Halle und guten Tag.
Ich fange mal von vorne an.
Unsere Tochter ist am 10.12.2021 geboren.
Meine Frau ist seit der Geburt bis einschließlich 09.01.2024 in Elternzeit (plus). Und erhält ab Mitte Oktober kein Elterngeld mehr.
Ich selber war vom 10.12.2021 bis zum 09.01.2022 und vom 10.04.2022 bis zum 09.05.2022 in Elternzeit (zwei volle Monate).
Zusätzlich habe ich zwischen dem 10.01.2022 und dem 09.04.2022 und die gesamte Zeit nach dem 10.05.2022 Elternteilzeit in Anspruch genommen und arbeite aktuell 24 Wochenstunden. Diese Elternteilzeit endet dann am 09.12.2023.
Jetzt ist es, sodass nächstes Jahr mehrere Abschlussprüfungen in meinem berufsbegleitenden Studium anstehen und wir überlegen die Elternzeit für mich nochmal zu verlängern.
So wie ich das verstanden habe, kann ich ohne weiteres die aktuelle Regelung mit den 24 Wochenstunden verlängern.
Wie sieht es aber aus, wenn ich jetzt nochmal komplett in Elternzeit gehen möchte (ohne Elterngeldbezug).
Ich kann meine Elternzeit ja in 3 Abschnitte unterteilen.
Zählt dann jeweils 1 Monat Elternzeit und die Zeit dazwischen, in der ich in Teilzeit gearbeitet habe als ein Abschnitt?
Oder alles zusammen als ein Abschnitt, da es nie eine Unterbrechung gab und ich ununterbrochen in Elternzeit bzw. Elternteilzeit war?
Ich werde das dann auf jeden Fall mal im Personalbüro ansprechen. Was mich aber am brennendsten interessiert ist, ob das dann abgelehnt werden kann oder ob ich mein Vorhaben im äußersten Notfall auch einklagen kann.
Ich habe hier einen etwas ungewöhnlicheren Fall, das ist mir bewusst. Aber vielleicht kennt sich ja von euch da jemand besser aus als ich oder hat eine ähnliche Situation schon hinter sich.
Schonmal vielen Dank.
Unklarheit wegen Elternzeitverlängerung. Kennt sich da zufällig jemand aus?
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Mit den verschiedenen Abschnitten kenne ich mich nicht aus.
Meiner Meinung nach dürftest du die Elternzeit problemlos verlängern, du musst dich lediglich an diese 7-Wochenfrist halten. Also 7 Wochen bevor das ursprünglich losgehen soll musst di den Antrag beim Arbeitgeber vorgelegt haben.
Um für dich Klarheit zu haben am besten jetzt schonmal "beantragen", dann bekommst du ja zeitnah Feedback vom Arbeitgeber und hast Klarheit. Bzw könntest dich beraten lassen, sollte der Arbeitgeber Theater machen.