Verwirrt, wo wird denn nun das Kind krankenversichert?

Habe schon das WWW durchsucht, alle Möglichkiten wurden berücksichtigt und erklärt nur unsere irgendwie nicht.

Mein Mann ist privatversichert verdient aber weniger als ich und liegt unter diesen 3900 EUR.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Das Kind wird ja bei dem versichert, der mehr verdient, was aktuell ich bin. Aber wenn ich das eine Jahr zu Hause bleibe verdient ja mein Mann mehr.

Bei wem wird das Kind denn nund versichert?

Viele Grüße
Nicole

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Wer sagt denn dass, das Kind bei dem versichert sein muss der mehr verdient?
Das ist doch völlig Wurst bei pflichtversicherten.
Deine Beiträge werden ja mindestens solange weitergezahlt wie du EG bekommst. Aldi jankst du es auch mitversichern.
Bei uns ist er beim Papa versichert weils früher oder später eine Familienversicherung bei uns gibt.
Am besten fragst du direkt bei der KK nach.

LG bellis

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"Wer sagt denn dass, das Kind bei dem versichert sein muss der mehr verdient?
Das ist doch völlig Wurst bei pflichtversicherten."

Die beiden sind ja aber gar nicht pflichtversichert.

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Hallo Nicole,

also bei uns ist die Situation ähnlich, nur andersrum #augen

Ich bin privat versichert, verdiene weniger als mein Partner, er ist freiwillig versichert und verdient deutlich mehr. Wir sind allerdings nicht verheiratet. Daher können wir uns ohne jede Prüfung entscheiden, ob unser Kleiner bei meinem Partner in der Familienversicherung unterkommen soll, oder ob wir ihn privat versichern wollen. Ein Wechsel ist danach aber noch möglich (sollte man sich wegen einer möglichen Gesundheitsprüfung in der PKV bei einem Antrag >2Monate nach der Geburt aber überlegen),.

Wenn ihr verheiratet seid, ist es wohl so, dass so lange Du als freiwillig Versicherter mehr verdienst, das Kind in der Fami unterkommen kann/darf. Ich gehe mal davon aus, dass dabei nicht das Jahr des Elterngeldbezuges berücksichtigt wird. Ruf doch einfach mal bei der gesetzlichen Versicherung an, die geben Dir ganz genau Auskunft #bla Meiner Meinung nach, könntet ihr euer Kind aber auch in der PKV versichernn - ihr habt also auch die freie Wahl....

Viel Spaß#liebdrueck

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Danke für deine Antwort. Privat möchten wir nicht versichern. Das ist auch ne Kostenfrage. Mein Stiefvater hat zum Schluss für seine Tochter etwa 400eur bezahlt.
Da ziehe ich gesetzlich eindeutig vor.

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Ja, das stimmt.

Hätte ja sein können, dass dein Partner Beamter ist und damit ein Beihilfeanspruch besteht. Wenn Du allerdings 100% absichern musst, ist das natürlich viel Geld.

Dann ruf wirklich mal bei der GKV an. Bei Verheirateten werden immer 3 Punkte geprüft, die bekomme ich nicht ganz zusammen. Aber wie gesagt, so lange der gesetzlich Versicherte mehr Geld verdient kann man meiner Meinung nach das Kind immer in der Fami versichern.

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Hallo Nicole,

ich bin privat versichert (+ Beihilfe), verdiene weniger, mein Mann ist freiwill. gesetzl. versichter, es hieße wir können uns entscheiden, familienversichtert bei ihm oder in der privaten (bzw. mit Beihilfe) bei mir.

Die Kinder sind mit bei mir versichert (durch die Beihilfe zahlen wir nur ca. 30 Euro pro Kind im Monat), ich glaube nur, dass es jetzt kaum mehr ginge, dass wir sie in die GKK bekommen ... nicht, dass wir das wollten, aber nur so am Rande. Ach, wir waren damals nicht verheiratet. Ich denke also nicht, dass es ein Problem sein sollte, dass die Kinder in die GKK gehen, aber ruft doch da mal am Montag an.

LG

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Huhu,

ich habe folgende links gefunden:

http://m.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52175.html

http://www.svz.de/dossiers/hurra-wir-bekommen-ein-baby/artikelansicht-hurra-wir-bekommen-ein-baby/artikel/wovon-haengt-es-ab-ob-kinder-privat-oder-gesetzlich-krankenversichert.html

Evtl findest du dort die Antwort.

Vg
J. Dietrich

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Hi,
m.W. nach sind die 3900 (=Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen KV) hier uninteressant. Was aber unwichtig ist, denn die Grenze, die ich im Kopf habe als relevant liegt höher (Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG = Versicherungspflichtgrenze). Die liegt 2014 bei 53550 EUR im Jahr. Ich kann aber auch falsch liegen, ist für Euren Fall ja irrelevant.

Das Kind kann dann nicht beitragsfrei versichert werden, wen der privat versicherte Elternteil über JAEG verdient (oder, wenn ich falsch liege, KV-BBG) und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil.

Beides trifft bei Euch ja nicht zu.

Meines Erachtens nach kann das Kind dann bei Dir beitragsfrei mitversichert werden. Worauf Ihr Euch einrichten müsst ist, dass die gesetzliche Versicherung regelmäßig (ggfs. jährlich, da wir für unsere zwei seit Heirat Beiträge zahlen, brauchen sie diese Frage nicht mehr zu stellen) nachfragt, ob sich an der Einkommenssituation etwas geändert hat. Ggfs. kann es halt dazu kommen, dass das Kind nicht mehr beitragsfrei versichert werden kann - ob dann privat oder freiwillig gesetzlich, ist Eure Entscheidung.

Unsere gesetzliche KK hat uns damals ganz gut beraten bei dieser Frage, ganz im Gegensatz zum Versicherungsmakler, der vor lauter Angeboten privater Kassen ganz vergessen hat zu erwähnen, dass es auch eine nicht-private Lösung (bei uns gegen Beitrag in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung) gibt.

Du wirst aber für Dich in der Elternzeit Beiträge zahlen müssen, und das Einkommen deines Mannes wird hälftig (hier dann wirklich bis zur KV-BBG) bei der Berechnung der Höhe herangezogen werden.

Viele Grüße
Miau2

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Du gibst ja bei deiner kk an wie lange elternzeit, in dieser Zeit wenn du nichts verdienst ist die Versicherung ja beitragsfrei da Elternzeit.
Dein Kind ist bei dir familienversichert und du zahlst nichts dafür.

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DAs ist falsch, beitragsfrei wäre sie nur, wenn sie pflichtversichert wäre!

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Das Kind darf bei dir in der gesetzliche, Versicherung bleiben wenn dein mann nicht mehr wie 53000€ Jahres einkommen hat. Wenn dieses höher liegt wird das Kind aus der gesetzlichen raus geworfen und muss privat versichert werden.

ihr müsst dann jährlich einen Einkommens nachweiß vorlegen bei der gesetzlichen.

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Das ist falsch, dass Kind muss keinesfalls privat versichert werden, sondern ist nur nicht mehr beitragsfrei in der GKV, sondern muss selber Beiträge zahlen (ca. 150 Euro im Monat).

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Ja, stimmt das hab ich vergessen Sorry

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Du hast leider da etwas falsches gelesen, das Kind wird dort versichert, wo du es möchtest. Wo du oder dein Mann versichert ist, ist dafür erst einmal uninteressant. Aber die Kosten hängen dann von eurem Verdienst ab.

Bei euch kann das Kind wohl sowohl beitragsfrei bei dir mit in die GKV als auch kostenpflichtig zu deinem Mann in die PKV.

Wichtig ist aber, dass du dich noch mal erkundigen solltest, wie das mit den Kosten deiner KK während der Elternzeit ist, die sollte nämlich eigentlich nicht beitragsfrei in der Zeit sein! Aber damit wäre dann der Beitrag für dich und das Kind abgedeckt!

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Oh Gott, jetzt bin ich völlig verwirrt.
Ich hatte gar nicht auf dem Schirm, dass ich als freiwillig Versicherter Beiträge während der Elternzeit bezahlen muss.

Ich muss zugeben, dass finde ich voll ungerecht. Mein Monatsbrutto liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Bekomme nochmal etwas Provison (statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld); mit dieser und dem Dienstwagen, der glaube ich mit angerechnet wird komme ich ganz knapp über die Grenze ( vielleicht 500 EUR Jahr).
Den Dienstwagen muss ich während der Elternzeit abgeben, also auch noch einen Fahrbaren Untersatz suchen.

Ich zahle ja jetzt schon KV Beiträge, die drüber liegen aus eigener Tasche und zusätzlich mehr als ich in einer Privaten bezahlen müsste und werde dafür auch noch bestraft.

Mein Mann ist auch Beamter, verdient aber entgegen der häufigen Meinung weniger, als eine Bürokauffrau.

Ich weiss, dass ist jammern auf hohem Niveau, aber 160 EUR weniger Elterngeld im Monat tun uns echt weh.

Dann werde ich am Montag mal telefonieren. Mein Mann mit seiner und ich mit meiner, mal schauen was uns günstiger kommt.

Weiß einer, wie dass ist wenn ich während der Elternzeit ein paar Stunden arbeite? Rutsche ich dann automatisch wieder in die Pflichtversicherung?
Ich habe nämlich noch fast 500 Überstunden, die man mir nicht auszahlen kann.
Ich könnte also offiziell ein oder zwei Stunden die Woche arbeiten und stattdessen ÜS abfeiern.
Ich weiß das reduziert dass Elterngeld, aber vielleicht kommt mich das dennoch günstiger als ganz zu Hause zu bleiben.

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Und 2014 würde ich sogar unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen und somit wieder pflichtversichert sein.

Das Kind kommt im Februar. Da habe ich bis April ja noch Mutterschaftsgeld und AG Ausgleichszahlung. Rutsche ich damit nicht wieder in die Pflichtversicherung?

:-(

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Wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest solltest du wieder pflichtversichert sein.

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