Wohnungskauf - nachträglich Mängel aufgefallen! Was tun? Bitte Hilfe!!

Hallo zusammen,

wir haben uns letzten November einen Wohnung gekauft. Vorher besichtigt und uns mit den Voreigentümern auch schnell geeinigt, war alles super.
Einzugstermin und Übergabe war der 1.3.07. Wohnung nochmals abgelaufen - alles in Ordnung. In der Wohnung ist eine "hochwertige Einbauküche" im Wert von 8.000 Euro im Preis enthalten gewesen.

So. 2 Tage nach Umzug kommt mir die innere Glasplatte der Backofentür entgegen. Geklebt an den Seiten notdürftig mit beidseitiger Klebefolie. Voreigentümer angerufen - jaja, da hätte er mal was nachgeklebt, weil die Platte rausgerutscht ist. Man könnte die aber wieder reinkleben, das würde eine Weile halten. Oder die Platte ganz weglassen. :-[
Backofentür zum Kundendienst gebracht, fachmännisch wieder in Ordnung bringen lassen. 67 Euro Kosten.

10 Tage nach Umzug - Spülmaschine läuft aus, halbe Küche unter Wasser. Sauerei aufgewischt, Kundendienst bestellt. Urteil heute morgen: Spülmaschine ist schrott, Reparatur nicht mehr möglich. Da wäre mal was nachgelötet worden, weil etwas undicht war. Natürlich wieder nicht fachmännisch. Durch die notdürftige falsche Lötweise ist weiter Wasser nach unten in den Motor der Maschine getropft. Konsequenz: Motor kaputt und alles durchgerostet, nichts mehr zu machen.
Kosten gleichwertige Siemens-Maschine: ca. 500 Euro.:-[
Kosten Kundendienst: 45 Euro.

Oh mann, ich weiß nicht mehr was noch kommt. Die Wohnung ist nach wie vor toll und wir fühlen uns wohl dort. Aber es sind außer den beiden Sachen noch ein paar Kleinigkeiten (kaputte Dichtungen an Fenstern, Klospülungs-Stopp ging nicht richtig, haben wir aber repariert). Darauf will ich zwar nicht rumreiten aber es summiert sich langsam. Der Eigentümer hat nichts davon gesagt, dass er mal was in der Küche repariert hat oder etwas kaputt war. Hätte er nichts dazu sagen müssen?? Kann man ihn irgendwie noch zur Verantwortung ziehen, zumindest dass er einen Teil der Kosten zahlen muss? Es ärgert mich so, dass alles im Nachhinein erkennbar ist. Bei Übergabe hat man solche Dinge nicht sehen können.

Meint ihr da kann man noch was machen?

Danke schon mal für eure Hilfe!

Lg
Clarissa

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gekauft wie gesehn ... da kann man garnichts machen !

Daniela

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??? noch nie im leben was von versteckten mängeln und arglistiger täuschung gehört???


schnuti, die so gemeine (unqualifizierte) beiträge gar nicht mag

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gekauft wie gesehn ... da kann man garnichts machen !


Das ist nicht mit einem Kauf über den Ladentisch beim Fleischermeister Herrn Rohfleisch zu vergleichen wo man sagen könnte; hier ein Kilo Rindfleisch

"gekauf wie gesehn"

Hier geht es um einen Immobilie und das ist etwas gaaaaannnz anderes.

Also bitte, nicht verwechseln!

Nobility

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Ja, da kannst du was machen. Das sind versteckte Mängel. Die musst du anzeigen, sobald du sie gesehen hast und keinesfalls bereits bei der Besichtigung. Ob eine Küche funktioniert, merkt man nun mal erts, wenn die Küche in Betrieb ist. Und meistens testet man die komplette Küche nicht beim Kauf aus.
Entweder der vorherige Eigentümer sieht es von sich aus ein und zahlt Geld zurück, oder das muss zum Rechtsanwalt.
Allerdings - das meiste Geld habt ihr ja für die Wohnung gezahlt, und wenn die so toll ist, dann würde ich nicht unbedingt einen großen Streit vom Zaun brechen.

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Hi, das sind nicht nur versteckte Mängel, wenn der Vormieter von diesen Mängeln gewusst hat sind es "arglistig verschwiegene Mängel".

Sofern du an den Vormieter Ablöse bezahlt hast kannst du dich ein den Mieterschutz ( heisst das so in Deutschland?) wenden und dir die Ablöse für diese Geräte zurückholen.

lg Carrie

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Also ich würde auch sagen, gekauft wie besichtigt.
Und wenn Ihr die Küche nicht als neuwertig gekauft habt, kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihr da Ansprüche geltend machen könnt.
Davon abgesehen, wie lange sollte der Vorbesitzer denn für Defekte aufkommen?
2 der Probleme hat er ja behoben, das Problem mit dem Spülkasten, ist doch erst bei Euch aufgetreten...

Gruß,

Andrea

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Hi Clarissa,

gekauft wie gesehen, schreiben manche, und Pech gehabt schreiben andere.

Falsch!

Man kann und darf einen solchen Kauf einer Immobilie oder Einrichtungen in derselben wie eine Einbauküche nicht mit einem Pfund Rindfleisch beim Fleischer auf der Ladentheke vergleichen.

Natürlich kommt es auch sehr genau auf die Vertragsgestaltung an wie dieser lautet.

Aber in einem haben kati543 und carrie23 recht wenn sie sagen, das sind versteckte Mängel aber noch mehr und das ist hier von sehr entscheidender Bedeutung wie carrie23 richtig erkannt hat, es handelt sich hier um vorsätzliche argliste Täuschung. Nähmlich das Verschweigen von wissenden vorhandenen Mängeln. Dies ergibt sich aus; " ja da haben wir schon mal was nachgeklebt, oder, ja da wurde was gelötet"

Das Vortragen solcher bewußt verschwiegener Mängel berechtigt zu Forderungen von Schadenersatz.

Dies muß um juristisch richtig zu greifen, zum Nachweis entsprechend formuliert werden.

mfg
Nobility

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Hallo,

das sind natürlich ärgerliche Sachen. Einen kaputten Geschirrspüler hätte wohl ein Gutachter auch nicht gesehen. Aber ich würde die Sachen mal gegenüber dem Verkäufer anmelden und von ihm einen Anteil zurückfordern.

Vor Gericht würde ich wegen solcher Sachen nicht gehen. Für solche "Peanuts" im Vergleich zum Kauf ist das ja recht wenig....

Aber wenn der Verkäufer schon so etwas verschweigt, kann ich das schlechte Gefühl im Magen schon verstehen.

Vielleicht doch noch mal alles absuchen und prüfen...

Hier noch ein paar Links:

Arglistig verschwiegene Mängel http://www.der-hausinspektor.de/hauskauf-maengel-verschwiegen.htm

http://www.immobilienkauftipps.de

Gutachter vor dem Kauf: http://www.der-Hausinspektor.de

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Hallo nochmal,

vielen Dank für eure Antworten. Wir haben nochmal mit dem Voreigentümer gesprochen. An der Backofentür will er sich beteiligen (67 Euro Kosten), bei der Spülmaschine weigert er sich. Er behauptet sie hätten es damals fachmännisch von einem Techniker reparieren lassen. Der Techniker heute morgen hat das allerdings anders gesehen. Leider gibt es keine Rechnung mehr zu dem Vorgang.
Naja. Es wird wohl darauf hinaus laufen dass wir uns eine neue Maschine anschaffen müssen und selbst bezahlen. Anwalt lohnt sich nicht, zumal unsere RS den Fall nicht abdecken würde.
Klar ist es wenig Geld im Vergleich zum Wohnungskauf, aber für uns momentan viel Geld, das man gerne anders investiert hätte...aber irgendwas ist wohl immer *seufz*

Jedenfalls trotzdem danke an euch!

Lg
Clarissa

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Hallo,

ging es von privat an privat oder war da ein Makler zwischen?

Gruß Lucccy

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Ging über Makler...

Lg
Clarissa

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Hallo,

ich glaub, der Makler hätte Euch auf Mängel hinweisen müssen. Der sollte ein fachmännisches Auge dafür haben.

Frag sonst einfach nochmal in einer Verbraucherzentrale nach.

Gruß Lucccy