wer nimmt Elternzeit ab Geburt, wer erst nach Ablauf MuSchu + WARUM?

hallo!

Vor allem interessant für mich ists bei denjenigen,die auch 2Jahre Elternzeit am Stück planen...

Also,wer von Euch beantragt datumstechnisch ab Geburt die 2 Jahre Elternzeit,und wer erst nach Ablauf des Mutterschutzes von 8Wochen???

Beamtin von Elternzeitstelle machte mir heute klar,dass man wohl den Beginn der Elternzeit selbst benennen kann,also sofort ab Geburt oder nach Ablauf MuSchu...

bei 2Jahren Elternzeit #aha direkt nach Geburt #aha: hat man noch 1Jahr=12Monate voll zur Verfügung bis zum vollendeten 8.Lebensjahr des Kindes

bei 2 Jahren,Beginn erst nach #ahaABLAUF MuSCHu der 8Wochen #ahahat man noch 1Jahr=12Monate abzüglich der 2Monate MuSchuzeit die dabei abgerechnet werden.

Nun meine Frage:

Zeitlich kommt es doch aufsselbe raus, oder? Wo ist da der Unterschied bzw warum gibts die Möglichkeit,wenn es doch aufs selbe rauskommt?#kratz

Bei der Variante ab Ablauf Mutterschutz sehe ich nur den Unterschied,dass "krumme Daten " rauskommen wegen der Verschiebung durch die 8 Wochen Muschu...

entweder ab Geburt 36Monate insgesamt bei 2 Jahren am Stück,
(Rest von komplett 12 Monaten)

Beispiel:Geburt 27.6.07->Elternzeit 2Jahre " 27.6.07 - 26.6.09"

oder eben 34 Monate nach Ablauf Mutterschutz mit Rest Elternzeit 10 Monate da die 8Wochen Mutterschutz von den gesamten 3 Jahren abgezogen werden,mann aber 8Wochen erst nach Ablauf Mutterschutz die Elternzeit begonnen hat..

Hoffe nicht zu abendlicher Verwirrung beigetragen zu haben!!

#danke für NETT GEMEINTE Antworten , es kommen doch immer wieder Gedankengänge auf #gruebel

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Du hast da was falsch verstanden. Oder es wurde dir falsch erklärt.

ElternZEIT beantragst du beim Arbeitgeber. ElternGELD beantragst du beim Amt.

http://bundesrecht.juris.de/beeg/
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

LG Marion

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????? Sie hat nie von ElternGELD gesprochen..... und das was sie sagt, das stimmt....

LG Yvonne

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die rede ist nur von elternzeit,wo steht was im posting von elterngeld?

mir wurde gesagt,dass die 8wochen zeitlich eben abgezogen werden bei elternzeit,wenn man diese erst ab ablauf muschu nimmt...

dass diese beim AG beantragt wird,ist mir #sonne klar...

mit den verweisen auf links habe ich mich oft vertan,denn es ist immer anders zu verstehen was da geschrieben ist-> für mich eben beamtendeutsch... #hicks

deswegen das posting,damit ich es mit euren worten verstehen kann und nicht Linksammlung...

#danke für bemühung ;-)

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Hi,

man man, da muss man sich ja ganz schön konzentrieren um da durchzublicken.
Im Prinzip kommt es ja aufs gleiche raus, insgesamt hat man 36 Monate Elternzeit.
Der Unterschied ist ja nur, dass man dann für das dritte Jahr, welches man später nimmt entweder volle 12 Monate oder eben nur 10 Monate übrig hat, oder? #kratz
Und da kommt es dann auf die persönlichen Vorlieben an, hat man lieber früher 2 Monate länger oder später.
Ich würde die Elternzeit wahrscheinlich ab Geburt beantragen, lässt sich besser rechnen.
Viel Spaß noch beim Grübeln ;-)

LG
Moni + #baby 30+4

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2 Monate länger hat man mit Variante ab Ablauf Mutterschutz auch nicht,wie ich denke:

annahme Beispiel:

Geburt 1.7.07
MuSchu Ende 1.9.07 ( 8Wochennach ET)

Elternzeit bei variante ab Ablauf MuSchu Beginn 1.9.07- 31.8.09 für 2komplette jahre

-> rest 1 jahr=12monate abgerechnet der 8 Wochen Mutterschutz,sprich 10 Monate-> 31.6.2010

bei Variante ab Geburt,1.7.07 ware es doch auch 31.6.2010

Hä?? Woher also die wahlmöglichkeit,wenn es doch aufsgleiche rauskommt? #kratz

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Hallo,
also meine Tochter ist am 17.1.06 geboren und ich habe Elternzeit bis 16.1.08 beantragt und jetzt, da ich Bescheid geben mußte, ob ich dann am 17.1.08 wieder komme habe ich beantragt, den restlichen Anspruch gemäß § 2 II S.2 zu übertragen. Ich habe also nur das Enddatum angegeben und das reicht doch völlig. Abgesehen davon wird die Elternzeit nicht am 31.6.2010 enden, denn das Datum existiert nicht:-D
Wenn Du nur das Enddatum angibst dann hast Du das Problem nicht. Du mußte Dich aber die ersten beiden Jahre festlegen!
Gruß
Andrea

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Also Lilly ist am 20.1.2007 geboren und ich müßte am 20.1.2009 wieder arbeiten gehen.
Ich bleibe nämlich 3 Jahre zuhause und danach gehe ich nur halbtags arbeiten, oder ich erfülle mir jetzt wieder meinen Traum und mache wieder ein Geschäft auf.

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Juhuuuuu, du hast 3 jahre und das bis 2010!!!!!



LOL



Lg Tutscha#liebdrueck

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damit ist leider meine frage nicht ganz beantwortet,wo der unterschied der 2varianten des beginns der elzernzeit liegt!!!

elternzeit ab geburt ist 36monate


elternzeitbeginn ab ablauf des Mutterschutz ist 3jahre=36Mnate, aber davon gehen laut beamtin elternzeitstelle die 8 mutterschutzwochen ab,so dass es letztendlich 34monate elternzeit bei der variante sind...

bei diser variente kommts aber zeitlich aufs selbe raus,da 34monate ab ablauf mutterschutz= wie elternzeit 36monate DIREKT ab GEburt...

Wo ist der Gesetzessinn dass man dazwischenwählen kann,wenn unterschied nicht wirklich da ist???

wie gehts der kleinen coolen #coolmit der Kappe eigentlich?

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Hallo, ich finds ja gut , daß Du Dich si informierts, aber ich glaube, Dir geraten zwei Sachen durcheinander.

1: Elterzeit hat nix mit dem Geld zu tun und wird beim Arbeitgeber beantragt ( eben maximal 3 Jahre am Stück pro Kind), kann gesplittet werden und zwischen beiden Elternteilen auch geteilt werden
2: Elterngeld gibt es ab Geburt für eigentlich 10+ 2 ( Mutterschaftsgeld 8 Wochen) Monate und wenn das andere Elternteil auch mindestens 2 Monate zu Hause bleibt oder man Alleinerziehend ist für 14 Monate. Sind 67 % de sletzten Nettogehaltes. Es gibt die möglichkeit sich für die dopplete Ziet die Hälfte des Geldes auszahlen zu lassen.

Also Elterngeld und Elternziet sind zwei untercshiedliche Paar Schuhe.
Bei uns ist es so, daß ich wohl zwei Jhre zu Huase bleiben werde und dann eben mit 50% des Elterngeldes. Wird zwar knapp, aber ich denke der Untermieter wird davon profitieren...
Außerdem glaube ich nicht, daß so ein kleines Kinde besondere materielle Bedürfnisse hat ( Urlaub, Auto#freu,...) und dann wirds schon gehen

Einne schönen Abend noch

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mädels,lest doch bitte das posting mal richtig!#cool

es war nie die rede von ElternGELD...

Meine frage,wie bereits in der überschrift kenntlich gemacht, bezieht sich auf den beginn der ElternZEIT,da mann diese wähle kann

- ob direkt beginn ab geburt oder eben erst nach Ablauf des Mutterschutzes von 8Wochen nach Geburt ihr wählt!!

sonst rein gar nix,bzw wo da der unterschied/nachteil besteht....

gruß antje

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Sorry, aber du machst dir wieder mal Gedanken !?!?!?

So wie es mir erklärt wurde hat Mama 36 Monate Elternzeit zur Verfügung.
Die 8 Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet, d.h. 2 Monate Mutterschutz und eben tatsächlich nur 34 Monate Elternzeit.
Egal wie du das splittest !

Der Unterschied ist allerdings beim Geld. Denn das Mutterschaftsgeld entspricht 100% des Gehalts vor dem Mutterschutz, das Elterngeld eben nur 67%.

Um nochmal deine Varianten aufzugreifen, du hast - egal wie - 36 Monate zur Verfügung.

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das elterngeld ist mir klar,dass es weniger ist als das volle mutterschutzgeld+AG anteile....

im meinem posting war nie die rede von elternGELD...!?!#kratz

es ging mir nur um fragen wg beginn der elternZEIT...

Wann die elternzeit genommen wird ist egal,es beeinflußt nicht die höhe des Elterngeldes

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In deinem Posting war tatsächlich nie die Rede Von ElternGELD, aber das gehört halt nunmal zusammen, denn das ist der einzigste Unterschied !!!

Du hast entweder 36 Monate Elternzeit mit eben 67% deines Entgelts der letzten 12 Monate oder eben 2 Monate Mutterschutz mit 100% deines Entgelts und zusätzlich dann nur 34 Monate Elternzeit mit 67% deines Entgelts ...

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