Hallo!
Also vorweg möchte ich einmal sagen, das ich keine Person bin die anderen nichts gönnt, Streit sucht oder ähnliches.
Ich mag einfach ein friedliches und ruhiges Miteinander.
Wir wohnen in einem Doppelhaus zur Miete. Die beiden Gärten sind nur für durch einen 90 cm hohen Zaun getrennt.
Jetzt haben die Nachbarn direkt am Zaun einen Teich gebaut. Kein Problem. Stört uns absolut nicht. Neben dem Teich kam dann, auch direkt am Zaun dran, eine Holzterrasse... OK, ist schon etwas nervig... Aber nun gut... Und jetzt bauen die, direkt daneben und auch direkt am Zaun einen Pool.
Muss denn wirklich alles direkt am Zaun? Die sind noch sehr jung und machen da halt ihr Ding. Aber hätte nicht eine Sache auch auf die andere Seite vom Garten gekonnt? Dürfen die überhaupt alles so direkt an den Zaun bauen?
So langsam nervt es nämlich. 🙈
Auch das die Musik den ganzen Tag läuft im Garten. Gestern wieder bis 0 Uhr...Und wirklich nur Ballermann Musik. Wir haben gar keine Möglichkeit unsere Musik leise laufen zu lassen.
Das Gespräch suchen, klappt leider auch nicht. Die reagieren gar nicht auf das was man anspricht.
Was sagt ihr dazu? Müssen wir das alles so akzeptieren?
Liebe Grüße
Dürfen die Nachbarn das?
Ich würde mich mal informieren.
In Bayern z.bsp. muss eine Terrasse 3 Meter vom Grundstück weg. Ausser es wurde schon so genehmigt (Reihenhäuser z.Bsp.). Diese kam aber ja nachträglich dazu. Ebenso der Teich. Nur bei einem Pool ist es glaube ich egal.
Ruf doch mal beim Bauamt an.
Ich würde zwar das Gespräch bevorzugen, aber wenn das nichts bringt. Ruhig mal anrufen und informieren.
Ich glaube mit den 3 Metern verwechselst du etwas. Da geht es nicht um eine Terrasse sondern um eine Überdachung (jeder Art). Eine Terrasse darf nah an die Grenze, eine Überdachung (auch zB nur Holzträger ohne Glas-/Kunststoffdach) muss drei Meter Abstand haben. So jedenfalls in Hessen und soweit ich weiß für viele Regionen.
Nein, gibt dazu entsprechende Rechtssprechung. Auch ohne Überdachung.
Ich habe Da auch die 3 Meter Regel im Kopf, deshalb Ordnungsamt oder Bauamt nachfragen.
Und Lärm, auch da nachfragen,beim Amt, welche Ruhezeiten in eurem Wohngebiet ausgesprochen wurden.
Mein Rat wäre noch sich bei einem Fachanwalt zum Thema beraten zu lassen.
Um das auch strategisch gut aufzubauen.....
Es gibt keine gesetzliche n Ruhezeiten an Werktagen. Nur bestimmte Geräte darf man zu bestimmten Uhrzeit nicht nutzen!
Das ist nicht richtig. In der 6. Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz ist in Punkt 6.1die erlaubte Lautstärke tagsüber und nachts ziemlich genau festgelegt. Wobei 'nachts' auf 22:00 - 06:00 Uhr festgelegt ist. In reinen Wohngebieten darf es dann nur 35 dB(A) laut werden. Das ist in etwa so laut wie das Geräusch eines Kühlschranks. Und es ist völlig egal, ob die Lautstärke durch Musik oder durch Rasenmäher verursacht wird.
Es gibt Länder und Kommunen, die haben ihre eigene Immissionsschutzverordnung. Haben sie die nicht, gilt die vom Bund.
Grüsse
BiDi
Du schreibst ja, ihr wohnt zur Miete. Wie verhält es sich denn mit der anderen Doppelhaushälfte? Gehört diese den Bewohnern oder auch eurem Vermieter? Was zulässig ist und was nicht kann davon abhängen, ob und wie das Grundstück geteilt ist.
Warum stört euch das am Zaun?
Du bist nur Mieter. Wenn, dann muss der Eigentümer da was sagen. Wenn es für ihn ok ist, kannst du nicht viel machen
Unsinn. Trotzdem muss man sich ans Baurecht halten…
Wo kein Kläger, da kein Richter! Für Pools braucht man erst ab einer gewissen Größe eine Baugenehmigung. Wenn die Nachbarn sich einig sind, ist es ok. Vor allem, wenn es schriftlich ist.
Sie als Mieter haben da gar keine Handhabe.
Das einzige, was sie nicht dürfen, ist Musik bis 0 Uhr im Garten.
Also wie gesagt... Eigentlich stört uns vieles nicht, und wir nehmen vieles auch einfach so hin. Aber ich denke, da es momentan ziemlich viel wird, fängt es an uns zu stören.
Das Doppelhaus gehört einem Vermieter. Begeistert sind diese von den Mietern auch nicht. Am Anfang kam schon kein Geld, es wurde ein zweiter großer Hund geholt... Was nicht abgesprochen wurde... Der Kinder zuliebe sagen die Vermieter nichts. Und da gibt es noch einiges mehr.
Gestern um halb 12 abends wurde die Musik angemacht, um halb 2 dann so laut, das mein Mann rüber ist. Es wurde nur minimal leiser gemacht. Die lagen eher betrunken auf der Terrasse.
Morgen werden wir einige Telefonate führen.
Wir wissen halt auch einiges über die Frau. Das und warum sie unter Aufsicht von Jugendamt steht etc. Aber das gehört hier nicht her.
Damit wollte ich auch nur sagen, das die bekannt sind und nicht ohne. Und das wir uns so langsam nicht mehr alles gefallen lassen wollen.
Wenn der Vermieter der anderen das ok gibt und eurer, könnt ihr nichts machen. Ihr seid nur Mieter. Mit der Lautstärke vom Radio in der Nacht könnt ihr die Polizei rufen.
Das Andete sind Dinge, die gehen eich nichts an und haben nichts mit der Gartensache zu tun!
Was stören euch die Dinge auf ihrer Seite??
Am einfachsten ist es diese Fragen direkt dem Bauamt zu stellen. Oft ist das nämlich nicht so einfach.
Je nach Bauart und Größe von Teich und Pool, Bebauungsplan, Bundesland, sind Verstöße durchaus möglich.
(Hier hat ein Nachbar seine Apfelbaumwiese in eine Liegewiese mit betoniertem Pool verwandelt. Strafe und Rückbau waren recht teuer )
Wir haben in unserem Garten auch betoniwrt und einen Pool gebaut. Rauchen dafür keine Genehmigung!
Da ihr kaum auf dem selben Flurstück wie die Nachbarn der TE wohnt ist die Aussage so gar nichts wert…