Krankenkasse - schwanger - zusätzlicher Versuch?

Hallo zusammen,

da ich mich schon mal mit dem Thema beschäftige, meine Unterlagen bei der DAK einzureichen zur Kostenerstattung, wollte ich gerne wissen, ob mir jemand etwas Genaueres aus ihrer Erfahrunger zu meiner Fragestellung erzählen kann.

Wenn bei mir nach der 1. ICSI ein HCG-Wert festgestellt wurde (5/12/30) und es aber eine nicht intakte Schwangerschaft ist, gilt dann dieser Versuch offiziell als schwanger? Ich habe mal gelesen, dass der Versuch dann nicht von den drei Versuchen abgeht, die genehmigt werden, wenn man schwanger geworden ist, aber es nicht gehalten hat.
Bekomme ich also die Kosten erstattet und habe trotzdem noch drei ICSI Versuche offen?

Selbstverständlich werde ich diese Frage auch der DAK stellen, aber es wäre nett Erfahrungen auszutauschen, da man dann ganz anders da ran gehen kann ;-)

LG#winke

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Die Schwangerschaft muss klinisch nachgewiesen sein - d.h. im US sichtbar.
Bei biochem. SS sind die Krankenkassen nicht verpflichtet den Versuch gut zu schreiben.

LG

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Danke für deine Antwort!

Dann werde ich das mal direkt mit ansprechen, ob sie das machen.

Bei klinischen sind sie aber dazu verpflichtet?

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Erst die Geburt eines Kindes führt zu drei neuen Versuchen. Bei einer Fehlgeburt (klinische Schwangerschaft) wird ein zusätzlicher Versuch meist gestattet- abhängig von der Krankenkasse.....

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Hallo

Es ist wie isekuu geschrieben hat.

Gruß

honey

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Die DAk zahlt nur 3 Versuche zu 100%. Auch wenn du schwanger warst. Ich hatte eine FG in der 9 Woche und der Versuch wird mir nicht gut geschrieben.

Wie das nach einer Geburt ist weiß ich nicht.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

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Nach einer Geburt ist das wieder so, als hätte man nie was gehabt, da es immer pro "Kind" zählt.

War mir nur nicht sicher, wie das mit Fehlgeburten ist etc.

I seek u hatte es ja schon geschrieben, dass wohl eine klinische SS vorliegen muss. In der 9. Woche dürfte das doch aber der Fall gewesen sein? Oder hattest du eine ELSS?

LG

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Hallo,

eine ELSS ist meines Wissens auch eine klinische Schwangerschaft.

Eigentlich MUSS die DAK nach Nachweis einer klinischen SS den Versuch erneut erstatten, nach einer biochemischen SS muss sie es jedoch nicht.

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