Frage an die KK Expertinnen

Hallo zusammen,

wir haben bereits 3 Versuche über unsere gesetzliche KK hinter uns. Das Land Hessen bezuschusst bei uns den 4. Versuch. Allerdings muss man dem Antrag dafür, einen durch die KK abgelehnten Behandlungsplan, beilegen. Ich also zur KK, den Behandlungsplan vorgelegt mit den Worten: „Den bräuchte ich bitte einmal abgelehnt.“

Lange Rede kurzer Sinn, der Typ von der KK hat den Plan GENEHMIGT. 3 Versuche. Ich hab sogar noch mal gesagt „Nein, wir hatten schon 3 Versuche. Sie müssen den ablehnen.“ Er hat was erzählt von wegen so ein Behandlungsplan wird nur ausgestellt wenn einer der drei Versuche zu einer Schwangerschaft geführt hat (is falsch). Keiner der drei Versuche hat zu einer Schwangerschaft geführt. Selbst WENN, hätten wir ja nur diesen einen gut. Und nicht wieder drei. Der Typ hat also Mist gebaut.

Nun meine Fragen: Is genehmigt = genehmigt? Oder können die den genehmigten Behandlungsplan einfach wieder zurück nehmen? Oder die Bezahlung der Klinik bzw. der Apotheke einfach verweigern? Oder von uns Geld zurück verlangen?

Hatte jemand sowas schon mal? Google hilft mir leider nicht.

Lg Erin

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Guten Morgen,

So viel ich weiß, würde dann tatsächlich das alles erst mal bezahlt werden.
Ggf kann es nach 2 Jahren zum Regress kommen, dann wird aber zwischen Kk und dem Arzt verhandelt, wer dafür haftet. Der Patient ist dann raus.
Lg und viel Glück

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Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, reiche deine Bedenken schriftlich bei der KK ein. Sollten sie dir schriftlich bestätigen, dass alles seine Richtigkeit hat, dann hast du zumindest im Falle der Rückforderung was in der Hand: und zwar, dass du Sie ggf. Auf deren möglichen Fehler hingewiesen hast.

Andernfalls denke ich schon, dass Sie es zurückfordern könnten, da es dir ja hätte auffallen können. So kenne ich es zumindest von Behörden wie bspw. Finanzamt, Arbeitsamt etc.

Oder du gehst zum Anwalt und lässt dich beraten.

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Huhu
Also erstmal würde ich sagen, dass du Glück hast und der Typ einen Fehler gemacht hat.
Aber die KK hat hier einen Fehler gemacht wo du nichts dafür kannst . Du verlässt dich ja auf die Aussage und Genehmigung. Ich persönlich würde nichts sagen. Wenn sie später zu dem Entschluss kommen, dass das nicht OK war , dann kannst du immer noch argumentieren, dass du dich damit nicht auskennst und die auf das verlässt, was sie genehmige .Denke nicht, dass sie es von dir zurückfordern werden. Klar so eine Behandlung kostet sehr viel Geld aber das sind für die KK keine hohen Summen wenn es zb um Chemotherapien etc geht.das ne ganz andere Hausnummer.

meine Cousine hat man von der Krankenkasse einen viel höheren Satz für Ihre Zähne genehmigt bekommen auf dem Heil und Kostenplanung. Und musste es damals auch nicht zurückerstatten. Sie hat das damit begründet ,dass sie sich nicht auskennt und dass sie sich auf die Bewilligung zu 100% verlassen hat. Was in dem Moment ja auch gestimmt hat.
Darf ich fragen welche Krankenkasse das genehmigt hat?

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Danke euch schon mal für eure Antworten. Wir werden uns im Januar erstmal von einem Anwalt beraten lassen.