Kind ist im Heim - Kostenbeitragspflicht

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, die sich im weitesten Sinne mit dem Kindesunterhalt beschäftigt:

Seit 1996 bin ich für ein Kind unterhaltspflichtig. Seit etwa 12 Monaten befindet sich das Kind in einer Heimunterbringung, durch das Jugendamt wurde ich seinerzeit aufgefordert, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Eine Forderung des Jugendamtes bezieht sich jetzt auf die Kostenbeitragspflicht nach §§ 91-94 SGB VIII in Höhe von aktuell 475,- €/Monat.
Ein nicht gerade kleiner Rückstand ist entstanden... :-(

Nun meine Frage(n):
1. Gibt es irgendwo offen nachvollziehbare Tabellen, die die Berechnungen des Jugendamtes erkennen lassen?
2. Was wird zugrundegelegt? Das Brutto-Einkommen, das Netto-Einkomen? Und was wird als eigene Kosten/Belastungen angerechnet oder berücksichtigt?
3. Habt Ihr Erfahrungen mit Ratenvereinbarungen bei größeren Forderungen seitens des Jugendamtes?

Gruß, Claus aka ChaosRam

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ist das Kind im Heim?

Yag

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Gott jetzt lass mal bitte nicht den Moralaposten raushängen.

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hast denn du für Probleme?

Yag

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Claus, das ganze ist wirklich nachvollziehbar aber erfordert einiges an Einabeitungszeit. Du koenntest es dir aber auch einfach der entsprechenden Sachbearbeiterin erklaerne lassen und anschliessend die Fakten gegenprüfen lassen.

Als ich vor einiger Zeit gezwungen war mich dem Thema auseinander zu setzen hat mir da vatersein.de sehr weitergeholfen. Im Zusammenhang mit Unterhalt bekommste da bestimmt die bessseren Hilfen

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Vorrausgesetzt du bist "Normal"-vermögend, richten sich Unterhaltsforderungen in Deutschland meist nach der *Düsseldorfer Tabelle*. Steuerliche Freibeträge und Mindesterhaltsätze sind in diesen Tabellen noch nicht berücksichtigt.


Gern mehr über VK.

malwiederich

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Nur nochmal was zum Hintergrund:

Warum das Kind im Heim ist, kann ich nicht sagen. Offenbar ist die Mutter nicht in der Lage, das Kind zu versorgen, aus welchen Gründen auch immer. Ich selbst habe von der Existenz des Kindes etwa 2 Jahre nach der Geburt über eine freundliche Einladung zum Vaterschaftstest erfahren, irgendwelche Kontakte bestehen seitdem nicht. Ich weiß nicht einmal, wo sich Mutter und Kind aufhalten. Für mich ist das Ganze damit ein reiner Papiervorgang, der eine Menge kostet. Dem Kind wird das sicher nicht gerecht, aber nach meiner Meinung gefragt hat mich auch niemand.

Der Grund für meine o. a. Frage liegt darin, dass das Jugendamt in seinem Schreiben davon spricht, dass die erhobenen Forderungen auf Berechnungen beruhen, die ich nicht nachvollziehen kann, weil ich zu keinem Zeitpunkt Angaben zu meinem Einkommen über den betroffenen Zeitraum machen musste bzw. konnte. Angeblich liegen dort aber Angaben vor, auf denen berechnet wurde. Ebenso wenig wurden in diesem Zusammenhang meine eigenen Belastungen berücksichtigt, wie es der Gesetzgeber vorsieht. Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eher problematisch, weil ich eigentlich in jedem Schreiben und Kontakt in die Ecke der bösen Verursachers gedrängt werde, aber das ist eigentlich ein anderes Thema.

Nun gut. Danke für die Antworten.

Gruß, Claus

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Helfen kann ich dir nicht wirklich. Aber die Tochter einer Bekannten war mal eine zeitlang im Heim und meine Bekannte musste "Unterhalt" zahlen. Für die Berechnung des Unterhaltes wurde ihr Einkommen zugrunde gelegt.

Weil du selber etwas über den Hintergrund erzählt hast: es ist dein Kind, hast du schon mal überlegt, ob du es mal kennen lernen möchtest? Vielleicht könntest du ihm eine bessere Alternative bieten, als den Aufenthalt in einem Heim?

Musst du nix zu sagen...ist nur so ein spontaner Gedanke von mir.

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Ich würde eine Anwältin einschalten. Die Ämter verlangen meist mehr, als sie dürften.

Gruß

Manavgat

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Nur nochmal was grundsätzlich zum Abschluss:

Wenn eine sachliche Frage zu rechtlichen Dingen gestellt wird, dann hilft es dem Fragesteller wenig, wenn sich die Diskussion im Anschluss in ethisch-moralische Tiefen verliert. An dieser Stelle dennoch vielen Dank an die sachbezogenen Antworten.

Und für die - zumeist weiblichen - sachfremden Antworten:

Ich habe Verständnis dafür, dass eine Frau im Verlaufe einer Schwangerschaft eine ganz andere Bindung zu einem werdenden Kind aufbaut. Meiner Ehefrau geht es mit unserem 'werdenden' Kind genauso. Auch mir als Vater dazu geht es jetzt ganz anders, bereits jetzt baut sich eine sehr tiefe Bindung auf.

Wenn man aber als Mann nach Vollendung des 2. Lebensjahres eines Kindes zu einem Vaterschaftstest geklagt wird, nachdem bereits drei andere Männer dran waren, dann mag das mit der Bindung nicht so recht funktionieren. Umso weniger dann, wenn der Part der Zusammenkunft sich kaum in der Zeiteinheit 'Stunde' messen lässt, und man auf Förmlichkeiten wie 'Name' und 'Adresse' verzichtet hat. Da jetzt wahrscheinlich bei einigen Leserinnen der Hinweis kommt: 'Ihr hättet ja aufpassen können!' weise ich an dieser Stelle daraufhin, dass ich das sehr wohl getan habe. Ich kann mir bis heute nicht erklären, wie es zu einer Schwangerschaft kommen konnte. Das Kind ist letztlich auf die alleinige Entscheidung der Mutter hin entstanden, gefragt wurde ich dazu nie. Meine Entscheidung dazu ist auch mit der Verwendung eines Kondoms getroffen worden.

Aus meiner Sicht bin ich im vorliegenden Fall mit einer einzigen Zelle und etlichen Tausend Euro verantwortlich, mehr nicht. Und dem Kind ist nicht geholfen, wenn es mit einem Erzeuger konfrontiert wird, der nicht Vater sein will (weil am Begriff 'Vater' eine Menge mehr dran hängt) und keinerlei Bindung zu diesem Kind hatte und auch nicht haben wird.

Das Kind ist offenbar im Heim, weil die Kindesmutter offenbar infolge Drogenkonsums oder anderer Gründe nicht in der Lage ist, das Kind groß zu ziehen, für das es sich vor annähernd 12 Jahren entschieden hat. Die Verantwortung hierfür liegt bei ihr, nicht bei mir. Ich trage meinen Teil der Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltsleistung, der sich im Laufe der gesamten Unterhaltspflicht auf etwa 90.000,- Euro belaufen dürfte. Dieses Geld ist meiner Familie verloren gegangen, weil sich jemand nicht an die Regeln gehalten hat. Und das war nicht ich.

Wie gesagt, ich habe Verständnis für mütterliche Bindungen zum eigenen Kind. Aber bitte beantwortet die Fragen in diesem Forum, oder haltet Euch mit emotionalen oder moralischen Fingerzeigen zurück.

Aus meiner Sicht können wir dann diesen Forenbeitrag beenden.

Noch einmal vielen Dank für die sachlichen Antworten.

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Hallo,

auch wenn du die Diskussion für beendet hältst, möchte ich noch meinen weiblichen Senf dazu geben.

Du bist mit einer Zelle an der Zeugung beteiligt gewesen? Das war offenbar genug, um ein kleines menschliches Wesen ins Elend zu stürzen.

Du hast Verantwortung.

Gruß Marion

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Danke, besser hätt ich es nicht formulieren können.

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Hallo Claus!

Die Berechnungsgrundlage für eine anteilige Kostenübernahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind im SGB VIII §93 (Berechnungen des Einkommens) geregelt. Bei einer Zahlungsaufforderung liegt in der Regel ein Berechnungsbogen anbei. Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, kannst Du diesen vom Jugendamt einfordern. Da solche Berechnungen für den Laien i.d.R. nur schwer nachzuvollziehen sind, würde ich Dir das Aufsuchen bzw. die Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen.

Gruß Kapulli

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Ich habe heute auch ein solches Schreiben bekommen, mal warten was kommt !

zu meiner Situation ähnlich wie bei Claus !

Und die Kommentare von den (Hauptsächlich Frauen) könntet Ihr Euch Sparen. Ich kann dieses gelaber von "verpflichtung, armes Kins, gehörten immer 2 dazu etc. nicht mehr hören. Ich habe hier 2 Aktenordner voll mit Verfahren bezgl. Umgang mit meinem Sohnemann, jedes Verfahren gewonnen, aber meinen Sohn habe ich in den letzten 11 Jahren nicht gesehen, weil die "GUTE" Mutter es nicht zulässt. Was habt Ihr das für ein Kommentar für ?? Ich wollte mein Kind und durfte nicht, jetzt erfahre ich dass er im Heim ist weil die Mutter (wenn man das so nennen kann) nicht fähig ist ihn zu erziehen. Ich bin mitlerweile verheiratet habe eine Tochter und bin Glücklich dazu. Habe immer brav den Unterhalt bezahlt, die ganzen Verfahren finanziert und auch die Psychologischen Gutachten für meinen Sohn und jetzt hält der Staat die Hand auf. Mich hat keiner gefragt ob ich meinen Sohn nehmen will, denn das hätte ich sofort getan, im Gegenteil, nur weil ich sehr gut verdiene, soll ich jetzt für die Kosten des Heimes aufkommen. Es ist zum Kotzen ! Aber es ist schön wenn die Frauen immer auf den Männer rumhacken. Wenn Ihr doch unbedingt Kinder wollt, dann müsst Ihr auch fähig sein dafür aufzukommen und nicht auf denVater zurückgreifen damit Ihr gut leben könnt ! Wenn ein Mann keine Bindung zum Kind will, weil er evtl. eine Familie hat und dieser zwischendrinne steht, dann sollte man die Entschiedung auch íhm überlassen. Die Kinder werden immer die Leidtragende sein, egal was man macht. iIch verstehe die Väter die nur Zahlen und ansonsten nichts wissen wollen. Wollen Sie was von dem Kind wissen, dann verhindern es die Mütter, wollen sie nichts vom Kind wissen, dann ist es auch nicht recht, sondern ein Schwein.
Ich habe mein Lehrgeld bezahlt, habe mich Jahrelang rumgequält und den grössten Streit mit meiner jetzigen Frau in kauf genommen. Und für was ? Für ein Haufen Urteile mit denen ich mir den Hintern abwischen kann. Klar, hätte meinen Sohnemann mit dem Gerichtsvollzieher zu den Umgangsterminen bei der Mutter rausholen können, das wäre wäre dann besonders net fürs Kind gewesen. Also liebe Frauen, schaltet ab und zu erstmal das Hirn ein und überlegt warum ein Mann evtl. vom Kind nichts wissen will. Nicht alle Väter sind so, dass sie ihn nur reinstecken und sich einen Teufel drum scheeren was in 9 Monaten passiert... aber alle Frauen sind in dieser Hinsicht gleich !

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Sitze auch gerade vor der Erklärung zur Kostenbeitragspflicht und wollte mich über Selbstbehalt von nicht Harz 4 Empfängern informieren . Kam an diese Seite und antworte erstmalig .
Nur Stichworte :
Heirat 1992 (Frau kündigte Ihre Stellung trotz Mutterschutz einen Tag vor der Eheschließung)
Geburt des ersten Sohnes.
Scheidungsantrag der Frau nach 2 Wochen Ehe.
Geburt eines 2. Sohnes
Scheidung nach der normalen Wartezeit
Kampf um das Sorgerecht
vom Gericht angefordertes psychologisches Gutachten sagt aus das die Frau keinesfalls das Sorgerecht haben darf - ich dagegen ja. Als sinnvolle Lösung schlug die Gutachterin vor , solange die Kinder klein sind sollten sie bei der Mutter verbleiben aber das Sorgerecht sollte vorerst beim Jugendamt sein.
Die Richterin urteilte : mit dem Argument dem Staat müssten die Kosten erspart werden , uneingeschränktes Sorgerecht für die Mutter und Umgangsrecht für mich.

Wie zu erwarten war gab es keinen Umgang . Irrwitzige Unterhaltszahlungen meinerseits. Prozesse , Pfändungen , Karriereeinbruch .

Als die Kinder 4 Jahre alt waren durfte ich sie das erste mal sehen ( 4 Stunden in der Wohnung der Mutter )

Später wurde mit Hilfe des Jugendamtes ein etwas besserer Umgang für mich organisiert .

Die Kinder litten unter regelrechten Angstpsychosen -
die Kinder waren bis zum 12. Lebensjahr Bettnässer .
Meine damalige Lebenspartnerin (eine Dipl.-Psychologin - Kinderpsychologie ) beging u a vermutlich wegen der Situation der Kinder und unserer Hilflosigkeit die Situation der Kinder und der von uns zu bessern , Suizid .

Die ganze Zeit war ich intensiv mit dem Jugendamt im Kontakt - die Lehrer lehnten den Kontakt ab -

Das OLG lehnte mit einer Entschuldigung " es ist ungerecht aber die Rechtslage wäre so " alle meine Widersprüche ab .

Jetzt endlich meldet sich die Schule und beantragt über das Jugendamt eine Heimunterbringung des einen Kindes .
Situation : das Kind sehr intelligent schläft aber nur noch in der Schule . Gymnasium 7.Klasse , 6 mal eine 5.

3000,-€/ monatlich müssen bezahlt werden ! Der 2. Sohn kommt nun auch in der Woche zu mir und die Mutter hat ihn nur noch am Wochenende .

Gruß
Jürgen