hallöchen,
ich blick da echt überhaupt nicht durch. fängt die nach dem muschu an oder gleich nach der geburt??? wollte grad den antrag für meinen chef schreiben. ET ist der 24.03. kind kommt am 10.03. per kaiserschnitt auf die welt. also zwei wochen früher. das heißt doch eigentlich, dass sich der muschu um zwei wochen verlängert, oder?? also fängt die elternzeit 10 wochen nach der geburt an? seh ich das richtig???
danke im voraus
WANN FÄNGT DIE ELTERNZEIT AN???
Der Mutterschutz fängt doch direkt nach der Geburt an. Also Denke ich, dass es 8 Wochen nach MuSchu sind.
Nur bei Frühgeburten (vor 36. Woche) verlängert sich der Mutterschutz um 4 Wochen. So weit waren meine Informationen.
lg Alexa
Hallo!
Also wann die Elternzeit anfängt kannst du dir aussuchen. Die meisten werden es wohl so machen wie du, direkt im Anschluß an den Mutterschutz. Mutterschutz sind 8 Wochen nach der Geburt, bei vor dem errechneten Termin Geborenen wird meiner Kenntnis nach die "verlorene" Zeit an den Mutterschutz nach der Geburt angehängt. In deinem Fall müssten es also 10 Wochen Mutterschutz nach dem Geburtstermin sein.
Ansonsten musst du sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber selbige beantragen! Also das würde dann bei dir noch drei Wochen nach der Geburt ausreichen!
Viele Grüße
Uschi
verstehe. wenn aber der muschu am 19. endet, fängt dann die elternzeit am selben tag an oder am 20??
hallo,
die Elternzeit beginnt dann am 20.
Gruß
Hallo,
leider ist es nicht so, dass die "verlorene" Zeit angerechnet wird! Der MuSchu beginnt ab dem Tag der Entbindung. Ob du jetzt früher oder später entbindest, ist hier völlig egal. Wäre ja auch ungerecht. Dann müsste ja eigentlich den Müttern, die übertragen, die Tage vom MuSchu abgezogen werden. Also gilt: Ab dem Tag der Geburt 8 Wochen Mutterschutz, es sei denn, du hast Mehrlinge oder eine Frühgeburt; dann sind's 12 Wochen, soweit ich weiß.
Wann du mit der Elternzeit anfängst, kannst du dir dann aussuchen. Macht ja schon Sinn, die direkt nach dem MuSchu beginnen zu lassen.
LG,
Julia mit Leander (*13.4.06), der übrigens 15 Tage zu früh kam und (11.SSW)
Hallöchen
Das stimt so nicht ganz,die Zeit,die Dein Kind vor ET geboren wird,wird Dir hinten drangehängt.D.h.wenn das Kind 15 Tage vor ET geboren wird,werden die 15 Tage hinten dran gehangen.
LG Antonia Einleitung - 6 (21 Tage vor ET)
Hi,
das ist so nicht richtig. Die Tage, die man vor ET nicht nehmen konnte, weil das Kind früher kam werden hinten dran gerechnet
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html
Der Anspruch auf Mutterschutz beträgt IMMER mindestens 14 Wochen, egal, wann das Kind kommt. Wenn es nach dem geplanten ET kommt verlängert er sich, denn die 8 Wochen danach (bzw. halt 12 bei Früh- oder Mangelgeburten) sind zwingend vorgegeben.
Bei Max (12. 05.06) ergab sich mein Mutterschutz nach der Entbindung aus
8 Wochen + 4 Wochen wegen Mangelgeburt (2.270g) + 12 Tagen, die er zu früh kam und die ich vor der Geburt daher weniger hatte.
Viele Grüße
Miau2
Habe gerade gegoogelt,weil ich selbst unsicher war-beim Justizministerium,und die müssen es ja wissen-der Mutterschutz beträgt in jedem Fall 14 Wochen.
Das bedeutet in Deinem Fall,dass Du nach der Geburt eben 10 statt 8 Wochen hast.(Weil Du vorher nur 4 Wochen hattest).
Entscheidend ist also der errechnete Geburtstermin.
Alles Gute für den KS!
LG,Natali
Hi,
guck mal hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung
Die Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt. Man hat nur nach der Geburt eine Woche Zeit, um dieselbe einzureichen, da man ja i.d.R. das Geburtsdatum vorher nicht auf den Tag genau weiß können die meisten den Antrag nicht vorher stellen. Es darf auch nicht zwingend vom AG verlangt werden, was du freiwillig machst ist deine Sache .
Die Tage des Mutterschutzes, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest werden hinten dran gehängt. Guck mal hier
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html
JEDE Frau hat mindestens insgesamt 14 Wochen Mutterschutzfrist (bei Punktlandung am geplanten ET halt 6 Wochen davor und 8 Wochen danach), egal, wann das Kind kommt. Bei Übertragung und bei Frühgeburten auch länger, denn die Frist NACH der Geburt beträgt immer 8 Wochen (bzw. 12 bei Früh- oder Mangelgeburten).
Allerdings bringt das, wenn du direkt danach in Elternzeit gehst keinen wirklichen Vorteil, denn die Elternzeit verlängert sich dadurch nicht.
Das Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld voll angerechnet.
Viele Grüße
Miau2
ähm was ist den ne Mangelgeburt ? ..... lach ich denk mal du meinst Mehrlingsgeburten .... abba die haben doch eher Überschuss statt Mangel
doch es gibt mangelgeburten....
das sind babys unter einrm bestimmten gewicht (ich glaube es waren 2500g)
Hallo
Also wenn du am 10.3 ET hast und 2 Jahre Elternzeit nehmen willst, must du am 10.3. 2010 Wieder arbeiten. Mein kleiner kam auch 3 Wochen zu früh. Eigendlicher ET 29.11, kam am 10.11. Also bis 10.11 Elternzeit. Nur bekommst du halt Mutterschutzgeld länger nach der Geburt als 8nWochen. Die Zeit, die du vorher nicht hattest, also 14 Tage, bekommst du nacher. Es ist keine Frühgeburt, kommt ja nur 14 Tage eher.
Bianca