Mieterhöhung zulässig - ja oder nein?

Hallo Ihr Lieben,

Ich bin am 06/2021 in meine neue Wohnung gezogen. Vor Einzug lag die Kaltmiete inkl. Nebenkosten wie (Gärtner, Kaltwasser, Abwasser etc.) bei 400€. Als ich die Wohnung dann von meiner Tante übernommen hatte - (Sie hat davor in der Wohnung gewohnt, daher weiß ich auch, wie viel Sie gezahlt hatte monatlich) - wurde die Miete erhöht. Nun zahle ich monatlich für das gleiche, 550€.

Wir hatten seit über 1 Jahr einen kleinen “Gasleck”, welches erst jetzt behoben werden konnte.. Wir sind 3 Parteien in diesem Haus. Nun wurde das Haus saniert (das Gasleck behoben) - Rohe wurde dementsprechend ausgetauscht etc. Arbeitsaufwand von 2 Tagen. Nun möchte unser Vermieter auf alle 3 Parteien die Miete erhöhen, da scheinbar die Kosten von der Firma so hoch ausgefallen sind. (Wie viel Er erhöhen wird, wissen wir noch nicht)
Ist das überhaupt rechtens? Das Haus hat ja jetzt keine Wertsteigerung durch die Sanierung, und davon habe ich auch nichts wirklich, außer wieder ganze Rohre *lach*..

P.S wir haben so um die 55qm2.

Strom, Gas, Internet laufen separat und sind NICHT in dieser Miete mit enthalten.

Vielen Dank, LG.

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Die Miete darf alle 15 Monate erhöht werden, binnen drei Jahren aber nicht mehr als 20 Prozent. Dass nach einem Mieterwechsel erhöht wird, ist üblich. Von der Beschreibung alleine sehe ich kein Problem, zumal insbesonderee auch Modernisierungskosten auf die Mieter:innen ungelegt werden dürfen, teilweise zumindest. Wenn du es ganz genau abgeklärt haben willst, empfehle ich die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund, die schauen dann genauer drauf.

Bearbeitet von mavira
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Aber dafür das sein Haus was 100 Jahre alt ist, irgendwann mal gewisse Erneuerungen braucht, kann ich ja nichts für? Das Haus hat ja dadurch keine Wertsteigerung..

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Das ist dafür auch gar nicht relevant, die Miete dürfte selbst ohne irgendwelche Arbeiten erhöht werden - wie schon geschrieben, alle 15 Monate, über drei Jahre gerechnet aber eben nicht mehr als 20 Prozent. Die Mieterhöhung muss begründet werden, z.B. wegen Sanierungsarbeiten, aber z.B. auch aufgrund des Mietspiegels. Warte die Erhöhung ab, wenn keine Begründung im Schreiben steht, ist sie nicht rechtmäßig. Wenn du dir diesbezüglich unsicher bist, wirst du am Mieterschutzbund oder einem anderen Anwalt für Mietsachen nicht drum herum kommen.

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Ist so eine Sache: Reparaturen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, Sanierungen schon.
Eigentlich sollte nur das Gasleck repariert werden, jetzt wurde zusätzlich aber saniert.
Hier würde ich jemanden frage, der sich wirklich damit auskennt.
Viele Grüße
Trollmama

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Nachtrag, lass dir die Arbeiten bitte zeigen, wenn sehr alte Materialien in den Rohren genutzt wurden bzw die Korrosionsbeurteilung negativ ausgefallen ist, Musste das Rohrnetz ersetzt werden. Ergo Reparatur nach aktuellem technischen Standard und eben keine Sanierung.

Nur weil der Vermieter nach Jahrzehnten einen Missstand beheben muss, weil er sonst gegen geltendes Recht verstößt rechtfertigt das keine Mieterhöhung.

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Ja eben, der Meinung bin ich nämlich auch. So wie die anderen Mieter mir das erzählt haben, will er die Miete erhöhen, da die Rechnung so hoch ausgefallen ist für die Reparatur. Da können wir aber nichts für 😅 muss man halt mit rechnen wenn man ein Haus besitzt.

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Der Vermieter kann die Miete nicht aufgrund der Sanierung erhöhen. Er kann sie aber ganz normal anpassen, unter bestimmten Bedingungen. Dafür ist eine Wertsteigerung des Hauses nicht maßgeblich.

Warte also erst mal ab, wie das Schreiben formuliert ist.


Bezüglich der Nebenkosten kannst du eine Abrechnung einfordern.