Krankenversicherung für Baby: Ich gesetzlich, Mann privat

Hallo zusammen,

wer kann mir mit seinen Erfahrungen helfen?

Ich bin gesetzlich (Barmer) krankenversichert, mein Mann (da selbstständig) ist privat versichert.

Ich werde mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen.

Nun erzählte mir mein Berater der Barmer, dass ich das Kind einzeln (!) versichern muss und dafür über 120 Euro im Monat zahlen muss.

Wie ist da Eure Sichtweise?
Ich traue ihm da irgendwie nicht ...

Lieben Dank und viele Grüße,

Jessica

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So weit ich weiß, muß das Kind bei dem versichert werden der mehr verdient? Bin aber nicht sicher!

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Hallo

über diesem Problem grübeln wir auch oder besser schieben es vor uns her;-)

Also ich bin privat versichert und hab bei meiner Versicherung angefragt, bei mir wären das für unser Kind ca. 30€ im Monat. Aber das kann wahrscheinlich auch variieren. Am besten fragt man bei der Versicherung an.

LG Carina

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Hallo Carina,

bist du auch beihilfeberechtigt? Wir zahlen auch ca. 30 Euro pro Kind, den Rest (80 %) übernimmt der Staat als Arbeitgeber. Ich man jedoch privat versichert und nicht beihilfeberechtigt, dürfte 120 Euro durchaus realistisch sein!

Grüße MImi

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Naja, er hat fast Recht. Bei uns war exakt der selbe Fall. Ich war auch bei der Barmer, mein Mann privat. Bei der Geburt ist mein Sohn dann privat versichert wurden (war billiger als gesetzlich). Da ich auch zu Hause geblieben bin (und damals noch das alte Gesetz galt), war ich dann auch nicht mehr versichert und musste auch noch privat (gesetzliche KK war wieder teurer). Da ich Epileptiker bin, zahle ich noch einen Risikozuschlag. Gesamt zahlen wir 720€ KK und Pflegeversicherung.
Achtung: Ihr müsst euer Kind bei der KK schnell anmelden. Ansonsten erlischt die Pflicht der KK, das Kind aufzunehmen. Keiner will Kinder versichern, die sind viel zu teuer.

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Hallo Jessica,

soweit ich weiß, trifft hier die folgende Regelung zu:

"Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr bzw. sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze von 3.975 Euro (2007) übersteigt."

Siehe z.B. auch http://www.cecu.de/1302.html

Das Kind kann also nicht bei Dir familienversichert werden, da Dein Mann privat versichert ist. Ihr müsst demnach das Kind separat zum niedrigsten angebotenen Tarif selbst versichern. Dieser Tarif gilt auch für Studenten, Hausfrauen etc.

Viele Grüße
Sooza (37. SSW, ET 12.08.)

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"Dieser Tarif gilt auch für Studenten, Hausfrauen etc."
Nein. Ich bin Hausfrau. Bei mir wird das Einkommen meines Mannes zugrunde gelegt.

Katrin (die den ganzen "Mist" vor 14 Monaten hatte)

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Das ist natürlich echt Mist. Da schlägt dann wohl wie beim ALG II wieder die Geschichte mit der "Bedarfsgemeinschaft" zu und es wird das Haushaltseinkommen für die Berechnung des Beitrages zu Grunde gelegt. Bin im Moment heilfroh, dass mein Mann freiwillig gesetzlich versichert ist. Habe den Eindruck, das erspart uns einigen Hickhack, auch wenn eine private KV im ersten Moment evtl. günstiger erscheinen mag.

Viele Grüße
Sooza (37. SSW, ET 12.08.)

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Hallo,
auch ich bin gesetzlich über bei meinen Arbeitgeber versichert ( BKK ). Mein Mann ist privat versichert.
Unser Sohn ist bei mir mit versichert und es kostet nichts extra.

LG Z.

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Hi,

ich versteh das grad garnicht #kratz ich bin auch bei der Barmer und mein Sohnemann ist bei mir mitversichert-ich muss aber nichts zahlen und bin jetzt schon das dritte Jahr bei meinem Kleinen daheim.

Weiss ja nicht ob das von Barmer zu Barmer unterschiedlich ist (Bundesland) aber find das echt komisch-erkundige dich doch nochmal-vielleicht hat der sich vertan'?

Lieben Gruß Susi+#baby 10ssw inside

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Bei mir ist es wie bei dir. Aber mein Mann ist auch gesetzlich versichert nicht privat
Das macht den Unterschied

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mein Mann ist aber nicht gesetzlich versichert #kratz Der hat freie Heilfürsorge-ist beim Bund...hm weiss auch nicht-ist wahrscheinlich total unterschiedlich.

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Hallo Jessica,

bei meiner Nachbarin war es lange Jahre so dass ihre beiden großen Kinder bei ihr familienversichert waren (ihr Mann ist auch selbständig und privat versichert), als dann das Dritte Kind kam hat die Techniker KK das ganze anscheinend etwas genauer geprüft und auch sie mussten dann alle drei Kinder selber versichern, weil ihr Mann mehr verdient hat als sie. Allerdings ist das ganze schon ein paar Jahre her (um genau zu sein drei Jahre). Aber es kann durchaus stimmen was der gute Mann von der Barmer dir gesagt hat.

lg Jule!!!

P.S. Ruf doch mal die Versicherung von deinem Mann an und frag da nach!

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Hallo Jessica,

du kannst bei deiner Barmer einen Antrag stellen auf Familienversicherung für deinen Sohn. Es ist davon abhängig ob das Einkommen deines Mannes über der Beitragsbemessungs- grenze liegt.
Du füllst dann den Antrag aus und gibst alles ab. Die KK entscheidet dann ob sie deinen Sohn bei dir mit versichern können. Ich würde es versuchen. Bei uns hat es auch geklappt obwohl mein Mann selbständig ist (bei einer privaten Krankenversicherung tätig ;-)#)

Wenn die KK ablehnt, könnt/müsst ihr ihn privat versichern.

Lg
elisha 31ssw

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Ja, genauso lief das bei uns auch (ich bin bei der Barmer, mein Mann als Beamter privat versichert). Es war ein ziemliches Hin und Her, und der Sachbearbeiter bei der Barmer war leider nicht der Hellste und meinte zuerst auch, dass es nicht ginge. Aber nachdem wir den Antrag ausgefüllt hatten, ging es dann doch und Paula ist jetzt bei mir kostenfrei mitversichert.

Falls es nicht klappen sollte (wegen der Beitragsbemessungsgrenze), ist es übrigens höchstwahrscheinlich günstiger, das Kind privat zu versichern als es bei der Barmer freiwillig zu versichern.

Viele Grüße
Meggie mit Paula (*16.07.2006) und #ei Babygirl 25. SSW

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also, wenn dein mann nich tgesetzlich versichert ist und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (siehe oben), ist die kostenlose Familienversicherung für dein Kind bei jeder gesetzlichen KK ausgeschlossen, egal ob Barmer oder sonst eine(die JAE-Grenze ist eine andere als die BBG). Dann musst du dein Kind entweder kostenpflichtig bei der privaten KK deines Mannes versichern oder bei deiner gesetzlichen Krankenkasse eine freiwillige Versicherung beantragen . Wichtig ist hierbei, dass es eine dreimonatige Anzeigefrist und auch Vorversicherungszeiten gibt.

Kannst du alles im Gesetz nachlesen:
Familienversicherung: §10 Sozialgesetzbuch V
freiwillige Versicherung: §9 SGB V