Blitzableiter Pflicht - BGH-Urteil

Also, seit einigen Tagen prangt auf unserem Haus (mitten in der Stadt, nicht exponiert gelegen) ein Blitzableiter. Wir bewohnen das Haus zusammen mit einer anderen Familie, und der Herr des Hauses behauptete, Grund für die Installation sei ein BGH-Urteil, wonach bei Blitzeinschlag die Versicherung ansonsten nicht mehr zahlen würde.

Weiß jemand von Euch etwas davon?

Per Google habe ich nichts richtiges gefunden, und laut unserer Hausratversicherungspolice und auch der Gebäudeversicherung sind wir gegen gegen Blitzschlag wie gegen Überspannungsschäden versichert.

LG

Anja

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Von so einem Urteil habe ich noch nie gehört. Mein Bruder ist Haus- und Grundstücksverwalter, dem ist das auch nicht bekannt.

Aber schaden kann so ein Blitzableiter ja nicht. Was stört Dich daran?

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Danke für die Antwort.

Grundsätzlich stört mich ein Blitzableiter natürlich nicht. Was mich geärgert hat, ist, dass unser Nachbar, Miteigentümer des Hauses, einfach jemanden bestellt hat, der den Blitzableiter montiert hat. Als der Mann dann auf dem Dach war, wurden wir davon unterrichtet, und ich hätte es halt gern vorher gewusst. Wir wurden dann "belehrt", dass ein BGH-Urteil zum Blitzableiter verpflichte , und wie es denn sein könne, das wir nichts davon wissen.

Seltsamerweise müssen wir uns aber an den Kosten nicht beteiligen, obwohl der Blitzableiter angeblich Pflicht ist - das kam mir einfach komisch vor.

LG

Anja



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Es gibt dieses Urteil definitiv nicht. Sag dem lieben Miteigentümer doch einfach mal, dass er Dir das Urteil vorlegen soll, weil Du dazu nichts finden kannst.

Das wird er nicht können. Und dann solltest Du vllt. sogar von einem Anwalt einen Vertrag ausferitgen lassen, dass Ihr für Folgekosten und für Schäden, die dieser Blitzableiter evtl. verursacht, nicht aufkommt.

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Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings sind Blitzschäden versicherungsmässig wirklich nicht abgesichert, ausser es handelt sich um direkte Einwirkung auf das Haus z.B. Brand, aber für Schäden aus z.B. Überspannung (dadurch kaputte elektrische Geräte usw) wird nicht/selten gehaftet.

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Das kommt aber darauf an, wie Du Deine Versicherung abschließt. In unserer ist auch Überspannung, als Blitzeinschlag ausserhalb des Hauses, versichert.