Warum ist Airbnb vierlerorts verboten?

Wir wollten ein Zimmer in unserer Wohnung das leersteht an Studenten oder Touristen vermieten über Airbnb. Jedoch ist Airbnb in unserer Stadt nicht erlaubt.
Warum ist Airbnb illegal? Welche möglichkeiten haben wir noch um ein Zimmer zu vermieten?

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Airbnb ist eine Plattform, die Zimmer zwischen Gastgebern und Reisenden vermittelt. Sie war nie als Plattform zur längerfristigen Zimmervermietung gedacht. Wenn Du ganz regulär ein Zimmer zu vermieten hast, kannst Du dafür diverse andere Plattformen nutzen. Sogar einen Aushang an der Uni.

Die Vermietung von regulärem Wohnraum an Reisende führt logischerweise zu einem Mangel an Wohnraum für Einheimische. Und in vielen Städten hat das so überhand genommen, dass die Auswirkungen spürbar sind. Es gibt Kommunen, da werden ganze Mietshäuser über Airbnb an Touristen vermietet. Das bringt halt mehr Kohle als reguläre Mietverträge abzuschliessen und erspart einem das deutsche Mietrecht. Und diese Kommune ziehen dann eben über das Zweckentfremdungsverbot die Reissleine.

Grüsse
BiDi

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https://www.alloggia.de/airbnb-legal

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Weil es regulären Wohnraum wegnimmt. Ihr könnt das regulär mit Mietvertrag vermieten

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auch nur bei einem zimmer ohne eigene küche und bad?

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Warum vermietet ihr nicht direkt an Studenten? Airbnb vernichtet, gerade in Grossstätten, viel Wohnraum und wird deshalb hoffentlich bald überall verboten

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welchen unterschied macht es ob wir direkt vermieten oder über airbnb? airbnb ist nur ein vermittler? warum wird da wohnraum vernichtet?
ich verstehe grat nicht. es wird ja kein wohnraum vernichtet sondern die wohnungen oder zimmer werden ja vermietet? bitte korrigiere wenn ich falsch liege.

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Wenn du direkt an eine Person für längere Zeit vermietet ist dieser Person geholfen, wenn du über Airbnb alle paar Wochen mal das Zimmer für 1-2 Nächte vermietet hilft das niemanden eine Wohnung zu finden und der Wohnraum steht meist ungenutzt leer.

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Willst du denn wirklich dauerhaft jemanden in der Wohnung haben, der deine Küche und Bad mitbenutzt?
Und wenn schon - dann doch wohl lieber immer die gleiche Person (die dauerhaft mietet über einen regulären Mietvertrag) anstatt täglich/ wöchentlich wechselnde (fremde) Touristen?

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ihr könnt langfristig vermieten, wenn euch die Wohnung gehört. oder mit Zustimmung des Vermieters,
diese würde ich als Vermieter nicht geben

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In eurem Fall wird das nicht verboten sein, ihr müsst es nur bei der Stadtverwaltung anmelden und bekommt eine ID, die ihr angeben müsst.

Verboten ist es in den meisten Städten mit Wohnungsnot nur ganze Wohnungen per AirBnB zu vermieten. Einzelne Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung sind gar kein Problem.

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Ihr solltet euch aber konkreter überlegen was ihr wollt: langfristige Vermietung an einen Studenten oder tageweise Vermietung an Touristen?

Ersteres geht super über ebay-Kleinanzeigen und ihr spart euch die Gebühr.

Weiteres wäre super über AirBnB und geht auch, weil ihr ein einzelnes Zimmer in eurer Wohnung anbietet und keine ganze Wohnung dem regulären Mietmarkt entzieht.

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Wie hier schon geschrieben wurde, fallen selbst genutzte Wohnungen, die nur teilvermietet werden, nicht unter das Verbot. Denn das ist in der Regel kein regulärer "freier Wohnraum" der anderen zur Anmietung zur Verfügung steht. In vielen Städten gibt es ja mittlerweile eine Verordnung, die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen zur Vermietung verpflichtet. Hintergrund ist der gleiche und es wird die gleiche Verordnung in eurem Fall sein: Wohnungsnotstand der ortsansässigen Bevölkerung. Es steht nicht genug Wohnraum für die Bürger zur Verfügung, daher soll Leerstand und Kurzzeitvermietung an Touristen vermieden werden.

Eure Wohnung steht jedoch nicht leer und wäre zur Anmietung bereit, da ihr schon selbst darin wohnt. Es kann euch keiner zwingen, einen Untermieter aufzunehmen. Andersherum kann euch aber auch keiner verbieten, kurzfristige Untermieter in eure Wohnung zu holen. Eine rechtssichere Auskunft dazu kann dir eure Stadt geben. Ruf am besten dort noch einmal an.

Edit: In Hamburg ist es z.B. in § 9 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes geregelt. Danach ist in Hamburg (nicht unbedingt in deiner Stadt) eine Kurzzeitvermietung von unter 50% der Wohnung kein Verstoß gegen das Verbot.

Bearbeitet von Inaktiv