Vorl. Antwort NRW Zuschuss KiWu Behandlung

Guten Morgen!
Ich habe mich beim Ministerium für Kinder,Familie und Flüchtlinge in Düsseldorf erkundigt und möchte euch die Antwort gern mitteilen.
Es ging um die Frage,ab wann wir in NRW mit der geplanten Bezuschussung rechnen können.

Die Antwort lautete:

"Nach den bisherigen Planungen ist davon auszugehen,dass ab Mitte diesen Jahres das entsprechende Antrags-und Verwaltungsverfahren starten wird. Wie die Bezuschussung dann detailliert aussehen wird ist aktuell noch unklar. Detaillierte Fragen dürfen gern ab Mitte April ans Ministerium in Düsseldorf gerichtet werden"

nrwdirekt@nrw.de
0211- 8371001

Ich wünsche euch einen schönen Sonntag und freue mich über eure Rückmeldungen/Erfahrungen zu diesem Thema

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Hallo calla, danke für die Info. Ich werde es hier weiter verfolgen.. hab mir selber noch gar keine Gedanken darüber gemacht.

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Ich hab mal auf der Seite des Bundes geschaut, denn die übernehmen ja einen Teil, wenn auch das Land einen Anteil übernimmt und da sind die Voraussetzungen aufgeführt. Und die sprechen da vom ersten bis VIERTEN Versuch, also scheint es tatsächlich so zu sein, dass die nach dem 3. Versuch unterstützen, aber anscheind ist die Abrechnung über die KK eine Voraussetzung ("bis zu 25% des nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils"). Werde es mal nachverfolgen.

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Ich meine gelesen zu haben, dass nrw sich nicht an den ersten 3 versuchen beteiligt , sondern lediglich einen 4. bezuschusst ... Lg

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Heißt das, dass die 3 negative Versuche voraussetzen? Dann muss ich mich tatsächlich da mal einlesen. Ich hab insg. 6 ivf's drei komplett negativ und 3 mit frühen FG 's . Also käme ich auf die 3 negativen Versuche

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Ich finde das leider nicht mehr , deshalb weiß ich es nicht. Tut mir leid 😕

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Das ist super das du das grade gepostet hast. Hab neulich noch deren Website durchsucht und nichts dazu gefunden. Neulich gab es nämlich hier in der Düsseldorfer Zeitung einen Artikel darüber aber da stand definitiv nicht das es erst ab dem 4. Versuch bezahlt wird. Es soll ja nicht verheiratete Paare entlasten die weil sie nicht verheiratet sind keinen Zuschuss von den Krankenkassen kriegen. Deswegen kann ich mir das nicht vorstellen das die erst nach 3. negativen versuchen bezuschussen. Werde im April auf jeden Fall mal fragen, sind ja Max. 500 Euro bei uns hab ich mal ausgerechnet aber besser als nichts...

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Hallo 😊

Ich hatte ebenfalls im Ministerium angerufen. Ab Juni kann man vorrausichtlich einen Antrag stellen. Das Verfahren ist wie oben geschrieben noch in Bearbeitung. Ein wichtiger Hinweis war jedoch: "Es darf noch kein "Vertrag" mit der Kiwu-Klinik zu Stande gekommen sein. Die Dame riet mir, zunächst nichts zu unterschreiben. Man könnte sich einen Kostenvoranschlag mitgeben lassen für den Antrag!? Allerdings bin ich so ungeduldig, dass ich nicht mehr bis Juni warten möchte 😊😏

Euch allen ganz viel Glück🍀🍀🍀🍀

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Den Antrag für die KK inkl. Genehmigung habe ich bereits vorliegen, meinst du das gilt schon als "Vertrag"? Einen konkreten Behandlungsplan habe ich allerdings noch nicht.
Mich würde interessieren, wie lange man dann, sofern man ab Juni den Zuschuss beantragen kann, warten muss, bis man das GO bekommt.

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Vielen Dank!

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Hey.
Dein Beitrag ist schon etwas älter aber ich habe ihn extra noch mal gesucht.
Hast du noch mal genauer nachgefragt? Hast du mittlerweile mehr Infos?
Vor fast zwei Wochen habe ich denen eine Mail geschrieben (an die von dir angegebene Adresse) und bis auf eine Nachricht das die Mail weiter geleitet wurde habe ich leider noch nichts von denen gehört.
So langsam müssen die doch wissen was Sache ist...

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Hi!
Nee, ich habe nicht nochmal nachgefragt weil wir mit unserer ersten icsi nun einfach gestartet sind. Meine Mail wurde damals auch weitergeleitet, aber es hat sich dann jemand gemeldet...da sind aber auch 2-3 Wochen ins Land gegangen. Bitte schreibe hier mal, wenn du ne Antwort bekommst!!

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Endlich eine Antwort!
Leider bringt die uns alle nicht weiter...

Hier die Kopie :



vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich nach Zuschüssen zur Finanzierung der assistierten Reproduktion in Nordrhein-Westfalen erkundigen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen dazu.



Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zum 1. April 2012 eine Förderrichtlinie in Kraft treten lassen, wonach der Bund finanzielle Hilfen zur Unterstützung betroffener verheirateter Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen für den ersten bis vierten Versuch zur Verfügung stellt. Seit dem 7. Januar 2016 enthält die Förderrichtlinie des Bundes auch Regelungen zur Förderung unverheirateter Paare.



Bisher hat Nordrhein-Westfalen die Auffassung vertreten, dass es sich bei Kinderwunschbehandlungen um medizinische Leistungen handelt, die vom Gesundheitswesen getragen werden sollten.

Die neue Landesregierung allerdings wird sich künftig am Förderprogramm des Bundes beteiligen, um Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch bei den Behandlungskosten zu entlasten.



Ein entsprechendes Antrags- und Verwaltungsverfahren wird derzeit vorbereitet, das nach bisherigen Planungen circa Mitte 2019 starten wird und dann einen Zuschuss zu den Behandlungskosten bei der Kinderwunschbehandlung ermöglichen soll. Dabei ist es haushaltsrechtlich leider nicht möglich, Kosten einer assistierten Reproduktion abzurechnen, die vor Inkrafttreten einer landesrechtlichen Regelung entstanden sind.



Nähere Informationen werden ab Juli/August u.a. auf den Internetseiten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bereitgestellt und können der örtlichen Presse entnommen werden.



Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass NRW-weit vom Land geförderte kostenlose psychosoziale Beratungen bei Kinderwunschbehandlungen angeboten werden. Beratungsstellen in Ihrer Nähe können sie unter www.familienplanung.de, hier unter dem Link „Beratung“, finden.

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