Personenstandsrecht...

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Habe dies grade aus sternenkinder.com bei Facebook kopiert...ich wusste das beispielsweise gar nicht und ich glaube so ergeht es vielen ⭐Eltern...

Kopierter text:

Liebe Sterneneltern,
morgen 15.05.2020 vor genau 7 Jahren ist unsere ❤️🌟Gesetzesänderung für all unsere Sternenkinder in Kraft getreten.
Viele neue Sterneneltern wissen leider nicht, welche RECHTE sie für sich und ihr Sternenkind haben.

Wir würden uns sehr freuen, wenn der ein oder andere von euch seine Urkunde von seinem Sternenkind unter diesem Post posten würde💛🌟

Hier nochmal die REINEN FAKTEN was wir mit der Gesetzesänderung erreicht haben…

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen – erstmals die Möglichkeit, ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihm damit offiziell eine Existenz geben.

1. Das Gesetz ist seit dem 15.05.2013 in Kraft getreten und somit sofort wirksam

2. Alle Eltern haben nun das RECHT ihr Kind an dem Standesamt eintragen zu lassen, wo es zu Welt kam ( und sei es z.b die 6Ssw)

3. Die „Urkunde“ musste den Namen „Bescheinigung nach §31…“ tragen, denn wenn es den Titel Urkunde tragen würde, wäre aus dem RECHT eine PFLICHT geworden! UND sie ist NICHT NUR eine Bescheinigung, denn sie hat wie alle Urkunden ein amtliches Siegel, den Bundesadler und wird amtlich beurkundet! Zudem wird es doch „registriert“, da jedes Standesamt diese Kinder auch aufnimmt, dokumentiert und werden gesondert gesammelt. (Also doch registriert und archiviert, jedoch nur nicht im Personenstandsregister (wegen der WHO)

4. Die „Fehlgeburten/Aborte/Leibesfrüchte“ wie sie bislang genannt wurden, sind mit der beurkundeten Bescheinigung PERSONEN/MENSCHEN geworden und KEINE SACHE mehr. Auf der beurkundeten Bescheinigung steht ganz klar KIND!

5. Alle Eltern haben das RECHT ihren KINDERN einen Namen zu geben. Sollte das Geschlecht noch nicht bekannt sein, können die Eltern sich für ein Geschlecht entscheiden.

6. Bestattung: Mit dieser beurkundeten Bescheinigung haben ab sofort alle Eltern in jedem BUNDESLAND in DEUTSCHLAND das RECHT auf eine eigene Bestattung und eigenes Grab für ihr Kind! (seit 2009 hat jedes Bundesland ein Bestattungsrecht zugestimmt d.h. schon ab dort konnte man sein Kind (unter 500g) individuell bestatten lassen!) Mit der beurkundeten Bescheinigung geht dies jetzt ohne Wenn und Aber!

7. Die Kliniken sind VERPFLICHTET die Kinder als Personen zu behandeln und die Eltern über ihre RECHTE aufzuklären und ihnen Infomaterial mitzugeben.

8. Ganz wichtig: Die Eltern haben nun das RECHT ihre RECHTE notfalls EINKLAGEN zu KÖNNEN!

9. RÜCKWIRKENDE EINTRAGUNG!!! Alle Sterneneltern, die noch einen Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung/Verlust ihres Kindes“ haben, können dies beantragen und ihr Kind einen NAMEN geben und ebenfalls einen beurkundetet Bescheinigung ausstellen lassen! Sie ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig. Die Neuregelung gilt auch für Eltern, deren "Sternenkind" bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist und sei es vor Jahrzenten.
Das ist ein riesen Geschenk an uns alle und dafür sollten wir dankbar sein, denn das haben wir nie angedacht, weil es uns rückwirkend nie möglich erschien!!!

Alle FAQ´s findet ihr hier auch auf unserer Homepage
http://jltfpw.jimdo.com/alle-informationen-zur-gesetzesänderung-der-petition-sternenkinder/faq/

Herzlichst Barbara und Mario Martin
(Team Sternenkinderhimmel.com)

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Noch ganz wichtig und interessant zu wissen:

Unter 500g kannst gibt's kein Friedhofszwang. Sprich du kannst dein Kind beerdigen wo du möchtest!

Ich verweise immer gerne auf den Verein HopeAngels diesbezüglich.

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Ich wusste das gar nicht....zumal wir haben ein zwillingsstern wo der Herzschlag weg war (10ssw)...kann man das auch eintragen lassen...ich finde es ja sehr wichtig das mein Wunder weiss das es nicht alleine war und sich nicht unvollständig fühlt...

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Ja kannst du. Du brauchst nur eine Bescheiniung vom Arzt oder deinen Mutterpass, welchen deinen Stern dokumentiert hat.

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Hey,

danke für die Infos.

Die Bescheinigung habe ich bereits beantragt, das war das einzige, was ich bereits vor 2 Jahren wusste.

Leider wurde mir im Krankenhaus jedoch gar nichts gesagt, nur dass man unser Kleines pathologisch untersuchen lassen möchte, da ich bereits in der 15. Woche war. Doch was danach passiert ist? Wir wissen es nicht, wir wissen nicht, wo unser Sternenkind gelandet ist. Es wurde nicht ein Wort über Bestattung oder sonstiges verloren und ich selbst war vor und nach der Op nicht in der Lage, darüber zu sprechen.

Im Krankenhaus hat man auch nur vom "embryonalem Gewebe" gesprochen. #heul

LG erdbeerchen