Hallöchen,
Ich bin in der 10SSW und Ende März 2025 soll unser Kind zur Welt kommen. Unsere momentane Wohnung besteht aus 2 Zimmer, Küche, Bad, Flur und einem kleinen Abstellraum- insgesamt sind dies 54qm2. Beim Abschluss des Vertrages haben die Vermieter und Wir eine zusätzliche Vereinbarung in den Vertrag mit aufgenommen von einer Mindestmietdauer von 36 Monaten (3 Jahre). Nun wohnen wir seit knapp 1 Jahr und 3 Monaten hier und an und für sich ist die Wohnung auch schön sie wird aber definitiv zu klein mit unserem Familien Zuwachs.
Besteht die Möglichkeit das ich (mit normaler Kündigungsfrist von 3 Monaten) dennoch kündigen kann da die Wohnung zu dritt einfach viel zu klein sein wird? Über einen Aufhebungsvertrag dachten wir auch nach allerdings sind wir uns recht sicher das unsere Vermieter nicht zustimmen würden somit wollen wir nur schonmal wissen ob die Kündigung generell möglich wäre.
Im Internet stehen nämlich immer wieder zwiespaltige antworten.
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Danke und liebe Grüße
Mietvertrag mit Mindestmietdauer
Man könnte höchstens versuchen 'Unzumutbarkeit' geltend zu machen. Allerdings wird das Baby nach Ablauf der 36 Monate knapp 1,5 Jahre alt sein und bis dahin sind 54qm durchaus ok. Ein Baby braucht ja noch kein eigenes Zimmer - das ist eh immer in Eurer Nähe.
Grüsse
BiDi
Danke für die Antwort erstmal.
Das dass Kind noch kein eigenes Zimmer braucht ist mir bewusst und vollkommen klar, allerdings braucht ein Kind ja dennoch Platz da man ja auch vom Kind Sachen unterbringen muss wie Windeln, Klamotten etc. und dieser Platz ist uns so nicht gegeben weder im Wohn oder Schlafzimmer. Der größte Raum ist die Küche und selbst da ist nicht mal der Platz gegeben eine Kommode oder Schrank aufzustellen wo die Sachen von uns rein könnten.
Klar kann man die Zeit überbrücken bis zum Ende der Laufzeit vom Vertrag ging ja lediglich nur darum ob es einen Ausweg gäbe außer die Frage nach einem Aufhebungsvertrag.
Liebe Grüße
Hallo, ich hab beim ersten Kind so viel gelernt: 1. Wickelkommode ist überflüssig, weil ich lieber auf der Couch oder der Krabbeldecke gewickelt habe. 2. Ich hatte viiiiel zu viele Babysachen. Weniger ist echt mehr (es gibt Listen im Internet). Die passen sicher noch in euren Schrank mit rein. Schafft dort Platz, räumt antizyklisch in den Keller (mach ich noch heute so trotz Haus): was ihr in dieser Jahreszeit nicht braucht kommt in Kisten etc.. Nutzt Vakuumbeutel. Damit schrumpfen die Klamottenberge, die nicht benötigt werden nochmal. 3. Nutzt Stoffwindeln, davon benötigt ihr nur eine bestimmte Anzahl und müsst nicht Kartons an Einwegwindeln bevorraten. Wenn doch, kommt eine Menge X ins Bad und der Rest in den Keller.
Eine Freundin hat rundumlaufend Regalbretter unter ihre Zimmerdecken geschraubt und hatte da ihre immensen Mutterschutzvorräte: Windeln, Klopapier, Feuchttücher, Dosensuppen, ...
Wie genau es bei privater Vermietung aussieht weiß ich nicht ich kenne das mit Mindesmietdauer nur bei gewerblicher Vermietung da ist es so , dass das beide Parteien bis zum Ablauf des Vertrags an das Mietverhältnis gebunden sind als Vermieter kann man vorab wenn überhaupt nur aus wirklich triftigen Gründen kündigen auch bei Verkauf geht das Mietverhältnis verbindlich über an den neuen Eigentümer. Als Mieter kommt man auch nicht einfach raus aus dem Mietverhältnis der Vermieter muss einem Nachmieter nicht zustimmen wenn er das nicht möchte . Du kannst versuchen ob der Vermieter einem Nachmieter zustimmt tut er es nicht muss du weiter zahlen bzw. kann er es einklagen . Es kommt wahrscheinlich auch drauf an warum der Vermieter die Mindestmietdauer in den Vertrag aufnehmen wollte nehmen wir mal an er hat bei Vertragsabschluss angedacht das nach 3 Jahren er dort selber oder eins seiner Kinder einziehen lässt er die nach 2 oder 2,5 Jahren raus findet sich nur schwer ein Nachmieter für die restliche Zeit bzw. würde das für ihn sonst einen Mietausfall bedeuten.
Schwierig. Verträge sind ja da, um auch eingehalten zu werden.
Wenn es aber nur um die Größe der Wohnung geht verstehe ich es auch nicht so recht. Wir haben zu dritt auf einer 60qm Wohnung gelebt bis unsere Tochter knapp 2 Jahre alt war. Sie hatte kein eigenes Zimmer, was bis dahin aber auch nicht notwendig war.
Geht mir nicht um ein eigenes Zimmer geht mir darum wo ich die Sachen vom Baby unterbringen soll wenn ich den Platz dazu nicht in der Wohnung habe.
Ich denke das wird schwierig.
Ich wollte aber auch nochmal ermuntern: Wir haben das dritte Zimmer erst gebraucht als das Kind 1,5 Jahre alt war. Und so richtig gespielt wurde darin dann auch nicht und auch nicht geschlafen. Also wir wären problemlos in der Zeit auch mit einer 2-Zimmer-Wohnung zurecht gekommen. Die höhere Miete würde ich mir sparen so lange es geht, denn in der EZ muss man ja auch erstmal mit weniger Budget zurecht kommen.
Zum rechtlichen kann ich dir nichts sagen.
Oft ist es aber so, dass ein Baby kein eigenes Zimmer benötigt.
Bei Kind 1 haben wir auch in einer 2 Zimmer Wohnung gelebt, bis zum ersten Jahr.
Kind 2 ist nun über 3 und hat noch kein eigenes Zimmer. Wird nicht gebraucht. Schläft bei uns im Schlafzimmer. Gespielt wird im Wohnzimmer, Küche oder Essbereich. Wo jemand aus der Familie halt ist 😄
Jetzt im Herbst werden wir das Kinderzimmer für Kind 2 herrichten, mal sehen wann es auch wirklich gebraucht wird 😅
Von daher würde ich mir da echt keinen Stress machen.
Unzumutbarkeit bei Familienzuwachs ist im Allgemeinen ein mögliches Argument, aber das wird vor Gerichten eher eng gesehen. Das wäre vielleicht was, wenn du mit Mann und Baby im einem Ein Zimmer Appartment leben müsstest, aber nicht bei mehreren abgetrennten Räumen.
Das Gespräch mit dem Vermieter ist die beste Chance.
Ich konnte damals früher aus dem Mietvertrag raus indem ich einen Nachmieter suchte. Das war für die Vermieter in Ordnung.
Beim Vermieter anfragen, tut sicher nicht weh. Rechtlich hast du aber schlechte Karten. Unzumutbarkeit kannst du in der Konstellation nicht geltend machen. Das würde vielleicht bei 25qm greifen.
Klingt für mich aber auch nicht wirklich dramatisch. Wir haben bis zum letzten Jahr zu viert auf 56qm gewohnt. Ich habe das eigentlich nicht als beengt empfunden. Wickeln kann man auf Boden oder Bett, für die Babyklamotten räumt man ein Schubfach in der Kommode frei und ein Beistellbett kriegt man ins Schlafzimmer schon noch reingequetscht.