Trennung - so viele Fragen so große Unsicherheit

Hallo zusammen,

leider schreibe ich dies hier nun weil meine Frau sich von mir trennen will. Ich habe große Angst vor meiner finanziellen Zukunft. Wir haben 2 Kinder (9 und 4) und will sie unterstützen, nur kann ich grade nicht mal 2 Meter geradeausdenken.

Ich hab das Gefühl mir wird der Boden entrissen. Es ist auch so das ich meinen Führerschein verloren hab und demnächst eine MPU ansteht (wegen Trunkenheitsfahrt zur Weihnachtsfeier 17) . Ich hab großer Angst das falls ich das verhaue ich Probleme mit meinem Arbeitgeber bekomme. Diese Trennungssorgen machen mir nun zusätzlich fertig. :(

Nur zur Einordnung - ich bin und war nie ein Alkoholiker und das war eben auch kein Problem in der Ehe. Hab in den 9 Ehejahren viel. 5 Bier zu hause getrunken..

Ich weis das viele der Infos schon in den Foren verteilt stehen aber bitte verzeiht ich bekomme es einfach nicht hin ..

zur finanziellen Situation:
wir haben steuerklasse 3(ich) und 5 da meine Frau nur halbtags arbeitet.
ich hab 1970 € Netto und sie ca 900€

Momentan leben wir noch in unserer gemeinsam gemieteten Wohnung. Da ich nicht unwillig bin und meine Familie über alles liebe will ich ihr das jetzt auch nicht stress machen.
Die Lösung bisher: Wir haben beide eine Trennungsvereinbarung unterschreiben die nur das nötigste umfasst, wie getrennter haushalt, getrennte Leben. Aber nichts finanzielles ist festgemacht.

Die Trennung erfolgte Mitte Januar und ab Februar machen wir es so das wir beide vereinbart hatten das ich den Großteil der Miete übernehme 800 von 1050 warm sie das Kindergeld erhält. Sie bezahlt den Kindergarten. Ich bezahle momentan noch die Autoversicherung. von 180€ alle drei Monate - sie fährt unser (mein) Auto schon seit meinem Verlust der Fahrerlaubnis im Dez ´17
Und jeder kauft für sich ein. In den 9Ehejahren haben sich ingesamt 350€ monatliche Verpflichtungen für Kredite ergeben, die hab ich ja auch noch an der Backe rechtlich weil ich unterschrieben habe aber es war immer mit ihrem Einverständnis mündlich und es kam ja auch der Familie zugute.

Was mich jetzt erstmal interessiert kann man mich rechtlich nach dem trennungsjahr haftbar machen für etwaig zu wenig bezahlten Unterhalt auch wenn wir beide zum jetzigen Zeitpunkt mit der Situation einverstanden sind?
Bis jetzt ist es so das wir gesagt hatten das wir erstmal zusammen wohnen wollen bis die große die Schule wechselt also in die 5. Klasse kommt. Sie ist momentan in der 3. Klasse. Die Kinder wissen es auch noch nicht..

Ich müsste ihr ja sicher jetzt schon Unterhalt zahlen aber wir haben das jetzt erstmal so geregelt.
Da sie aber die große Wohnung für ca 250 Euro nutzt bekommt sie ja schon unterhalt von mir defacto?!
Ich weis es ist ziemlich verwirrend und wir können uns auch keinen Anwalt leisten erstmal..
Was meint ihr den so grob dazu?
sorry falls das etwas unverständlich war aber ich bin emotional ziemlich zerstört gerade :(
Ich hab halt Angst das mir alles weggerissen wird. Was mich am meisten vernichtet ist die Erkenntnis das (ich werde bald 38) ich bis ich in Rente gehe nun am Existenzminimum existiere wegen den ganzen Zahlungen. Im gegensatz zum Familienleben in denen ich meine Kinder täglich sehe, sehe wie sie aufstehen, wie sie abends Zähneputzen, morgens frühstücken. Ich werde aus dem Leben meiner Kinder entfernt :( - Auch wenn wir wie abgesprochen geteiltes Sorgerecht haben werden sehen meine Kinder mich dann nur noch sporadisch und dann ist bald vielleicht auch schon ein neuer Partner da.
Die große ist 9 geworden und ich glaube sie hat verstanden das ich der Papa bin aber ich mache mir große Sorgen das mein kleiner Sohn mit 5 irgendwann den neuen Partner als Papa ansieht.
:(

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Finanziell seid ihr im Eimer. Wann ist die Trennung erfolgt? 2019? Dann könnt ihr in 2019 noch Steuerklasse 3/5 behalten, ansonsten müsstet ihr schon in 1/1 wechseln.

1970 in Stkl. 3 entspricht ca. 1.700 im Stkl. 1. Nach dem Unterhalt für die Kinder (das wären 257 und 309 Euro = 566 Euro) verbleiben noch 1134 Euro) bist du für deine Ex nicht mehr leistungsfähig. Von 1.134 Euro dann 350 Euro Kredit und 1080 Euro Miete zahlen funktioniert nicht.

Ihr müsst also dringend diese Wohnung los werden. Ich verstehe diese Vorgehensweise sowieso nicht, mit dem Zusammenwohnen bis zur 5. Klasse. Ich halte sowas für ziemlichen Schwachsinn. Entweder trennen oder lassen. Die Kinder sind doch nicht blöd, die merken doch was.

Wenn ihr wirklich getrennt wirtschaftet, muss sie dich auffordern Unterhalt zu zahlen und erst ab der Aufforderung schuldest du den Unterhalt auch.

Insgesamt habt ihr euch gemeinsam finanziell übernommen. Die Miete zu hoch, die Kredite zu viel. Da solltet ihr dringend ansetzen. Außerdem kann sie sich auf Dauer auch so einen Teilzeitjob nicht leisten, wenn sie nicht eine arg günstige Wohnung findet.

Vielleicht solltet ihr gemeinsam zu einer Schuldnerberatung gehen. Denn wenn du deinen Job verlieren solltest, bist du im Eimer. Dann bleiben dir ca. 1.300 Euro, dein Selbstbehalt liegt bei 880 Euro. Das heißt, du zahlst 420 Euro Unterhalt und musst von 880 noch deine Kredite zahlen.

LG

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Vielen Dank kuestenqueen für die ehrlichen Worte,

wie ist das mit dem Trennungsjahr - sie wird erstmal keinen Unterhalt fordern da wir uns so geeinigt haben. Die Wohnung wechseln könnte in nächster Zeit eher sie da sie schon einen Neuen hat :( .
Die Abmachung lautet aber das wir erstmal zusammen hier wohnen bleiben um möglichst kosten zu sparen.
Ein Umzug kostet ja auch wieder Geld und ich hab keine Ahnung wie ich ne neue Kation bezahlen soll. Geschweige denn Maklergebühr.

Übernommen haben wir uns nicht, alles war gut bis Maddam meinte jemand anderes ist geiler und weil der Alte den Müll zu wenig runtergebracht hat stürzt sie und beide (eher mich) ins verderben.

Das so schnell nach der Trennung (diesen Januar) ein neuer da ist, ist doch auch kein Zufall.
Aber seih es drum, ich kann es ja nicht mehr ändern. . .
Wie läuft das mit der Scheidung - wird da dann im nachhinein irgendwelche Nachweise gefordert in welcher Höhe ich welche Zahlungen geleistet habe ?
Ich meine wo kein Kläger da kein Richter und bisher versteht sie einigermaßen das sie für diese finanzielle Not verantwortlich ist und lässt deshalb das Amt erstmal raus.
Du hast schon Recht ich denke auch das speziell für mich ne günstige 1 Zimmer Wohnung nicht weit weg von der Arbeit genau das ist was ich brauche und mir auch leisten kann.
Aber das hinzubekommen das wir beide zum selben Zeitpunkt ausziehen (heißt ne Wohnung finden) halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Btw wie ist das nochmal - ich darf von meinem selbstbehalt von diesen ~1134 noch ~340€ Mietkosten abziehen oder? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man auch etwas mehr machen kann wenn der Wohnungsmarkt einfach nichts günstigeres hergibt.
Ich hab in vertretbarer Weite der Arbeit bisher nur 400€ aufwärts gefunden..
Och man was für eine Scheiße !!!!

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Ich denke auch, du solltest einen Anwalt konsultieren. ZB musst du dringend klären, ob die Kredite als eheprägend in Abzug gebracht werden können. Dein Anwalt kann anhand der Leitlinien eures zuständigen Oberlandesgerichts sehen, welcher Spielraum besteht.

Es interessiert bei einer Scheidung nicht, wie vorher der Unterhalt gelaufen ist. Für dich ist die AUFFORDERUNG Unterhalt zu zahlen, der relevante Zeitpunkt.

Wenn du Unterhalt zahlen musst, wäre zu prüfen, ob du selbst dadurch bedürftig wirst, ob du Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hast, etc.

Und auch wenn es weh tut: geh so sachlich und strukturiert wie möglich vor. Und schau dich mal bei www.vatersein.de um.

LG

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Also... erst einmal: einige Dich zu nichts mit Deiner Frau ohne einen Anwalt zu konsultieren! Der Selbstbehalt ist normalerweise inkl. Miete - ab da wird Unterhalt berechnet. Bei gemeinsamem Sorgerecht & evtl. geteiltem Umgang rechnet es sich im Zweifel nochmal anders. Sollten es wirklich DEINE Schulden (Kredit) sein, sind es Deine, aber dennoch ist es ein Gespräch mit Deinem Anwalt wert. "Ehegatten-Unterhalt" wurde in den letzten Jahren neu geregelt - frag Deinen Anwalt (& den brauchst Du eh für die Scheidung).

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Finanziell wird es hart. Das musste ich leider gerade selbst erleben.

Aber du musst auf keinen Fall auf das "Familienleben" mit deinen Kindern verzichten. Du hast die gleichen REchte an deinen Kindern, wie deine Frau. Lass dich nicht darauf ein, dass die Kinder in jedem Fall zur Mutter gehören.

So könntet ihr euch zum Beispiel auf das Wechselmodell einigen, so dass die Kinder eine Woche bei dir und eine Woche bei deiner Frau wohnen.

Das Wichtigste beim ganzen Thema - versuche den Stolz und den Schmerz, den du durch die Trennung erlebst, herunter zu schlucken, wenn es um die Kinder geht. Versuche in dem Punkt zum Wohl der Kinder mit deiner Frau zusammen zu arbeiten. Die Kinder brauchen Mama und Papa. Es gibt für Kinder nichts schlimmeres, als zwischen den Stühlen zu hocken.

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Hi,

zuerst: Kopf hoch!

Dann:

datier die Trennung auf 2018 zurück und wechsel sofort in die STk. I

bleibt ihr in 3/5 musst du Ausgleichszahlungen zahlen an deine Ex, die bringen dich um. ( Du musst mit deiner 3 ihre 5 ausgleichen dann)

Außerdem kann sie sofort in die 2 wechseln.


2.

Gib deiner Ex nicht mehr als du musst, das klingt hart aber später, mit klarerem Blick, wirst du feststellen dass alles andere Idiotie ist.

Such dir eine Wohnung die du bezahlen kannst und zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder. Alle anderen Zahlungen an deine EX SOFORT einstellen.

Kündige sofort was du nicht brauchst ( Zeitungsabo, Sky, Handy usw).

3.

Rechne durch wie du hinkommst und was du unbedingt brauchst zum Leben.

Such nach finanziellen Lösungen ( ich hatte z.b. das erste Jahr untervermietet bis ich wieder finanziell auf halbwegs stabilen Beinen stand).

4. Lass dich beim Hausrat nicht über dich Tisch ziehen, kämpfe aber nicht um jeden Löffel.


Hol dir zu allem einen Rat von einem Freund, die haben meist einen neutraleren Blick auf Dinge

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Für sie Untervermietug braucht er das EInverständnis des Vermieters. Mieteinhamen zählen zum EInkommen und davon muss dann mehr Unterhalt gezahlt werden

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bei den Zahlen dürfte so schnell nichts passieren wenn er ein Zimmer untervermieten würde.

Stimmt, mein Vermieter war Gott sei Dank einverstanden.

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Mach dir wegen dem Unterhalt nicht so viele Gedanken.
Und sofernd eine Ex-Frau auf den Anwalt verzichtet - tue dies auch.

Ich weiß viele raten hier zum Anwalt zu gehen - ich sage klärt es unter euch, so dass keiner unter die Räder kommt - sofern möglich.

Was das rechtliche angeht musst du 2 Szenarien unterscheiden
1. du kannst den Mindestunterhalt leisten (Kinder)
2. du bist ein Mangelfall (Kinder)

Bei deinem Netto gehen wir von 1. aus. Dann hast du gute Optionen. Kredite sind ehebedingte Kredite, wenn sie in der Ehe aufgenommen wurden. Die geg. Anwältin und auch der Heini vom Jobcenter wollten hier wissen für was und zu welchen Anteilen - die Antwort der Richtern war eindeutig. Ihr war das sch... egal für was die Kredite waren, sie wurden in der Ehe aufgenommen und können daher voll vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden!
Das geht aber nur, sofern du den Mindestunterhalt für die Kinder leisten kannst.

Sprich Dein Jahresbrutto (!!!inkl. letzte Steuerrückzahlung) abzüglich Steuern, Sozialabgaben, Fahrtkosten, Rente (bis 4 % vom Brutto), Lebensversicherung (sofern Frau Begünstigte), Berufsunfähuigkeitsversicherung, Versicherungen für Kinder....
ergibt dein unterhaltsrelevantes Netto.

Es sind drei (!!!) Unterhaltsberechtigte (deine Frau gehört dazu) also eine Stufe niedriger in der DT. Wärst du Stufe 2 müsstest du Stufe 1 zahlen etc.

Du kommst so oder so nur in Stufe 1 also egal aber zur Info.

Der Rest was über 1080 € liegt gehört zunächst dir. Dein SB gegenüber der Ehefrau liegt bei 1.200 € aber Kindergarten ist mehrbedarf für die Kinder und das musst du zahlen - da gilt die 1080 € Regel).

ABER: Wenn du die Miete bezahlst wird ein Richter den Kindesunterhalt begrenzen, da große Teile des Unterhalts in der Miete und NK verankert sind. Wenn du die so schon zahlst, werden die Miet und NK Anteile herausgerechnet.

Dir stehen glaube ich 335 € Warmmiete zu (die sind im SB enthalten). Im Trennungsjahr kannst du die höheren Wohnkosten anbringen udn dein SB erhöhen. Später musst du nachweisen, dass es keinen günstigeren Wohnraum gibt...

Dazu kommt - alles ist Ermessenssache des Richters. Zahlst du den Mindestunterhalt kannst du beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt gut Ausgaben anbringen.

Ich z.B. hatte zur Trennungszeit locker 2.800 € netto und musste nur Mindestunterhalt ohne Trennungsunterhalt zahlen, da meine Ausgaben einfach entsprechend groß waren (z.B. auch 300 € ehebedingtre Kredite). Ich trug aber auch die Kitakosten.
Bei der Scheidung war ich Steuerklasse 1 also 2.400 € netto + Wohnvorteil wegen Eigentum und lag dennoch dank Kita und drei Unterhaltsberechtigter nur in Stufe 1 der DT.
Sie bekam eine Abfindung und die Sache war gegessen.

Und meine Exe ist gleich mit einem Anwalt auf mich losgegangen. Anwälte machen aus einer friedlichen Scheidung einen Rosenkrieg. Nur mit Verfahren verdienen die ihr Geld und die langfristigen Auswirkungen interessieren sie überhaupt nicht.

Also wenn es ohne Anwalt geht klärt alles unter euch. Überlegt euch, wie ihr das gestalten wollt.
Ihr könnt dann eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen und notariell beglaubigen lassen.
Das ist billiger als Anwälte.
Der Notar achtet darauf, dass eure Vereinbarung ausgeglichen ist, keiner den anderen über den Tisch zieht - ist aber neutral. So muss keiner Angst haben finanziell vrnichtet zu werden.
Dann am Ende braucht ihr genau einen Anwalt, der den Scheidungsantrag mit der Scheidungsfolgevereinbarung einreicht.
Das Verfahren dauert dann ca. 20 Minuten. Durch die Vereinbarung zahlt ihr beide vielleicht um die 1.000 € (zusammen) an Anwalts- und Gerichtskosten.

Einen eig. Anwalt brauchst du wenn die Gegenseite einen beauftragt. Spätestens dann stehst du im Kreuzfeuer.
Aber wenn ihr friedlich seid und Vereinbarungen treffen könnt - macht dies. Glaub mir für euer beider Nervenkostüm und für eure Kinder...lasst diese Rechtsverdreher da raus.

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Ich antworte jetzt mal dir für alle anderen stellvertretend - vielen Dank an euch alle für den Input bis hierher.

ein paar Dinge sind mir noch schleierhaft:
@TomTomsen du hattest mir zum Rückdatiern des Trennungsjahr geraten wegen der Steuerklasse - die Sache ist das ich und meine Frau bis jetzt noch gar keine finanziellen Absprachen gemacht haben. (sie ist da bisher sehr kooperativ ) Die Frage wäre nun angenommen wir halten das weiterhin so bis ein Scheidungsgericht alles nacheheliche zu Papier bringt - diese Nachzahlung an meine Frau würde ja dann auch nur in Frage kommen wenn sie offiziell Unterhalt hätte haben wollen von mir im Trennungsjahr oder?
In meinem Verständnis läuft das doch komplett so ab - "wo kein Kläger da kein Richter" Wenn ich mich mit meiner Frau auf alles so einige ( und das bestenfalls unterschrieben zu Papier bringe) dürfte doch keine Gefahr lauern?!

Ich hatte auch vor kurzem mit ihr ein Gespräch in dem ich Ihr klar machte wie sich unser beider finanzielle Situation darstellen wird in Zukunft.
Ich rechnete ihr vor:
Nach der Scheidung ziehst du mit deinem neuen zusammen und hast dann deine ~ 900€ netto , Er wird ca 1500€ bringen (ich weis was er verdient ungefähr, er ist Gärtner wie ich einer war) dann kommt das Kindergeld 384 das Du bekommst und diese ~522€ Kindsunterhalt von mir macht dann nach Adam Ries: 3306€Netto selbst wenn ihr wieder ne teurere Wohnung findet und 1000€ Miete zahlen müsst habt ihr dann immer noch 2300€ übrig.
Ich hingegen werde statt 1970 netto auf ca 1700€ fallen wegen der Steuerklasse, finde wenn ich Glück hab eine 1 Zimmer Wohnung für 400€, hab die insgesamt 350€ Kredite an der Backe und muss 522 Unterhalt zahlen.
Macht bei mir übrig 428€ - davon ist noch kein Strom bezahlt, noch keine Verkehrsmittel und noch nichts gegessen..
Da wurde ihr einiges klarer - ich hab in Ihren Augen gesehen. Nicht das sie jetzt alles hinschmeißt und zurückkommt (wüsste eh nicht ob ich das jetzt noch wollte) aber ich denke ich kann in Zukunft mit ihr eine Vereinbarung treffen die die gerichtliche Unterhaltzahlung unterschreitet und sie mir das schriftlich gibt. Das würde doch gehen - oder?