Es ist mir inzwischen zwar sehr unangenehm, hier immer wieder zu fragen, aber das Forum ist einfach ein guter Anlaufpunkt, um das Chaos im Kopf etwas zu ordnen bzw. zur Beruhigung... Termin beim Anwalt haben wir, allerdings erst in einigen Tagen.
Ich habe schon mehrfach von dem Streit mit unserem Vermieter berichtet. Wir haben die Kaution zurückgefordert, die er uns nun nur teilweise überwiesen hat. Einbehalten hat er ca. 800€. Mit der Begründung bzw. dem Vorwurf, wir hätten ihn bei der Übergabe arglistig getäuscht und Mängel verschwiegen.
Es geht dabei z.B. um ein kaputtes Türschloss, Löcher in den Fliesenfugen, ausgebesserte Farbe an den Türen, eine Abdeckung nicht entfernt, sowie insgesamt wäre die Wohnung schmutzig gewesen, d.h. wurde auf unsere Kosten gereinigt.
Von dem defekten Türschloss hatten wir tatsächlich Kenntnis - er hat es ausprobiert bei der Besichtigung, nicht als Mängel erkannt und nichts ins Protokoll geschrieben. Nach dem was ich jetzt gelesen habe, haben wir ihn hier wohl arglistig getäuscht? Alles andere sind z.T. Sachen, die wirklich nicht da waren (Nägel in den Fugen) und Sachen, wo wir von einer normalen Abnutzung ausgingen. Kleinigkeiten! Wir hatten die Wohnung ja auch schon im "gebrauchten" Zustand übernommen und nicht neu saniert... Wir haben diese Dinge auch nicht verschwiegen, verdeckt oder sonstiges. Die Wohnung war komplett leer, gereinigt und wir hatten extra selbst Leuchtmittel mit, um die Wohnung auszuleuchten. Alles wäre "an der Oberfläche" erkennbar gewesen, hätte er sich Zeit genommen. Er wollte ja aber schnell fertig werden. Und wir waren froh - wer wäre das nicht - dass er es durchgehen ließ. Wir gingen ehrlich davon aus, dass er nach diesem ganzen Ärger vorher (Eigenbedarfskündigung) nachsichtig mit uns ist bzw. das er selbst anerkennt, dass die Wohnung auch vorher nicht neu war. Das war sie definitiv nicht und wir haben sie lediglich in normalem Maße weiter abgewohnt. Für die im Protokoll genannten Schäden würden wir natürlich aufkommen (obwohl da auch einiges mehr gemacht wurde).
Kann er uns wirklich arglistige Täuschung vorwerfen?
Uns belastet das mittlerweile alles sehr. Ich würde am liebsten auf die 800€ verzichten, was sich aber anfühlt, wie ein Schuleingeständnis. Es widerstrebt mir einfach, ihn damit durchkommen zu lassen.
Ich hoffe, dass das nun endgültig mein letzter Post zu dieser Geschichte war...
Danke im Voraus für Antworten!
Arglistige Täuschung? - Forderung nach Wohnungsübergabe
Ich kenne deine anderen Beiträge nicht, aber dieser Satz " Und wir waren froh - wer wäre das nicht - dass er es durchgehen ließ." macht mich mehr als stutzig.
Also, was genau steht im Übergabeprotokoll, was ja direkt bei der Abnahme unterschrieben wurde, drin?
Dort stehen die Mängel X, Y und Z drin. Ansonsten wäre die Wohnung "in Ordnung". Die Reparatur der Mängel XYZ stellen wir nicht infrage (z.B. Ersatz einer Steckdosenabdeckung). Aber nun wurden 4 Monate nach Auszug noch die Mängel ABCDEF entdeckt und repariert, zusätzlich eine Reinigung. Wir hatten Fenster geputzt und die Böden gewischt. Natürlich waren erstere nach 4 Monaten Leerstand nicht mehr sauber und zweitere nach Reparaturmaßnahmen nicht mehr blitzblank.
Ich weiß nicht, was genau dich stutzig macht. Ich denke, jeder ist froh, wenn der Vermieter die Wohnung bei Auszug abnimmt?
Ach Mist, hatte nicht auf den Nick geachtet....du bist ja schon lange und (sonst) immer mit guten Beiträgen dabei. Sorry, der Satz kam bei mir falsch an.
Nee, natürlich sollte nur das, was im Protokoll steht von der Kaution bezahlt werden....ihr brauchtet nicht mal wischen und Fenster putzen. Mist, wenn Vermieter so was abziehen. Mist wenn man dann ohne Anwalt nicht an sein Geld kommt.
Drücke euch die Daumen, das der Spuk bald vorbei ist.
Löcher in Fugen müssen geschlosssen werden;
habt ihr schon eure Schluissrechnung, schon für die darf der Vermieter Kaution zurückhalten, insgesamt hat er von vornherein 6 MOnate Zeit Kaution zurückzuzahlen.
6 Monate sind um, NK sind abgerechnet.
Wir haben keine Löcher in die Fugen gemacht. Wir hatten nur Klebehaken. Im Protokoll stehen daher auch keine Löcher als Mängel drin. 4 Monate später waren da angeblich Löcher.
"Chaos im Kopf etwas zu ordnen"
Es geht nur noch um ein bischen Geld. Du wohnst dort nicht mehr.
"Kann er uns wirklich arglistige Täuschung vorwerfen?"
Ist das wichtig? Damit durchzukommen ist mit Kostenrisiken für ihn verbunden, hat er Pech steht er schlechter da als ohne diese Behauptung. Läuft es gut reduziert sich die stritte Summe zu seinen Gunsten. Er hat Rechte, Du hast Rechte. Unterm Strich, so scheint es jedenfalls, hast Du die besseren Karten.
"Termin beim Anwalt haben wir"
Lass den Anwalt die Arbeit machen und lege die Sache zu den Akten.
Mich hat der Vorwurf der "arglistigen Täuschung" doch sehr stark beschäftigt. Ich bin mir zwar in der Hinsicht "keiner Schuld bewusst", d.h. wir haben nichts bewusst verschwiegen: Alles war ersichtlich bei der Besichtigung. Aber wir kennen uns juristisch halt null aus und seine Wortwahl war so derb, dass wir nun Angst haben, dass er uns noch anzeigt oder dergleichen.
Danke für deine Antwort. Ja, wir warten die Beratung beim Anwalt ab.
Stand jetzt ist es lediglich eine Behauptung von jemandem mit dem dich nur noch 800€ verbinden und sonst nichts.
Moralisch war es keine Täuschung, denn die Zustände waren offensichtlich bekannt. Ob er das Gegenteil beweisen will und kann wirst Du sehen und faktisch ist es relativ egal. Er wird damit ja wenn überhaupt einen Teilerfolg erzielen können. Es ist nicht änderbar, ausser Du verzichtest nur wegen dieser Behauptung auf dein Recht.
Gib es dem Anwalt und vergiss die Sache. Irgendwann hast du etwas mehr oder etwas weniger auf dem Konto.
lass den Anwalt seine Arbeit machen.
Im Besten Falle seitd ihr mit unterschriebenem mangelfreien Übergabeprotokoll je nach Form raus aus der Sache und er muss die Kaution zurück zahlen.--- da hier aber manchmal Punkt + Komma zählt, ist gut, dass ein Anwalt sich die Sache vollständig anschaut.
Dankeschön, ja das machen wir.
Die Anschuldigung hat mich gestern einfach sehr getroffen und es erscheint mir alles so absurd.
Mach dich nicht verrückt, der Anwalt wird euch das alles sagen.
Man muss eine Wohnung nicht aufwändig gereinigt hinterlassen, sondern besenrein. Dafür hättet ihr nicht mal die Fenster putzen müssen.
Das Übergabeprotokoll zählt. Wenn er sich dafür keine Zeit genommen hat ist das sein Pech. An dem Tag ist die Beweislast auf ihn über gegangen. Er muss euch also beweisen, dass ihr die Löcher gemacht habt und die nicht in den letzten 4 Monaten da rein gekommen sind. Zudem
müsste dadurch ja erstmal ein Schaden oder eine echte Minderung entstehen, welche soll das sein bei Löchern die in den Fugen sind und die man da einfach zu machen kann.
Nachdem du hier schon öfter gepostet hast, vergiss bitte nicht, uns auf dem Laufenden zu halten, wie die Sache ausgeht!
Ich denke ja, da ihr ein schriftliches Übergabeprotokoll habt, zählt das.
Sollte der Vermieter bei der Übergabe gepennt haben, ist er selber schuld... Wozu schreibt man sonst ein Übergabeprotokoll?
Außerdem seid ihr im Zweifelsfall zu zweit - er hat ja wohl keinen Zeugen, der bei der Übergabe dabei war und bestätigen kann, dass die Schäden schlimmer sind, als protokolliert wurde...
"Und wir waren froh - wer wäre das nicht - dass er es durchgehen ließ."
Den Satz würde ich nicht mehr fallen lassen. ER hat die Wohnung geprüft. Wie viel Zeit er sich dabei genommen hat, ist absolut seine Sache. Ihr habt ihn ja wohl nicht gehetzt.
Auch "von dem defekten Türschloss hatten wir tatsächlich Kenntnis" muss man nicht laut durch die Gegend schreien, wenn er das Schloss geprüft hat - zu dem Zeitpunkt hat es ja offenbar funktioniert.
Einen Teil der Kaution darf er tatsächlich einbehalten, bis er die letzte Nebenkostenabrechnung geschrieben hat. Damit muss die Kaution dann verrechnet bzw ausgezahlt werden.
Und natürlich kann er die Schäden, die im Übergabeprotokoll erwähnt sind, von der Kaution reparieren lassen. Wenn der Handwerker dafür ungewönlich teuer ist, habt ihr Pech.
Aber nachträglich Schäden finden und bezahlt haben wollen, geht natürlich nicht.
Ich vermute, so wie du schreibst, dass er die Übergabe tatsächlich zu schluderig gemacht hat. (selbst Schuld). Als er euch dann nachträglich auf ein paar Sachen angesprochen hat, hast du ähnlich reagiert wie hier "ja, klar, ich weiß, tut mir auch leid, aber das hat Sie doch neulich auch nicht gestört". Daraufhin hat er sich gedacht, dass da noch was zu holen ist, da du ja alle Schäden ansatzweise zugibst.
In einem Rechtsstreit sollte man auf das bauen, was man schriftlich hat oder wofür es Zeugen gibt
- Übergabeprotokoll
- vielleicht ein paar Fotos, auf der man einen anständigen, gepflegten Zustand der Wohnung sieht?
- private Zeugen, die bestätigen können, welche Dinge schon bei eurem Einzug bestoßen waren?
- gibt es ein Übergabeprotokoll von eurem Einzug?
Vielleicht auch wichtig: wie schnell war er mit seinen Nachforderungen?
Also: Wohnungsübergabe abends und am nächsten Tag ruft er an und sagt, was er noch entdeckt hat? Das ließe sich evtl noch mit schlechten Lichtverhältnissen begründen und wäre eher schlecht für euch (wenn auch nicht völlig korrekt von ihm).
Oder: ihr wartet auf die Kaution, fragt nach und plötzlich erhebt er Forderungen?
Oder irgendwas dazwischen?
Auch diese Termine würde ich aus dem Gedächtnis protokollieren oder aus Emails zusammenstellen.
Immerhin könnte es bei entsprechendem Abstand ja auch sein, dass er die Wohnung eine Woche an Feriengäste vergeben hat. Sei es eine Vermietung oder privater Besuch. Klar, bei einer unmöblierten Wohnung ist das unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.
Oder bei einer nachfolgenden Besichtigung können Dinge kaputtgegangen sein.
(Wahrscheinlicher: er hatte einen Interessenten, der mehrere Dinge bemängelt hat, die euer Vermieter selbst nicht schlimm fand. Dadurch hat er erst gemerkt, dass er da für eine Neuvermietung doch tätig werden muss...).
Also:
möglichst viel schriftlich haben - Protokolle, Gedächtnisprotokolle, Emails, WhatsApp-Screenshots. Und wenn's die entsetzte Nachricht an Tante Erna ist: "unser Vermieter will die Kaution einbehalten, dabei war doch alles in Ordnung!". Natürlich mit Datum.
Dann ist der Anwalt am Zug.
Viel Erfolg!
PS
Ein bisschen unken tue ich trotzdem:
wenn der Streitwert so viel geringer ist, als Gerichtskosten wären, kann es sein, dass ihr euch außergerichtlich einigen müsst. Dann könnte es einen Vergleich geben. Und der könnte eben sein, dass zumindest ein Teil der Kaution ausgezahlt werden muss, was ja aber schon passiert ist. Das ist dann ungerecht, aber man darf ja z.b. auch nicht wegen 1,50€ einen Gerichtsprozess führen. Keine Ahnung, wo da die Grenze liegt...
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich werde nochmal berichten, wenn wir beim Anwalt waren und / oder sich etwas neues ergeben hat. Ich bin wirklich gespannt, ob das Protokoll gilt oder ob er das "anfechtet" bzw. mit der arglistigen Täuschung durchkommt. Wie bereits geschrieben - ja, für die tatsächlichen Schäden zahlen wir. Das ist überhaupt kein Thema. Aber wir haben keine Lust, dass er sich eine mind. 10 Jahre alte Wohnung (u.a. Türen noch deutlich, deutlich älter) auf unsere Kosten komplett saniert bzw. wieder schick macht. Wir haben immerhin Miete gezahlt und ein paar Verpflichtungen hat der Vermieter nun mal auch, um die Wohnung in Schuss zu halten. Wir haben definitiv keine Verschlechterung herbeigeführt, die über das normale abwohnen hinausgeht. Dafür haben wir letztlich ja auch Zeugen - wenn man es so sieht: Alle Gäste, die die Wohnung gesehen haben. Fotos habe ich nun auch nochmal rausgesucht.
Übrigens zum Ablauf: Er hat 1 Tag nach Übergabe die Fußböden moniert, dass wir diese stark beschädigt hätten und uns mit dem Anwalt gedroht. Dazu kam dann nichts mehr. Jetzt, fast 6 Monate nach Auszug wurden plötzlich ganz andere Dinge repariert und hergestellt, die wir angeblich zu verantworten hätten. Ausführungsdatum steht nicht auf der Rechnung. NK haben wir zurückbekommen. Kaution wurde nur anteilig ausgezahlt.
"wenn der Streitwert so viel geringer ist, als Gerichtskosten .. Keine Ahnung, wo da die Grenze liegt"
Das weiß ich auch nicht, aber ich habe jetzt z.B. wegen etwas über 300€ Streitwert vor Gericht gewonnen, ohne Vergleich. Die Anwalts- und Gerichtskosten waren höher.
Es ist schon arg traurig was ihr mit dem Typen mitmachen müsst. Anscheinend versucht er die "Scheiße zu vergolden" und euch die Kosten dafür auszudrücken. Quasi alles was irgendwie geht.
Sind die Schäden, der Zustand usw was er euch vorwirft von ihm fotografisch dokumentiert bevor er es behoben hat?
Irgendwie erinnert es mich in Teilen an unseren alten Vermieter, der 1 Mio mal vorher in der Wohnung war und dann bei der Übergabe und im Nachgang uns da Dinge bemängelt hat. Zum Glück ging das aber letztendlich noch friedlich aus.