Spülmaschine kaputt - Küche ist mitgemietet - Wer zahlt Reparatur?

HAllo,
wer kann mir mal nen Tipp geben?

Seit Juli wohnen wir in dieser Wohnung hier. Im Mievertrag steht, 200 Euro Selbstbeteiligung bei Reparaturen in der Küche.

Nun habe ich letzte Woche gelesen, dass wenn man Miet für die Küche zahlt (also sie gehört bei uns zur Wohnung - worunter ich verstehe, dass wir sie mit mieten), dann müssen die Reparaturkosten ja zu Lasten des Vermieters gehen, er ist schließlich der Eigentümer, Oder?

Ist die KLausel im MV dann überhaupt rechtens?

Jedenfalls kostet alleine der Knopf als EK 180 Euro.

Wer kann mir da was zu sagen?

Danke schonmal.

LG Chrissi

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Hallo Chrissi,

ja - klar müsst ihr da mit ran. Das fällt unter die ganz normalen Instandhaltungen, die vom Mieter zu begleichen sind. Alle "angemieteten" Teile (also die Wohnung an sich plus Gegenstände) sind dem Vermieter bei Mietende wieder in ordnungsgemäßem (ursprünglichem) Zustand zu übergeben. Also wenn die Küche eine Spülmaschine hat, und die während der Verwendung durch euch kaputt gegangen ist, habt ihr die wieder in den "ursprünglichen" Zustand zu bringen (also entweder Reparatur oder ein neues Gerät). Das ist doch selbstverständlich, oder?

Wenn dem nicht so wäre, könnte ich ja z. B. ein Auto nach dem anderen mieten, jedes zu Schrott fahren und wieder ein neues Auto mieten (gehört ja nicht mir, sondern dem "Vermieter").

Grüsse
Sabine

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Hallo Sabine,

ganz so selbstverständlich ist das nicht... "Verschleißerscheinungen" die durch das wohnen üblich sind, zahlt der Vermieter. Sprich: hat der Teppichboden nach 10 Jahren Gebrauchsspuren, muß er die auch hin nehmen.

Die Küchenmöbel sind gemietet, also sollte meines Erachtens auch der Vermieter dafür gerade stehen, es sei denn, es geht irgendetwas durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt. Stell dir mal vor die Spülmschine - 12 Jahre jung - geht nimmer. Reparatur lohnt sich nicht. Bist du dann wirklich der Meinung, dass der Mieter ein neues Gerät zahlen muß?

Der Vergleich mit dem Auto hinkt etwas - kann ja nicht gehen, dass man ein Auto im Wert von vielleicht 20.000 Euro mietet, für was weiß ich - nen Tag lang für 100€ - es zu Schrott fährt und dann auch zahlen muß #kratz. Eben weil das nicht möglich ist, dass man den Vermieter zur Kasse bittet, gibt es dafür Versicherungen, die im Mietpreis inbegriffen sind.

Gruß bambolina

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Man, das Thema kann ma eht so und so auslegen. Ich warte mal ab, was das kosten wird.

Danke für Deine Info.

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hi chrissi,
wir haben das mit unseren mietern so geregelt, dass wir solche reparaturen übernehmen. sollte es aber aufgrund unsachgemässer nutzung zum defekt führen, muss der mieter ran.
lg karin

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Lese Deinen Beitrag nun schon im 3 Forum, CROSSPOSTING IST NICHT SO GERN GESEHEN!!!

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ja das habe ich jetzt auch verstanden. bin neu!

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Hallo,
die Klausel im Mietvertrag ist nicht rechtens, weil der Höchstbetrag für Kleinreparaturen überschritten wird. Daher wird die ganze Klausel unwirksam. Hier ein Link dazu:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Kleinreparaturen.html


Das hier wird Dich auch interessieren:

"Wenn ein Vermieter in der Wohnung Gegenstände wie Spüle oder Kühlschrank bereit stellt, sind Verschleiß und Abnutzung in der Regel mit der Miete abgegolten. Für Reparaturen und Erneuerungen muss daher der Eigentümer aufkommen. Nur wenn ein Mieter vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit Schäden an den Einrichtungsgegenständen verursacht hat, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.

Diese Regelung betrifft alle Gegenstände und Einrichtungen, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden. Denn diese gelten als „mitvermietet“, erklärt der Mieterbund. Dazu zählen nicht nur die üblichen Einrichtungsgegenstände wie Waschbecken, Badewanne und Toilette.

Auch Teppichböden, Warmwasseraufbereitungsgerät, Wandschränke, Einbauküche und Herd gehören dazu, heißt es. Anderes gelte nur, wenn der Mieter die Gegenstände vom Vermieter oder seinem Vormieter übernommen und gekauft hat."