Notarielle Überschreibung von Wohneigentum

Hi,

im Rahmen meiner Trennung haben meine Ex und ich eine Vereinbarung über unser gemeinsames Haus geschlossen.

Zentraler Tenor war, dass ich so lange als haftender Gläubiger in den Finanzierungsverträgen mit unserem Kreditunternehmen verbleibe, bis meine Ex und ihr neuer Mann eine eigene Finanzierung für das Haus erhalten. Danach sollte das Haus besitzmäßig umgeschrieben werden (ohne finanzielle Ausgleichszahlung mir gegenüber aber mit der Bedingung, dass unsere Kinder meine Haushälfte einmal hälftig erben würden).

Unterm Strich hätte ich nicht gedacht, dass dieser schwebende Zustand fast sechs Jahre dauern würde aber sei es drum. Meine Ex hat wohl zwischenzeitlich die Knete von ihren Eltern vorgeschossen bekommen, so dass sie die restliche Kreditschuld in einem Schlag tilgen kann und an ihre Eltern monatsweise zurück zahlt.

Jetzt hatten wir letzten Freitag Termin beim Notar sind die ganzen Vereinbarungen von damals durch gegangen, bis wir eben an den Punkt gekommen sind, dass meine Haushälfte eines Tages ausschließlich an die Kinder vererbt werden soll. Da wurde der Notar richtig emotional, um nicht zu sagen, er ist kurze Zeit aus der Hose gesprungen.

"Dieser Termin würde ausschließlich dazu dienen und das könne er mir nur wärmstens empfehlen, mit meiner Ex reinen Tisch zu machen und auseinander zu kommen!"

Anschließend zählte er mir 1000 Gründe auf, warum diese Regelung

a) schwer rechtlich fixierbar
b) extrem nachteilig für meine Ex
c) nachteilig für die Kinder
d) testamentarisch nicht unverrückbar regelbar und
e) unsicher für alle sei.

Er empfiehlt mir eine Überschreibung ausschließlich auf meine Ex und was das Vererben angeht, eine Regelung mit meiner Ex auf Treu und Glauben.

Nach anfänglichem "Sie" duzten sich meine Ex und Notar dann, was ihm anfangs sichtlich peinlich war.

In mir schrillen die Alarmglocken. Nur fehlt mir leider die Kohle, den Sachverhalt neutral prüfen zu lassen. Meiner Ex, das hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt, kann man nicht einen cm übern Weg trauen. Leider traue ich ihr zu, dass sie auch ihre Kinder linkt, bzw. wieder linkt.

Daher hier die Frage, ob vielleicht jemand wider Erwarten doch weiß, ob es für minderjährige Kinder wirklich so nachteilig ist, Mitbesitzer einer Immobilie (inkl. Grundbucheintrag) zu sein?

Vielen Dank vorab.

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Ich setze voraus, dass Deine Ex weiter in dem Haus wohnt. Das Haus ist jetzt lastenfrei oist und Euch zu gleichen Teilen gehört?

Soll das komplette Haus an Eure Kinder gehen oder wirklich nur Dein Teil?

Wenn es wirklich nur Dein Teil ist wozu dann der ganze Aufwand? Dies hättest Du doch auch per Testament selbst machen können.

Bekommst Du eine Miete für die Nutzung Deines Teiles?

Warum solltest Du das Haus auf Deine Ex überschreiben lassen? Dann soll sie Deine Hälfte kaufen.

Eine Regelung auf "Treu und Glauben" ist doch nonsens. Man rückt nicht erst beim Termin mit so etwas heraus. Das ist Überrumpelungstaktik. Man sollte sogar überlegen das Verhalten des Notars bei der Kammer überprüfen zu lassen.

Deine Warnglocken schrillen zu Recht. Eigentlich müsstest Du taub sein!

Deine Ex sollte Deine Hälfte abkaufen. Andernfalls sollte sie eine Nutzungsentschädigung für Deine Hälfte zahlen. Damit fährst Du am Besten und kannst deinen Anteil dann ja vererben. Vielleicht ändert sich auch noch Deine Planung? Warum solltst Du dich also unwiderruflich festleghen.

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Hallo,

schwierig #schwitz Wenn ich dir etwas ans Herz legen darf - geh zu einem Anwalt. Gerade im Hinblick auf die Vertrauenswürdigkeit Deine Ex.

Wenn Du das Haus komplett auf sie umschreibst, gibt es keinen Teil, den Du Deinen Kindern mal hälftig vererben könntest.

Problematisch ist ja auch die Tatsache, dass Deine Frau das Haus ja auch veräußern (oder auf ihren neuen Mannumschreiben lassen) könnte. Darauf hättest Du gar keinen Einfluß und Deine Kinder gingen vielleicht leer aus.#schwitz

Wie Du siehst, gibt es schon Möglichkeiten, die Deine eigentlich Absichten im Hinblick auf Eure Kinder verhindern bzw. aushebeln könnten.

Darum mein Rat: einen Fachanwalt zu Rate ziehen! Der vertritt dann auch Deine Interessen!

LG Kathi

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Ich verstehe das nun so, dass ihr euch geeinigt habt, dass Sie die Restschuld des Hauses übernimmt und dann dafür im Gegenzug deine hälfte überträgst. allerdings möchtest du, dass deine Hälfte dann irgendwann deine Kinder bekommen.

Eine Möglichkeit wäre dann hier, dass Du deine Hälfte dann direkt an deine Kinder überträgst und deine Frau dann für diese Hälfte dein ein Wonhrecht oder einen nießbrauch eingetragen bekommt.

Die "Probleme" die dann hierbei entstehen für Deine Frau, sind dann folgende:

- Sie kann das Haus nicht einfach verkaufen, was Du ja wohl auch nicht willst, damit Deine Kinder auch was davon haben.
- Sie kann das Haus nicht weiter mit Grundpfandrechten belasten oder die alte Grundschuld (wenn denn eine besteht) für neue Darlehen benutzen.
Denn bei beiden Varianten müssten dann Deine Kinder dem ganzen zustimmen, bzw. wenn die Kids noch Minderjährig sind, das Famileingericht den Handlungen zu stimmen.

Dies ganze würde Deine Ex-Frau natürlich bei der Handhabe über die Immobilie behindern.

Warum sich Deine Frau dagegen sträubt, verstehe ich nicht ganz, aber stutzig würd mich die Sache aufjedenfall machen.

Nur eins ist klar, hast Du das Haus mal auf Deine Frau übertragen, kannst Du Deine Hälfte nichtmehr an Deine Kinder vererben, denn sie gehört Dir nicht mehr.

Wobei aber anzumerken ist, dass wenn es Eure gemeinsamen Kinder sind, beim Tode deiner Frau auf jedenfall die Hälfte der Immobilie erben (sowet kein anderstlautendes Testament vorliegt).

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Du hast den Nagel so ziemlich auf den Kopf getroffen. Als wir uns getrennt haben, wollte ich zuerst das Haus verkaufen. Weg damit, die verbleibenden Schulden tilgen und Ende, aus, Nikolaus. Meine Ex hat sich mit Händen und Füßen gewehrt. Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, es für die Kinder zu erhalten und den Drahtseilakt zu wagen. Ich persönlich habe auf das Geld meiner ehemaligen Schwiegereltern verlassen, von denen ich mir sehr sicher war, dass sie meine Ex im Falle des Falles auffangen würden. So ist es letztendlich auch gekommen.

Was ich persönlich nicht gedacht hätte, dass meine Ex mit ihrem neuen Mann nochmals Nachwuchs bekommt und das, vermute ich, ist derzeit der entscheidende Punkt. Im Falle des Vorschießens meiner ehemaligen Schwiegereltern wusste ich, dass diese peinlichst genau darauf achten würden, dass das Geld in der Familie bleibt, sprich Schwiegersöhne nichts bekommen. Womit ich ja auch absolut einverstanden bin.

Unsere Regelung hätte jetzt aber zum Zeitpunkt der Trennung bedeutet, dass unsere gemeinsamen Kinder von mir je

1/4 des Hauses erhalten und von meiner Ex min. 1/8. Jetzt ist aber ein weiteres Kind da, dass, wenn unsere Regelung umgesetzt wird, relativ blass aussieht, was das ERbe angeht, was mir aber ja egal sein kann. Ich vermute genau hier den Umstand, den der neue Mann meiner Ex auf die Barrikaden bringt.

"Eine Möglichkeit wäre dann hier, dass Du deine Hälfte dann direkt an deine Kinder überträgst und deine Frau dann für diese Hälfte dein ein Wonhrecht oder einen nießbrauch eingetragen bekommt."

Dieses Beispiel hat der Notar auch gebracht, allerdings ohne das Wohnrecht, mit dem Hinweis darauf, dass meine Kinder dann jederzeit meine Ex und ihren Mann aus dem Haus klagen können.

"- Sie kann das Haus nicht einfach verkaufen, was Du ja wohl auch nicht willst, damit Deine Kinder auch was davon haben."

Könnte man denn auch ins Grundbuch ein Recht auf Verkauf eintragen lassen, unter der Prämisse, dass sie in diesem Falle die Kinder auszuzuahlen hat? Prinzipiell glaube ich nicht an einen Verkauf, sollte die Ehe Bestand haben. Er ist in dem Ort so tief verwurzelt (Eifler), der würde nicht mal in den eingemeindeten Nachbarort ziehen. Never ever.

"- Sie kann das Haus nicht weiter mit Grundpfandrechten belasten oder die alte Grundschuld (wenn denn eine besteht) für neue Darlehen benutzen.
Denn bei beiden Varianten müssten dann Deine Kinder dem ganzen zustimmen, bzw. wenn die Kids noch Minderjährig sind, das Famileingericht den Handlungen zu stimmen. "

Das wiederum wäre ja ganz in meinem Sinne. So gewährleiste ich, dass der Wert (und auch mein Eigenkapital) für meine Kinder erhalten bleibt.

"Wobei aber anzumerken ist, dass wenn es Eure gemeinsamen Kinder sind, beim Tode deiner Frau auf jedenfall die Hälfte der Immobilie erben (sowet kein anderstlautendes Testament vorliegt). "

Richtig! So weit kein anderslautendes Testament vorliegt. Meine Ex hat beim Notar darauf hingewiesen, dass sie für das Erbe am Vermögen ihrer Eltern einen Pflichtanteilsverzicht notariell unterzeichnet hat. Den wiederum unterzeichne ich gerne, wenn ich schon die Kohle für ein Haus erhalten habe. Umgekehrt wird aber ein Schuh daraus, wenn meine Ex vor ihrem Mann die Grätsche macht. Verzichte ich auf die Eintragung der Kinder ins Grundbuch, wird gemäß Testament vererbt. Im schlimmsten Fall heißt das für meine Kinder, dass sie zusammen ein viertel erben, das dritte Kind ein Achtel und der neue Mann 5/8. Macht der jetzt die Grätsche, erbt sein Kind 5/8, sprich, dem Kind gehören am Ende 3/4 (u. a. auch 3/4 von dem, was ich eingebracht habe) und meine Kinder gehen mit je 1/8 aus der Kiste raus. Nicht mit mir.

Nochmals vielen Dank für deine Anmerkungen!



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Also über den Notar muss ich mich etwas wundern, den Wohnrechte und Nießbräcuhe sind heute sehr oft.

Denn heute werden viele Immobilien im Zuge der vorweggenommen Erbauseinandersetzung an die Kinder übertragen (man will hier den Kindern die Erbschaftssteuer ersparen).
Hier ist es gang und gebe für den Übertragenden solch ein Recht einzutragen, damit eben ein Rauswurf durch die Kinder nicht passiert.

Ein Verkaufrecht kannst du nicht ins Grundbuch eintragen lassen, denn auch hier würde der Schutz des Minderjähringen greifen, und das Famielengericht müsste dem Verkauf zustimmen, was es nur sehr seltenen Fällen machen wird, wenn der Verkauf nicht zum Vorteil des Minderjährigen ist.

Suche dir am besten einen anwalt für Famielen und erbrecht und bespreche dies alles mit Ihm durch.

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Ganz ehrlich?
Ich würde Miteigentümer bleiben und Miete für meinen Immobilienanteil verlangen (so ist zumindest sichergestellt, dass das Haus nicht einfach verkauft werden kann und die Kinder leer ausgehen)
oder ich würde auf den Verkauf des Hauses bestehen, und das Geld halt in eine andere Immobilie und späteres Erbe für die Kinder stecken.
Oder dich eben auszahlen lassen und mit dem Geld etwas für die Kinder starten lassen.
Alles andere stelle ich mir schwierig vor.
Einen Anwalt zu befragen, wäre sicher eine gute Entscheidung.


Gruß
Karna

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Also bei mir wäre auch alles an Alarmglocken angegangen, was da ist:

a) schwer rechtlich fixierbar
Also dafür wird er ja wohl bezahlt, oder? Das soll mal sein Problem sein. Allerdings würde ich mir VOR der Unterzeichnung des Vertrages denselben aushändigen lassen und noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen.

b) extrem nachteilig für meine Ex
Ja klar, schließlich würde sie ja ohne den Vertrag einfach mal deine Anteile geschenkt bekommen.

c) nachteilig für die Kinder
Aber nur für die Kinder, die deine Ex in Zukunft noch bekommt. Für deine Kinder ist es von Vorteil. Nur so wird ja garantiert, dass dein Anteil des Hauses auch nur unter deinen Kindern aufgeteilt wird - ansonsten wird es ja unter allen Kindern deiner Ex aufgeteilt.

d) testamentarisch nicht unverrückbar regelbar und
Und wieso soll ein Mann sein Eigentum nicht seinen nächsten Verwandten vererben können?

e) unsicher für alle sei.
Was ist daran bitte unsicher?

Minderjährige Kinder können auch erben. Auch Immobilien, Grundstücke,... Wenn deine Kinder allerdings wirklich noch minderjährig sind, wenn du sterben solltest, dann gibt es schon ein paar Besonderheiten. Im Regelfall kann ja deine Ex, als Mutter der kinder, für sie handeln. Da es hier aber zu Interessenkonfliken kommen kann, könnte es bei bestimmten Situationen passieren, dass jedes mal ein Verfahrenspfleger bestellt werden muß, der deine Kinder (für jedes Kind ein eigener) vertritt. Genaueres kannst du hier finden:
http://www.uwe-steenbuck.de/pdfs/Infobrief_10_07-Minderjaehrige%20Erben.pdf

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Also vorab vielen vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen und auch gute Wege aufgezeigt. Besten Dank nochmals!

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Hallo badguy,

kennst Du den neuen Mann Deiner Ex? Also, als ich das gelesen habe, stieg in mir sofort der Verdacht auf, daß Deine Frau mit diesem zwielichtigen Notar zusammen ist. Dann ist es natürlich auch klar, daß der Dir versucht, diese Klauseln auszureden, denn er hat auch ein Interesse am Haus. Das fiel mir bei den ersten Wörtern dieses Satzes auf: "Nach anfänglichem "Sie" duzten sich meine Ex und Notar dann, was ihm anfangs sichtlich peinlich war.", daß der was mit Deiner Ex hat.
Ich bin momentan auch in der Trennungs- / Scheidungsphase, bei mir ist es ähnlich, doch erst hatte meine Frau mich aus unserem Haus genötigt, jetzt zieht sie aber selber aus, wahrscheinlich zu ihrem neuen Typen. Mal sehen, wie sich die Geschichte in meinem Fall entwickeln wird...
Naja, erst wollte meine Ex einen Mann, der ihr ein Haus baut, dann werden beide einfach weggeworfen, so sind Frauen nunmal, ich traue meiner auch keinen Millimeter über den Weg, den Fehler werde ich mit Sicherheit nicht mehr machen. Meine vergangen Zeit mit der hat mir auch bewiesen, daß das der richtige Weg für mich ist, Frauen nicht mehr über den Weg zu trauen... #winke
Laß Dich auf jeden Fall nicht von dieser Frau abdrängen, bevor es nicht ein neutraler Anwalt oder Notar geprüft hat, besorge Dir sicherheitshalber selber einen, der das überprüft, ohne daß Deine Ex und ihr Notar etwas davon wissen, bzw. manipulieren können, Du weißt, ein Krähe hackt einer anderen kein Auge aus, genau so läuft das auch bei Anwälten, Notaren.