Ärztin stellt uns keinen Behandlungsvertrag aus

Hallo,

habe eben einen Anruf von unserer KIWU Klinik bekommen. Die Ärztin tut uns keinen Behandlungsvertrag ausstellen, weil wir schon alle drei Versuche ausgeschöpft haben. Aber unsere Krankenkasse würde uns einen 4. Versuch genehmigen??? Wir wissen nicht was wir darüber denken sollen.
Kann uns jemand hier einen Rat geben?
Vielleicht mal in einer anderen KIWU Klinik nachfragen.

LG

Katrin

1

Ähm das ist ja irgendwie seltsam... Hat die Ärztin noch irgendwas gesagt warum sie keinen Plan aufstellt? Habt ihr gesagt dass die Kasse noch einen Versuch übernehmen würde? Also wenn die sich weiterhin querstellt dann solltet ihr über einen Wechsel nachdenken.

Gruß Barrik

2

Hey Barrik,

ich danke für deine Antwort.

Sie stellt den Plan nicht aus, weil wir alle drei Versuche ausgeschöpft haben und das uns die KK einen 4. Versuch genehmigt, haben wir ihr auch gesagt.
Ich bin total enttäuscht, weil eigentlich war ich immer sehr zufrieden.
Wir werden heute in einer anderen KIWU Klinik anrufen und mal nachfragen.

LG

3

Was ist ein Behandlungsvertrag?

4

Sie meint den Behandlungplan für die KK, den die KK genemigen muss, für IUI, IVF oder ICSI, das sie die Hälfte der Kosten übernehmen!

6

Vielleicht hilft dir dieser Link:
http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/krankenkassen/was-ist-eine-klinische-schwangerschaft-99/

den anderen finde ich leider wirklich nicht mehr wieder... dabei hatte ich ihn vor ein paar Wochen erst hier gepostet.#schwitz

5

Hi Katrin!

So ein ähnliches Problem hatten wir auch... Wir hatten 3 ICSI's. Ein Frühabort (also keine klinische Schwangerschaft) und 2 FG'en Ende7. Anfang 8.SSW und dann Ende 10.SSW. Rechtlich gesehn hatten wir Anspruch auf 2 neu bewilligte Versuche. Allerdings war unsere KK so kolant und hat uns komplette 3 neue Versuche bewilligt. Unsere KIWU hat den Kostenplan zur KK geschickt mit der Bitte zu ändern.#augen Der Doc aus der KIWU erklärte uns, dass sie einen falsch bewilligten Versuch nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen könnten und es deshalb Probleme geben würde. Unsere KK hat dieses Theater nicht verstanden und die Versuche auf 2 verändert mit der Option den 3.Versuch auf Selbstzahler und Kostenrückerstattung laufen zu lassen. Das blöde an dieser Sache ist, dass die Kosten dann in der KIWU ja anders abgerechnet werden... jetzt haben wir für die Versuche um die 1500€ für alles gezahlt und so würden wir bestimmt 2500€ und mehr bezahlen müssen.
Naja bei uns hat sich die Sachlage geändert... wir haben einen von den 2 neuen Versuchen aufgebraucht und wieder eine FG erlitten.#heul Die KK ist gezwungen diesen Versuch auch wieder gut zu schreiben.
Wenn ihr beide gesetzlich versichert seit habt ihr rechtlich gesehn keinen Anspruch auf einen 4.Versuch, weil es bei euch keinen "Erfolg" gab. Als Erfolg wird eine klinische Schwangerschaft bzw. auch eine Eileiterschwangerschaft gewertet. Beides lag bei euch nicht vor.
Bei Wunschkinder gab es dazu einen guten Link. Leider finde ich ihn auf die schnelle nicht.

Aber unsere KK meinte damals zu uns, dass sie bis zu 6 versuche bewilligen könnten/würden, wenn man mal nachfragt. Es gibt bestimmt irgendwelche Lücken?!

Viele liebe Grüsse

demelle mit 4#stern im Herzen

7

Hi,

wir haben jetzt in einer anderen Kiwu Klinik angerufen und diese haben gemeint das dies die Krankenkasse zu entscheiden hat ob man den 4. Versuch genehmigt bekommt und nicht der Arzt. Am 26.10. haben wir dort nen Termin.
Naja mal abwarten.

1.Versuch IVF negativ

2.Versuch IVF (es kam zu keinem Transfer, da sich nix befruchtet hat)

3. Versuch IVF mit Not ICSI negativ

Vielen Dank für eure Antworten.#liebdrueck

LG

8

Also so haben wir ja auch gedacht. Wenn bewilligt ist eben bewilligt.

Doch so scheinen es eben nicht alle zu sehn. Wie gesagt... normalerweiße hättet ihr keinen weiteren Anspruch auf weitere Bezuschussung. Da auch die Nullbefruchtung zu einen abgeschlossenen Versuch zählt. Demnach lag die "alte" Kiwu richtig. Hätte man z.B. vor PU abgebrochen dann wäre der Versuch nicht vollzogen. Ab PU zählt halt der Versuch als abgeschlossen/vollzogen.
Aber wenn die neue KIWU sagt, dass es kein Thema ist und sie einen 4. bewilligten Versuch machen würden... warum nicht. Wär man ja schön blöd wenn man es nicht nutzen würde.#schein
Wünsche euch ganz viel Erfolg in der neuen KIWU.

weiteren Kommentar laden
10

ich würde die kiwu wechseln, evtl stellen die nen neuen plan aus

11

Hallo,

Selbes Problem haben wir bei der letzten Beantragung gehabt.

Eine bekommen wir noch genehmigt. Da meine KK keine 75% der Kosten übernimmt wollte sie mir entgegenkommen und uns eine 4. genehmigen.

Die Praxis sagte mir dann acu, das dies nicht geht. Das sie dann trotzdem nur eine machen dürften. Ich wollte das aber so nicht stehen lassen und habe mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erkundigt. (da ich selbst in einer Praxis arbeite bekam ich auch Problemlos Antwort)

Sobald die Praxen über die gesetzlich geregelten Richtlinien hinaus, etwas durchführen, sind diese Regresspflichtig. Sprich, wenn dann bei der Abrechnung irgendeiner eine andere Entscheidung trifft (egal ob Kasse oder KV) bleibt die Praxis auf den Kosten sitzen, und bekommt noch eine Strafe oben drauf.

Was aber möglich ist......das ganze mit der Kasse im "Kostenerstattungsverfahren" zu machen.

Man zahlt also erst alles zu 100% und bekommt dann den anteiligen Betrag von der Kasse erstattet sobald man dort die Rechnungen einreicht.
Ein entsprechender Vertrag bei der KK ist aber sicher von Vorteil nicht das man dann doch auf den Kosten trotz Zusage sitzen bleibt.
Gerade bei den größeren Gesellschaften kann es passieren das man an einen anderen Sachbearbeiter gerät.

Ich hoffe das hilft Dir vielmehr euch allen als Info weiter.

LG Medi