Badmöbel auch ohne bohren aufhängen??

Gehts sowas überhaupt???Wie ziehen demnächst um, und das bad ist echt Arsch klein.Man könnte da nur einen Schrank unters Waschbecken stellen aber das ist ja viel zu wenig.Wir haben auch ne 22 monate alte Tochter und das ist ja total gefährlich "unten" die ganzen Kosmetiksachen rumzustellen. Der Vermieter meint aber das er nicht will das da irgendwo in die Fliesen oder Fugen gebohrt wird. Gibts da irgendwelche Möglichkeiten??????

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Ob der Vermieter das will oder nicht ist egal. Ihr dürft es selbstverständlich solange ihr keinen Käse aus den Fliesen macht.

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*Hm*

Es gibt Klemmregalsysteme mit Teleskopstangen, die sich an unterschiedliche Raumhöhen anpassen können, also universell einsetzbar sind. Machst eben unten Handtücher rein und oben auf die Regalbretter dann die Kosmetika. An Duschzeugs dann eben nur das allernötigste im Bad bunkern und die Vorräte im Putzmittelschrank.

Oder Du verbannst Kosmetika konsequent aus dem Bad und richtest Dir im Schlafzimmer eine Schminkecke ein?


Dann gibt es in Badmöbelserien auch so Schränke, die sind als Umbauschränke für Waschmaschinen gedacht. Käme jetzt drauf an, wie breit Euer Waschbecken ist, evtl. könnte man so einen Schrank ja auch statt um/über die Waschmaschine auch übers Waschbecken stellen? Die Schranktüren beklebst du mit Spiegelnfolie oder -fliesen.
Allerdings sollten diese Schränke der Stabilität wegen auch an der Wand fixiert werden, meine ich.


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Hallo

Fliesen darf man nicht anbohren aber in die Fugen darfst Du selbstverständlich bohren ....

Daniela

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Natürlich darf man auch Fliesen anbohren wenn der Schrank nicht anders passt!

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Hallo Daniela,

" Fliesen darf man nicht anbohren..."

Ein derartiges Verbot gibt es nicht.
Ein untersagen des Vermieters im gefliesten Bereich ( Bad ) - auch wenn er dieses in seinem Mietvertrag aufnehmen und der Mieter unterschreiben würde - wäre nichtig.

Natürlich dürfen Löcher im Fliesenbereich das normale Verhältnis nicht übersteigen. Z.B. der Vermieter hat Spiegel,Ablage,Handtuchhalter,WC-Papierhalter etc. im Bad angebracht und der Mieter bohrt wild drauf los weitere 20 oder mehr Löcher in die Fliesenwand, dies braucht der Vermieter nicht hinzunehmen.

Das Bohren der Dübellöcher muss schonend erfolgen ( LG Berlin NZM 2003; 512). Dasselbe gilt für Dübellöcher in gewöhnlicher Anzahl ( BGH WuM 1993, 109). Das Anbringen von Dübellöchern zur Befestigung von Gegenständen gehört zum normalen Wohngebrauch ( BGH WM 93, 109). Für angebohrte Fliesen im Bad kann der Vermieter keinen Schadenersatz verlangen ( BGH WM 93, 109). Die Löcher sollen aber, wenn möglich, in die Fugen gebohrt werden.

Jetzt noch ganz was allgemeines:

Nicht wenige richten durch falschen Umgang, falsches Werkzeug und falsche Technik Schäden beim Fliesenbohren an.

Deshalb nochmal ein Tipp:

ACHTUNG: Bohrmaschine NICHT auf SCHLAGEN stellen, da sonst die Fliesenlasur splittert!

Bohrer mittig auf Fadenkreuz setzen. Bei stufenloser Reglung ganz langsam anfangen zu Bohren. Ohne Regelung, auf niedrigste Umdrehung stellen, od. Bohrmaschine stoßweise EIN/AUS-schalten, damit die volle Umdrehung nicht sofort errreicht wird. Immer darauf achten, dass man die Bohrmaschine in einem rechten Winkel zur Wand hält, dabei einen nicht gar zu starken Druck ausüben, da sonst der Bohrer so heiß wird, dass er ausglüht. Damit dies nicht passiert, zwischendurch den Bohrer mit kaltem Wasser abkühlen (im Glas/Tasse/Büchse).

Wenn die harte Lasur der Fliese ganz durchbohrt ist, kommt die weichere Schicht der Fliese (erkennbar am (meist) roten Bohrstaub). Nun kommt der Steinbohrer zum Einsatz und die Bohrmaschine wird auf SCHLAGEN gestellt. Bohrmaschine stehts im rechten Winkel halten, denn beim Schräghalten/Verkanten kommt es leicht zum Aussplittern der Fliese.

Das Loch etwa 1/2-1cm tiefer als Dübellaenge bohren. Mit Staubsauger (Polsterdüse) das Bohrloch aussaugen. Dübel fliesenbündig einschlagen. Tesaband entfernen. Bleistift mit Lappen + Spucke, Filzstift mit Lappen und/oder
Spucke/Nagellackentferner abwischen.

Wer so verfährt,braucht nichts zu befürchten.

In diesem Sinne
Nobility