Frühchen und Elterngeld

Hi,

Ich bin gerade im Elterngeldantrag auf die Frage "Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt" gestossen.
Darf man da bei einem Frühchen auch ab Geburt ankreuzen? Aber eigentlich ist der Klinikaufenthalt nicht mehr wirkich kurzfristig...
Aber wenn ich "abweichend von" ankreuze, kann ich ja noch nicht sagen, wann der Zeitraum in der Klinik beendet sein wird.
Nun ist sie ja morgen sowieso schon 8 Wochen alt und rückwirkend wird ja nur 3 Monate gezahlt.

Danke,

LittleAlien

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Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt. Ich hoffe, deinem Schatz geht es soweit gut.

Wir haben ab Geburt angekreuzt, aber vorher Rücksprache mit der EGS gehalten. Die haben uns gesagt, dass der Klinikaufenthalt wegen FG zum eigenen Haushalt gehört. Klingt seltsam, ist aber so. Am Besten, du fragst morgen mal bei eurer zuständigen EGS nach.

Reich den Antrag so schnell wie möglich ein. Wir haben eingereicht, als Markus 9 Wochen alt war und haben auch das volle EG bekommen.

Liebe Grüße
Anne

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Hallo LittleAlien,

diese Frage habe ich mir beim Ausfüllen auch gestellt. Beim Lesen der Erläuterungen zum Antrag habe ich dann dies gefunden:

Zu Nr. 7:
Haushalt ist die Wirtschafts- und Wohngemeinschaft innerhalb der Familie. Die Voraussetzung der Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft ist auch dann noch erfüllt, wenn Sie aus einem wichtigen Grund die Betreuung und Erziehung des Kindes nicht sofort nach der Geburt aufnehmen können oder unterbrechen müssen (z.B. auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes).

Da hier keine Einschränkungen zur Länge des Krankenhausaufenthaltes gemacht werden, bin ich davon ausgegangen, dass man die Betreuung und Erziehung im eigenen Haushalt ankreuzen kann (habe ich dann auch getan). Zum Krankenhausaufenthalt habe ich nichts angegeben.
Wir haben unsere Anträge persönlich abgegeben und der Bearbeiterin von unserem Frühchen im Krankenhaus erzählt. Sie hat daraufhin unsere Angaben nicht bemängelt.

LG wippsteert

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Ich habe "JA" angekreuzt, da außerhalb vom Haushalt entweder eine Pflegefamilie, Heim, etc. gemeint ist, da das Kind dort aus gewissen Gründen nicht bei dir sein durfte.
Aber ein Krankenhausaufenthalt ist ja was ganz anderes.