Liebes Forum,
ich bin Vater dreier Kinder 5 und 2 x3 Jahre alt. Vor einem Jahr wurde ich von der Mutter meiner Kinder verlassen, welche sich partnerschaftlich neu orientiert hat. Seit dem leben wir getrennt im gemeinsamen Haushalt.
Die 5jährige Tochter hat eine besondere Hautbeschaffenheit, welche mit bisher 14 geplanten Operationen in Vollnarkose behandelt wurde. Haut wird Stück für Stück entfernt. Operiert wird in 3 Monatsabständen. Eine Vielzahl an weitern OP´s stehen der Kleinen noch bevor.
Nach der 14. OP gabs Schwierigkeiten, welche einen weiteren ambulanten Krankenhausaufenthalt, nochmal einen stationären Krankenhausaufenthalt in einer anderen Klinik inklusive Notfalloperation in Vollnarkose nötig machten. Zum Überfluss waren alle angesprochenen Maßnahmen nicht zielführend, was nun weitere Arztbesuche notwendig macht.
Nach mehrmaliger aktiver Ansprache in Richtung der Mutter verweigert mir diese vehement den Versuch ein konstruktives Gespräch über den bisherigen Verlauf der Komplikationen und die weiteren Behandlungsvorhaben zur Behebung der Komplikationen zu führen.
Mündlich wie schriftlich habe ich mich mehrmals nach dem Zustand der Wunde erkundigt und den von Ihr erhaltenen Infos der Ärzte gefragt.
Die Antworten fallen spärlich, inhaltlich mager aus. Von der Tonalität gar nicht zu sprechen.
Da nichts konstruktives zu erwirken ist, fragte ich nach dem E-mailverlauf, welcher zwischendurch von Ihr mit der Spezialklinik geführt wurde. Die Weiterleitung wird bisher verweigert.
Auch fragte ich, ob es von dem nun behandelnden Arzt eine Art Bericht gibt, welcher an die sonst behandelte Dermatologie sendet.
Ihr Antwort lautet nun, ich solle mich direkt an die Ärzte wenden.
Das geht nun doch zu weit wie ich meine.
Ich sorge mich um unsere Tochter und möchte mich einbringen in die akute Behandlung, wie auch an die eventuell anstehende langfristige Strategieänderung der bisherigen Therapie.
Des Weiteren finde ich es anmaßend, persönliche Differenzen zu Lasten anderer auszutragen. Die Anderen wären in dem Fall die Ärzte, welche ihrer Meinung nach den gleichen Sachverhalt zweimal darstellen sollen.
Meine Fragen:
Habe ich ein Recht auf eine umfassende Aufklärung von der Mutter an mich über den Therapieverlauf unserer gemeinsamen Tochter?
Kann die Mutter die bisherige Therapiestrategie ändern, ohne mich mit einzubeziehen oder meiner Zustimmung?
Bye
Wxa1
Mutter hält Infos über Gesundheitszustand des Kindes zurück
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
falls ja, würde ich das JA einschalten
Warum nur falls das gem. Sorgerecht besteht?
Ich verstehe deinen Unmut und möchte mich den anderen anschliessen. Wenn du ebenfalls das Sorgerecht hast, dann wende dich an das Jugendamt, manchmal braucht es ja nur eine vermittelnde Position.
Und ich würde einen Termin beim Kinderarzt, bzw dem Arzt mit dem grössten Überblick, einen Termin machen und mich dort in Detail informieren lassen. Das steht dir zu und kann von dem Arzt auch über die Krankenkasse deiner Tochter abgerechnet werden, es ist kein "purer Gefallen", den dir der Arzt oder die Ärztin damit tut.
Das geht nur, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Ansonsten machen sich die Ärzte strafbar!
Steht ja da, oder?
Wissen natürlich auch die Ärzte, die regelmässig mit Kindern schaffen.
1. Gemeinsames Sorgerecht muss vorliegen
2. Wenn 1. Erfüllt kann Mann sich direkt an die Ärzte wenden. Sie ist nicht verpflichtet jedes Detail sich einzuprägen und die wortgetreu wiederzugeben. Jeder hat da andere Prioritäten bei solchen Arzt Gesprächen. Selbst ein sich gut verstehendes Ehepaar würde aus solchen Gesprächen mit jeweils anderen Details wieder raus gehen.
3. Wenn ihr nicht in einem Haushalt leben würdet hbd 1 erfüllt ist, würdest du dich doch auch an die Behandler wenden, oder?
Insgesamt: sie hat dir geantwortet. Die Antwort reicht dir nicht. Sie hat dir angeboten dass du dich selbst an die Ärzte wenden kannst. Wo genau ist jetzt dein Problem? Ihrer Auskunftspflicht ist sie nachgekommen. Sie ist nicht verpflichtet dir ein qualitativ hochwertiges Fachgespräch aufzutischen.
Solltest du kein Sorgerecht haben, dann hast du leider kein recht Details zu erfahren.
Ich empfehle die räumliche Trennung. Es schwingt ein sehr aggressiver unterton bei dir mit.
Nu mal halblang!
Du hast recht, aber den TE so anzufahren is nicht fair!
Hier will sich ein Vater einbringen, fragt nach usw und bekommt von der Mutter keine Antwort, Gegenwind usw.
Sonst heulen und schimpfen alle auf die Väter, sie würden sich null kümmern und dann sowas!
Das er sich an den Arzt wenden kann, schön und gut. Aber warum kann sie nicht die Info geben und direkt mit ihm dann evtl planen usw wie es weiter gehen soll?! Papa könnte auch der Mama was abnehmen, zu kontrolluntersuchungen fahren usw. Sie lässt ihn nicht teilhaben und das ist auch nicht richtig! Oder ihn mitnehmen zu Terminen.
Räumliche Trennung wäre besser, auch um die Gemüter zu beruhigen.
Anders rum sollte das ganze nicht auf dem Rücken von Kindern und Ärzten ausgetragen werden.
So nun zu dir, TE.
Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, hol dir Hilfe beim Jugendamt. Die können dir eher helfen, geben dir Tips und oder vermitteln. Ich würde das ganze aber vorher deiner Ex mitteilen, da du nicht mehr weißt wie es weiter gehen soll und du das JA dazu ziehen möchtest. Aber bitte ohne zu Drohen. Und je nach Reaktion dann auch handeln. Und zieh es auch durch.
Du willst dich kümmern und das finde ich gut. Sei für deine Kinder da.
LG
Warum sagen alle "wenn ihr das gem. Sorgerecht habt, dann wende dich an das JA".
Du kannst dich auch ohneSorgerecht an das Jugendamt wenden und du hast auch ohne Sorgerecht ein Recht auf gewisse Informationen, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Bei gem. Sorgerecht kannst/musst (wenn die Infos der Mutter nicht reichen) du dir die Infos direkt von den Ärzten holen.
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht hast du trotzdem das Recht, bei berechtigten Interesse, Informationen zu erhalten. "Berechtigtes Interesse" und "Informationen"....das lässt Interpretationsspielraum. Ich würde behaupten der Gesundheitszustand und anstehende operative Behandlungen gehören dazu...im Zweifel entscheidet das das Gericht.
In jedem Fall kann das Jugendamt als Vermittlungsinstanz eingeschaltet werden. Dann kann man klären was zu klären ist.