Noch verheiratet - Schwanger mit anderem Partner. Nachname des Kindes?

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Ich bin noch verheiratet. Die Scheidung ist schon eingereicht. Termin für die Scheidung steht noch nicht fest. Der Geburtstermin der Kleinen ist voraussichtlich am 05.10.2014. Da ich Bedenken habe, dass die Scheidung noch vor der Geburt durchgeht, habe ich mal ne Frage. Vielleicht war ja die ein oder andere ja auch mal in der Situation bzw. kennt jemanden ;-)

Fiktives Namensbeispiel: Mein Geburtsname ist Müller. Jetzt heiße ich Huber, wie mein Noch-Mann. Sollte die Scheidung nicht vor der Geburt stattfinden würde dann die Kleine auch erstmal Huber heißen. Dann müsste die Vaterschaft von ihm angefochten werden und von meinem jetztigen Partner anerkannt werden etc.

Wenn dann die Scheidung rechtskräftig ist, würde ich meinen Geburtsnamen Müller wieder annehmen. Wie sieht das dann aber mit dem Namen von meiner Kleinen aus? Würde sie dann auch Müller heißen? Oder würde dann stehen: Müller, geb. Huber?

Ich werde auf jeden Fall mal beim Standesamt nachfragen, aber ich hoffe, dass mir hier schon jemand vorab etwas sagen kann.

#danke und Grüßle

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Sobald dann die Vaterschaftsanerkennung durch ist, sollte sie z.B. auch den Namen des Vaters annehmen können.
Ich meine das es dann da einfach eine neue Geburtsurkunde gibt.

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Danke für die Antwort. Das wäre ja super, wenn es dann einfach nur eine neue Geburtsurkunde geben würde. Möchte nämlich eigentlich nicht, dass meine Kleine für immer den Nachnamen (und wenn es nur ein "geb.") meines Noch-Mannes tragen muss...

#danke

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Hallo! Ich kenne mich nicht aus, aber könnte man nicht schon in der Schwangerschaft die Vaterschaftsanerkennung mit deinen Partner machen, damit dein Kind nicht erst diese Geburtsurkunde bekommt, wo dein Expartner als "Vater" genannt wird.

Ich weiß, dass es bei unverheirateten Paaren so ist, wäre ja einfacher, wenn es in deinem Fall auch gehen würde :-)

Alles Gute für euch!

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Hallo,

Vaterschaftsan-/aberkennung kann man zwar vor der Geburt machen, aber erst wenn die Scheidung rechtskräftig wird, wird das auch geändert auf der Geburtsurkunde..

lg, verena

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Meine mal etwas von nem "Beschleunigungsantrag" gehört zu haben.....

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Hallo,

Ich bin zwar schon geschieden aber wir haben folgendes gemacht.
Ich bekomme mit meinem Partner im August nachwuchs.
Wir waren vor kurzem schon beim Jugendamt und haben die vaterschaftsanerkennung gemacht. Da unser Sohn seinen Namen bekommen soll. Ich habe den Namen meines ex Mannes.
Die vaterschaftsanerkennung muss dann zur Geburt mit ins kh da er sonst nicht den Namen von Papa bekommen würde, (und sie dem Partner sogar den Zutritt verwehren könnten)

Also es ist nicht verkehrt schon die Vaterschaft vor Geburt anerkennen zu lassen.
;-)

Lg

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Da das Kind ja in der Ehe geboren wird, hat es ja offiziell bereits einen Vater, meine Meinung nach geht die Anfechtung erst nach der Geburt!

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Jein ;-)

Vaterschaftsab-/anerkennung geht vor der Geburt, allerdings wirksam wird es erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Eine Anfechtung, da hast du Recht, geht erst NACH der Geburt.

lg, verena

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Deine Scheidung kann auch beschleunigt werden, hatte meine Anwältin auch beantragt bei mir. Das geht. Vor allem zögert sich manchmal alles wegen dem Versorgungsausgleich raus, der kann aber ganuso gut von der Scheidung getrennt behandelt werden. Wir waren im Februar geschieden, Versorgungsausgleich noch nicht durch (aber getrennt von Scheidung!!) und im Mai kam dann mein Kind.

lg,v erena

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Solltest du vor der Geburt nicht geschieden sein, dann ist dein noch-Ehemann offiziell der Vater! Wenn ihr einen gemeinsamen Nachnamen führt, dann bekommt der Nachwuchs diesen auch. Ihr könnt vorher nicht den biologischen Vater als offiziellen Vater anerkennen lassen! Das geht alles erst hinterher nach der Scheidung. Dann kann man auch den Namen ändern lassen. Der Nachwuchs wird dann auch nicht als Müller geb. Huber geführt, geb. .... Gibt es bei Kindern nicht. Nur die Sozialversicherungsnummer wird mit dem Anfangsbuchstaben seines Geburtsnamens geführt. Ihr müsst euch auch Gedanken über die Vers. des Kindes machen. Solltest du über deinen Nochmann familienversichert sein, dann kann das Kind auch nur über ihn oder mit zusätzlichen Kosten versichert werden. Bist du selbst versichert kann das Kind über dich versichert werden, es sei denn dein Mann ist privat versichert. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Alles gute!

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Mensch, super. Vielen Dank #danke
Das mit der nicht möglichen "vorherigen" Vaterschaftsanerkennung wusste ich. Aber solange das nach der Scheidung wieder "rückgängig" gemacht werden kann und der richtige Vater in der Geburtsurkunde steht, ist alles gut. Ist halt nur ein bisschen mehr Bürokratie und Warterei ;-)

Das mit dem Namen wusste ich jedoch nicht und es beruhigt mich sehr. Möchte nämlich nicht, dass das Kind dann den Namen meines Noch-Mannes tragen muss. D.h. sobald die Scheidung durch ist, kann auch der Nachname des Kindes geändert werden #pro

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Also ich würde mit deiner Anwältin noch einmal sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt alles zu beschleunigen, denn unabhängig vom Nachnamen,
gilt dein derzeitiger Mann ja bei der Geburt als Vater, auch in rechtlicher Hinsicht, dass heißt er hat auch automatisch das Sorgerecht für dein Kind. Mal das schlimmste angenommen dir würde was passieren, ist er derjenige der rechtlich erstmal alles entscheiden darf/muss für das Kind.
Bis das sonst nach der Geburt mit der Vaterschaftsanfechtung etc, durch ist dauert es sehr oft etwas länger.

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Hallo,

meine Mutter war bei meiner Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Zeugung auch noch mit einem anderem verheiratet. Sagen wir mal, dass sie zu dem Zeitpunkt "Fischer" hieß. Ich hieß nach der Geburt auch "Fischer". Dann kam das Prozedere vor Gericht. Mein Vater wurde offiziell mein Vater und meine Eltern haben geheiratet. Ich bekam wie meine Eltern den Nachnamen "Meier".

Kürzlich habe ich selber geheiratet und galt dort am Standesamt als geborene "Meier". Meine Geburtsurkunde ich damals nachträglich geändert worden.

Ich hoffe, dass dir das weiter hilft.

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Super, vielen Dank!! :-) Das sind tolle Nachrichten...

Es ist nicht schlimm, dass die Kleine vorerst noch den Ehenamen trägt. Die Scheidung müsste eigentlich dann spätestens Oktober durch sein, d.h. es handelt sich hier nur um ein paar Tage... Solange die Kleine dann nach der Scheidung meinen Nachnamen bekommt und nicht "geb. so und so" heißt, ist alles supi :-)

#danke