglich mit der Hausverwaltung sein lassen, sondern alles an den Anwalt senden.

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Genau so und nicht anders.

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Wann habt ihr den Widerspruch eingelegt?
Habe ich es richtig verstanden das im November der Widerspruch raugegangen ist aber der Anwalt noch keine weitern Unterlagen erhalten hat oder hat er euren Fall nur nicht bearbeitet?

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Guten Morgen,

Auch wenn deine Frage schon ein paar Tage alt ist möchte ich drauf antworten, da ich selber bei einer Wohnungsgesellschaft arbeite und dort die Nebenkostenkostenabrechnungen erstelle. Sobald ihr Widerspruch eingelegt habt, egal ob über einen RA oder selber, müsst ihr erstmal nichts zahlen. Auch keine Teilbeträge, wie hier erwähnt. Abgesehen von der normalen Miete natürlich.
Rufe am besten beim Vermieter an und frage nach, was es mit der Mahnung auf sich hat. Per Mail ist immer blöd, weil da durchaus mal was untergehen kann.

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Hallo Conny,
Der RA hat alles Fristgerecht, auch mit Faxbestätigung zugesandt.

Dieses Schreiben ging an die Oben im Briefkopf genannte Faxnummer. Die Dame, die für dieses Objekt zuständig ist, hat es anscheinend nicht erhalten, da es die Faxnummer von der Anmeldung der Hausverwaltung ist. Da der RA aber eine Bestätigung hat, und es Fristgerecht lief, ist es ein Problem der Hausverwaltung (so der RA). Er hat dort an eine andere Faxnummer nochmals einen 2- Zeilen gesendet. Und wir nochmal per Email das Wiederrufsschreiben vom RA.

Seit dem ist Ruhe! (Hoffentlich bleibt es so)