Mutterschaftsgeld bei der Krankekasse stellen

hallo ihr lieben!
ich habe da mal eine frage und zwar ist bei meinem antrag von der barmer gek ein feld wo steht

" der vater und ich erziehen das kind gemeisam. gegenüber dem rentenversicherungsträger werden wir erklären, dass die diezeihungszeit fir mich? für den Vater gelten soll?"
dadrunter steht eine erklärung die ich null verstehe!

dann noch eine frage und zwar ab wann? nehme ich elternzeit? ab et oder 8 wochen nach et? bis wann nehme ich ihn wenn ich 24 monate/ 2 jahre nehmen möchte? mein et ist am 06.12.2015

danke schon mal

mfg #winke

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Wenn du die Erklärung deiner Krankenkasse nicht verstehst, dann ruf dort an uns lass sie dir erklären. Immerhin unterschreibst du das! Das, was man unterzeichnet, sollte man immer verstehen und ich würde mich auch nicht auf irgendwelche Angaben aus einem Forum verlassen, denn was unter DEINEM Antrag steht, weiß hier keiner.

Elternzeit nimmst du ab Geburt. Du musst die Elternzeit bis spätestens sieben Wochen vor der Geburt bei deinem Arbeitgeber anmelden. Bei der Anmeldung verwendest du den ET, später erhält der Arbeitgeber ohnehin eine Bescheinigung über die Geburt des Kindes. Du befindest dich sechs Wochen vor ET und acht Wochen nach Geburt im Mutterschutz. Somit sind die acht Wochen nach der Geburt gleichzeitig Mutterschutzzeit und Elternzeit. Faktisch hast du bei 12 Monaten Elternzeit also 2 Monate Mutterschutz und darauf folgend 10 Monate Elternzeit.

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Das mit der Elternzeit hast du falsch erklärt. Habe der Fragenstellerin aber mal direkt geantwortet

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Sorry, aber klar! Ihr habt Recht.

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Das mit dem Antrag würde ich auch telefonisch klären!

Elternzeit meldest du aber NICHT 7 Wochen vor Geburt an wie meine Vorrednerin schreibt, sondern im Normalfall spätestens 1 Woche nach Geburt. Nämlich 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Da die ersten 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz sind beginnt die Elternzeit dann genau nach diesen 8 Wochen.

Allerdings zählt der Mutterschutz zur Elternzeit dazu und somit verkürzt sich die Elternzeit um diese 8 Wochen.

Liebe Grüße

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Ehrlich gesagt würde ich dies Dinge noch gar nicht ausfüllen, die musst und solltest du noch gar nicht festlegen.

Auch wer die Kindererziehungszeiten bekommt würde ich jetzt noch nicht sagen, sagt ihr nichts, bekommst eh du sie.

Die KK braucht das alles nicht für das Mutterschaftsgeld!

Achso, Elternzeit erst nach dem Mutterschutz laut BEEG, aber enden tut sie bei termingerechter Geburt dann trotzdem am 5.12.2017 (weil die Länge angerechnet wird).