Krankenhausbesuch Steuer absetzen

Hey ihr Lieben,

Kann man die Kilometer die man ins Krankenhaus gefahren ist bei der Steuer absetzen?
Wir sind fast 3M täglich gefahren (weil Kleinkind daheim) und mir wurde das nun gesagt. In der Steuersoftware habe ich erstmal nix gefunden. Wie ist da eure Erfahrung?

Gruß Lisa

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Hallo,
ja, das kannst du machen. Es zählt zu den Krankheitskosten und werden mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Ich würde mir aber überlegen, ob sich die ganze Rechnerei lohnt. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Von dem Gesamtbetrag ist aber die "zumutbare Eigenbelastung" abzuziehen und die kann je nach Höhe eurer Einkünfte ziemlich hoch sein.

Du kannst ja mal spaßeshalber im Steuerprogramm einen sehr hohen Betrag bei den Krankheitskosten angeben und dann in der Berechnung schauen, wie viel davon abgezogen wird. Dann kannst du ja abwägen, ob sich das für euch lohnen wird.

LG 💕

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Danke, ich schau es mir nochmal an.
Verschlechtern kann ich mi h dadurch ja nicht, oder?
Es waren täglich 62km über 3Monate. Also schon eine Menge Kilometer.😅

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Ne, verschlechtern kannst du dich nicht. Dir wird nicht mehr abgezogen als du tatsächlich an Kosten hattest. Es wird also nicht deinen Einkünften "hinzugerechnet" 😇

Bei 62 km täglich über 3 Monate (ca. 30 Tage/Monat) würde das bei 0,30 € pro km 1.674 € ergeben. Wenn du nicht noch mehr Krankheitskosten hattest, dann ist das ein nicht gerade "hoher" Betrag (natürlich schon ein großer Kostenfaktor), der höchstwahrscheinlich komplett oder nahezu komplett von der Eigenbelastung "gefressen" wird.

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Huhu,

Wir haben deswegen damals extra eine Bescheinigung von der Klinik bekommen, dass es medizinisch notwendig war, dass wir zu täglichen Krankenbesuchen kamen.
Wurde uns kommentarlos ausgehändigt.
Vielleicht unterstützt euch eure Krankenkasse bei den Fahrtkosten.

Alles Gute!

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Wir haben von der KK eine Erstattung erhalten. Das wäre zusätzlich.

Luxusprobleme ;) aber warum nicht nutzen, wenn es möglich ist 🙂🙂

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Wenn du von der KK eine Erstattung deiner Fahrtkosten erhalten hast, musst du das aber bei der Steuer zusätzlich angeben. Also beispielsweise: Kosten 1.600 €, Erstattung 1.000 €. Dann kannst du bei den Krankheitskosten nur noch die Differenz von 600 € geltend machen, weil du nur in der Höhe "belastet" bist.

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