Darf der Vermieter Laminat verbieten, auch wenn...

... er es zwei anderen Parteien im Haus erlaubt hat?

Wir sind 5 Parteien, wir haben vor 6 Jahren bei Einzug L. verlegen dürfen, im Mietvertrag steht allerdings drin, daß wir es auf Verlangen bei Auszug entfernen müssen. Soweit o.k.

Andere Partei vor 3 J. das Gleiche, bei Einzug alles mit Laminat bzw. Kork versehen, durften sie bei Auszug im Frühjahr drinlassen, ist ja auch o.k

Ein Dritter, der schon 25 Jahre hier wohnt, möchte nun auch Laminat, warum auch immer, und hat die Vermieterin um Erlaubnis gefragt, und die sagt nun nein, allerdings ohne rechte Begründung, außer das es zu laut sein könnte, der Mieter will es allerdings vom Fachbetrieb verlegen lassen mit entsprechender Dämmung.

Ich meine nun, daß er das machen kann, wie er mag, er müßte nur bei evtl. Auszug schlimmstenfalls den Urzustand (also L. raus) wieder herstellen. Ist das richtig?

Danke schonmal
D.

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Hallo,

der Mieter kann seine Wohnung während seiner Mietzeit optisch frei gestalten wie er mag.
Die Sicherheit,daß eine solche Schönheitsreparatur fachgerecht ausgeführt wird,bietet zusätzlich die Heranziehung und Beauftragung zur Ausführung durch einen anerkannten Fachbetrieb. Was will der Vermieter mehr?

mfg
Nobility

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Ich bin auch Vermieterund Schreiner. In meinen Wohnungen erlaube ich Laminat nur im Erdgeschoss. Die Begründung liegt in der schlechten Trittschalldämmung bei Laminat.
Hier gibt es ständig Ärger,wie ich es von anderen Vermietern höre.
Es gibt bessere Alternativen , wie Kork oder Parkett.

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Naja, wer an der Trittschalldämmung spart ist selber schuld. Wir haben überall Laminat und die Nachbar hören gar nichts ...

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