Guten Tag und schönen Sonntag,
Wir haben in unserem Haus neben unserer Wohnung noch 2 weitere Wohnungen, die wir vermieten könnten.
Wir hatten allerdings in den letzten Jahren dort Mietnomaden und die Räumungsklage dauerte ewig und kostete uns viel Geld.
In einer dieser Wohnungen ist unser Sohn eingezogen. Die andere Wohnung möchten wir aufgrund der Probleme die wir hatte nicht mehr an Fremde vermieten. Die Wohnung war auch möbliert und es mussten sogar die meisten Möbel ersetzt werden.
Wir haben uns entschieden die Wohnung leer stehen zu lassen oder sie aber entweder unserer Tochter wenn sie einziehen möchte, oder einem engen Verwandten oder guten Freund vermieten.
Da in unserer Gemeinde Wohnungsnot herrscht stoßen wir bei vielen auf Kritik. Hat das für uns Nachteile wenn wir die Wohnung leer lassen, müssen wir da mehr Steuern zahlen?
Wohnungen leer stehen lassen?
Evtl. als Messewohnung, ich weiß nicht wo ihr wohnt, Monteurswohnung sind ja immer nur einige Tage/mal einige Wochen.
Sonst wie oben schongeschrieben, kreativ werden
Majonjon
Da wäre ich dann vorsichtig bzgl. Zweitwohnungssteuer.
Aber ich verstehe nicht wie ein Haus mit 3 Wohnungen unterschiedliche Adressen haben kann. Haben alle 3 Wohnungen unterschiedliche Eingänge?
Da ihr im gleichen Haus wohnt, ist es kein Problem. Ihr könnt diese Wohnung einfach als EURE Wohnung nutzen. Fertig. Zahlen müsst ihr die Wohnung ja sowieso.
Die Wohnung ist schon gezahlt.
Nein, ist sie nicht. Ihr habt monatliche/jährliche Kosten, die ihr dafür tragen MÜSST und die ihr, da ihr keinen Mieter habt, eben NICHT umlegen könnt.
Nachteile dürfte es keine haben, teilweise sogar eher Vorteile, wenn ihr die Wohnung an Verwandte günstiger vermietet.
Sollte jemand von der Gemeinde kommen, was ich ernsthaft bezweifle, würde ich denen genau die Gründe nennen, die du hier ausgeführt hast. Wenn jemand meint, dass die Wohnung vermietet werden muss, dann kann derjenige ja die Kosten übernehmen, wenn sich Messis und Mietnomaden einnisten. Generell kann euch aber niemand dazu zwingen, die Wohnung zu vermieten.
Wie schon geschrieben, würde ich es einfach nicht an die große Glocke hängen.
Die Kritik würde mir sowas vom am … vorbei gehen . Ich würde es so sehen selbst wenn ich mehr Steuern zahlen müsste immer noch besser wie den Ärger und Stress der soziale Beitrag wäre dann auch erfüllt
In Österreich muss mittlerweile eine Leerstandsabgabe entrichtet werden wenn jemand eine Wohnung hat die vermietbar wäre, es aber nicht tut.
Weiß nicht wie das in Deutschland gehandhabt wird.
Hallo,
das gilt nur für einige Bundesländer (Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) und da können die Gemeinden auch noch in selbst entscheiden, ob sie die Gebühr einnehmen.
Für Restösterreich (Burgenland, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten) gibt es keine Leerstandsabgabe.
Um es bundesweit umzusetzen, müsste es der Nationalrat beschließen, was bislang nicht passiert ist.
lg
giersch
Ihr solltet aufpassen, ob ihr sie überhaupt leer stehen lassen dürft. Bei uns in der Stadt gibt es da inzwischen ein Gesetz zu. Eine Wohnung, die eigentlich zu wohnzwecken dienlich ist, und trotzdem dauerhaft leer steht, wird als Zweckentfremdung bewertet. Dies wird als Ordnungsdwidirkeit angesehen und kann ein Bußgelder bis 100.000 Euro mit sich ziehen. Und nein, ich finde das nicht gut!
Gibt es bei euch ähnliche Regelungen?
Das ist ein Landesgesetz, auf dessen Basis die Kommune (idR unter bestimmten Voraussetzungen) eine entsprechende Satzung erlassen kann. Darin sind dann auch die entsprechenden Bußgelder geregelt, die empfindliche Höhen erreichen können. In HH und Berlin wurden Eigentümer in extremen Fällen sogar enteignet.
Da sind dann auch die Ausnahmen gelistet, in denen Leerstand erlaubt ist. Meist ist die Nutzung für Fremdbeherbung gleich mit verboten.
Ich würde das für euren Wohnort recherchieren.
Ob es dann auffällt oder nicht, wie stringent die Kommune das Verbot durchsetzt variiert. In München haben sie z. B. Angestellte in der Verwaltung, die AirBnB durchscrollen und jeder kann anonym Leerstand / Zweckentfremdung melden. Woanders ist die Satzung eher ein Papiertiger.
Ich kann euch ein stückweise verstehen, weil ihr selbst mit im Haus wohnt. Ich kann aber auch die Kritik verstehen, schließlich gibt es einfach viel zu wenig Wohnraum.
Ihr werdet ja auch in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit Mietern gemacht haben, daher würde ich das als unschöne Erfahrung verbuchen und die Wohnung wieder vermieten. Ggf. könnt ihr immer nur zeitlich befristet vermieten, da solltet ihr euch beraten lassen, weil das oft nicht ohne Angabe von Grünen geht. Da ihr selbst mit im Haus wohnt und in absehbarer Zeit ggf. eure Tochter dort einzieht, müsste sich aber ek e rechtswirksame Begründung finden lassen. So habt ihr schneller die Möglichkeit jemanden loszuwerden, der nicht zahlt oder nicht ins Haus passt.
Oder ihr informiert euch bei der Kommune ob ihr ein AirBnB vermieten dürft und nutzt es so. Oder ihr vermietet an ein lokales Unternehmen, die dort Mitarbeiter unterbringen,…
Leerstand ist m.E. keine Option.
Ein Problem könnte es höchstens geben, wenn es in eurer Gemeinde eine gültige Zweckentfremdungsverbotssatzung gibt. Dann könnte man euch ggf. verpflichten, die Wohnung in Nutzung zu geben. Eine solche Satzung gibt es aber lange nicht überall, sondern nur dort, wo die Wohnungsnot sehr groß ist.
Ansonsten kannst du deine Wohnung auch unbewohnt lassen. Aber bitte immer ans Heizen und Lüften denken