Elterngeldberechnung dringend Hilfe benötigt.

Hallo ihr lieben,

Wir haben uns nun den kompletten Abend durch die elterngeldanträge gegraben aber stocken immer wieder an der selben Stelle...ich brauche daher dringend jemanden der sich Super damit auskennt...

Meine Daten: verheiratet seit 06/13 - Steuerklasse 3 seit 07/13 - mein Mann SK 5
Im beschäftigungsverbot seit 11.09.2013 muschu beginnt am 16.12.13
Geburtstermin Kind ca. 28.01.14

Wir haben direkt nach der Hochzeit SK gewechselt, weil man uns sagte dass dann die 3er für die Elterngeldberechnung herangezogen wird.

Begründung:

1) Geburt im Januar dann gilt Juli13 - Dezember13 (geb.monat kann nicht gewertet werden angeblich) = 6 Monate, die letzte SK wird gezählt also SK3!
2) Geburt im Februar dann gilt Juli13 - Januar14 = 7 Monate, es gilt daher sowieso die SK3

Nun sagte mir die eine Dame der elterngeldstelle dass für die Berechnung in der Regel nur die 12 Monate bevor der Mutterschutz beginnt berechnet werden, weil die Frauen sonst minimal Verlust hätten durch das mutterschaftsgeld ... Da es bei mir aber definitiv mehr Verlust wäre das EG mit SK1 zu berechnen, ist es die bessere Alternative, den mutterschaftsgeldzeitraum miteinzubeziehen um somit die SK3 anwenden zu können

Mir sagte man bei der elterngeldstelle dass das kein Problem wäre und sinnvoll wäre in meinem fall, dass ich hierfür ein kurzes schreiben beifügen soll warum weshalb, dass die Bearbeiter das nachvollziehen können.

Nun steht im Antrag etwas von ausklammerungsmonate und individuellem beschäftigungsverbot dass dann Monate von vorher herangezogen werden...wir verstehen jetzt gar nichts mehr was muss ich denn angeben und betrifft es mich nun doch, kann ich nicht einfach die letzten 12 Monate vor Geburt zur Berechnung heranziehen lassen egal ob beschäftigungsverbot oder nicht???

Kann mir bitte bitte jemand helfen...?

Dickes danke!!!

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Hallo,

dein Fall ist ja wirklich sehr speziell. Nicht bös sein, aber warum fragst du nicht wieder die Elterngeldstelle, wenn du da doch schon hilfreiche Antworten bekommen hast?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir HIER jemand helfen kann verlässlich. ;-)

lg und alles Gute
Kätzchen mit Malin und Arivd

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Leichter gesagt als getan, die eine Dame erreiche ich nicht mehr und die anderen sind dermaßen unfreundlich und absolut nicht hilfsbereit die sagten mir beim letzten mal schon ganz pauschal nee geht nicht...obwohl das falsch war.

Sind die bei euch auch so unfreundlich oder ist das nur wieder in der Großstadt so?! #kratz

Lg und trotzdem danke!

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Ich muss dem Kätzchen da recht geben. Eure Situation ist ja sehr speziell. Jetzt mal vom beschäftigungsverbot abgesehen, wäre es ja im normal so:

Geburt im Januar 2014 - also sind berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate - also Januar 2013 bis Januar 2014.

berechnungsgrundlage ist immer dein Nettogehalt (ohne sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc) unabhängig von der Steuerklasse.

Insofern war es natürlich geschickt, nach eurer Hochzeit, dass du in Steuerklasse drei gehst, da dadurch dein Nettogehalt steigt und damit auch die betechnungsgrundlage fürs Elterngeld.

Wir sind deshalb beide in 4 (ist ja gleichzusetzen mit 1) geblieben.

Ob und wie du wegen dem BV aussetzen kannst und wie es genau berechnet wird, übersteigt mein Wissen. Aber vielleicht hat dir das oben ja weiter geholfen

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Entschuldige, aber was du hier schreibst stimmt nicht.
Bei einer Geburt im Januar beginnt im Dezember der Mutterschutz (und da gibt's nur Lohnersatzleistung, wenn man nicht Beamter ist) und somit zählt dann Dezember 2012 bis November 2013.

Will sie das Mutterschaftsgeld (was ja kein Einkommen, also einen Monat mit 0 Euro) mit einbeziehen, dann wäre es auch maximal Januar 2013 bis Dezember 2013!

Berechnung ist immer das Bruttogehalt abzüglich Steuern und Sozialversicherung und das abhängig von der Lohnsteuerklasse!

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Soviel ich weiß hast du leider Pech gehabt, denn wenn du das Mutterschaftsgeld hinzuziehen wolltest (was meine ich selbst auf Antrag nicht geht) zählt der Monat ja mit 0 Euro Einkommen. Bist du dir also sicher, dass du da keinen Verlust mit machst?

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Nein also das hatten wir mehrfach geklärt, du kannst selbstverständlich das mutterschaftsgeld bzw den Zeitraum in die Berechnung einfließen lassen. Und ich mache mehr Verlust wenn ich nur die 1er nehme.

Aber die Frage ist ja was mit dem bv Zeitraum ist...darum geht es noch :-/

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Der BV Zeitraum wird immer mit reingenommen, denn da bekommst du dein Gehalt normal weiter.

Wie gesagt, der Mutterschaftszeitraum darf eigentlich nicht berücksichtigt werden.

Und klar ist, dass eben dort kein Einkommen vorliegt da Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung ist. Also wenn kannst du das mit reinnehmen, aber ohne EInkommen und daran gibt's auch nichts zu rütteln, das sagt das Gesetz!

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Nochmal für alle die es interessiert...da es hier anders behauptet wurde....

Ein ausklammerungsverzicht, sprich das einbeziehen eines Mutterschutz Monats in die Berechnung des EG ist absolut legitim, legal und wird gar nicht so selten beantragt. Keiner kann es ablehnen es bedarf lediglich eines formlosen Schreibens das dem Antrag beigelegt wird, damit die Sachbearbeiter das nachvollziehen können.

Nicht in jedem fall lohnt es sich, in meinem schon daher vorher unbedingt durchrechnen.

Vg