Kindesunterhalt

Hallo liebe Community!
Ich hätte eine Frage ich bin Invaliden Pensionist und zahle für ein Kind 288€ Unterhalt (10jahre) und 290 für das 2 te Kind (13 Jahre) jetzt habe ich von beiden Jugendämtern schreiben bekommen die ich unterschreiben soll am Montag gleich weil sie jetzt den Unterhalt für beide Kinder (sie wohnen beide bei ihren Müttern) erhöhen wollen und zwar soll ich für beide Kinder 340€ Unterhalt zahlen somit 680 € Unterhalt für 2 Kinder. Meine invalidenpension ist momentan 1490€ ich mein ist das korrekt berechnet? Mir kommt das sehr hoch vor wie soll ich den da unterm existenzminimum noch leben mir fehlt jetzt schon überall das Geld und ich kann mir nichts leisten keinen Urlaub kein Auto kein Luxus. Und sehen darf ich die Kinder auch nicht wirklich weil die so weit weg wohnen. Außerdem habe ich lang keinen vollen Unterhalt zahlen können somit wird auch noch Unterhalts Rückstand Executiert. Bitte kennt sich da jemand aus? Soll ich die unterhaltethöhung blind unterschreiben und mich verpflichten oder soll ich zu einem Anwalt ich bin fix und fertig mir bleibt ja nichts zum Leben bitte. Ich würd mich sehr freuen um euren Rat zu hören.
Mit freundlichen Grüßen

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Naja Du wirst nur einen kleinen Teil zahlen können, soweit ich weiß bleiben dir 1300€ und paar Zerquetschte an Eigenbedarf.

Du wirst bestimmt ein Standardschreiben bekommen haben, 340€ sind laut Düsseldorfer Tabelle für das Alter eh zu wenig Unterhalt. Ich glaube auch nicht dass das Jugendamt den Unterhalt richtig berechnet hat. Ich würde einfach mal bei den jeweiligen Ämtern anrufen und fragen wie das berechnet wurde und was mit deinem Selbstbehalt ist. Der Anwalt ist für dich wahrscheinlich auch nicht gerade günstig. Es gibt den Verein Väteraufbruch, da kannst du vielleicht mal um eine weitere Beratung fragen.

Um dich zu beruhigen: mit deinem Einkommen müssen die Frauen wahrscheinlich eher Unterhaltsvorschuss beantragen. Ist zwar kacke für die Kinder, aber du kannst das so ja definitiv nicht bezahlen. Auch rückwirkend ist das nicht gültig, zumindest bis zum Selbstbehalt, und du hast ja sogar deutlich mehr bezahlt.

LG

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Du hast recht mir bleiben 1330€ zum Leben aber nur deshalb weil ich Pflegestufe 2 bekomme das sind 354€ mir wird 534€ direkt von der Invaliden Pension abgezogen also 1499€+ 354€- 534 wird abgezogen ausgezahlt wird mir aufs Konto 1330€ und das geht sich vorne bis hinten nicht aus. Es haben siech auch wie ich arbeitslos war enorme Rückstände entstanden weil es einfach nicht herabgesetzt wurde all die Zeit nicht. Was genau wäre denn euer bzw. dein Rat?

Liebe Grüße danke

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Und jetzt wird der Unterhalt ja erhöht auf 640€

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Kommst du aus Deutschland?

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> somit wird auch noch Unterhalts Rückstand Executiert.

Hallo TE,

gute und wichtige Frage: Wo wohnst du, wo die Kinder (welches Land?). Schweiz wohl nicht, weil du von Euro schreibst, ich vermute Österreich?

In Deutschland wird aufgerechnet, vollzogen oder vollstreckt,... "Executiert" klingt sehr nach österreichischem Prozessrecht.

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Und da läuft der Hase anders.

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Wenn’s um den Unterhalt geht, kennen die keine Gnade.
Ich bekomme 1200€ Elterngeld , zahle 800€ fürs wohnen und 400€ Unterhslr für Kind 2 (bekomme aber für Kind 1 Unterhalt).
Alle Erklärungen, dass ich in Elternzeit bin , grade nicht weiß wovon ich leben soll und das ich natürlich die entstanden Schulden die grad entstehen natürlich abzahle wurden ignoriert , bzw ich bekam dann einen Termin vor Gericht

Fazit war, ich muss den Unterhalt vollständig zahlen, dafür kann ich ja Wohngeld etc beantragen .
Das Amt nimmt es wirklich von den Lebenden, die kennen da nichts.
Lass dich am besten bei der Behörde beraten was du alles beantragen kannst , damit du über die Runden kommst .
Ich bin froh wenn ich wieder arbeite

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Verstehe dich voll und ganz.. wenn Du Wohngeld / Bürgergeld aufstockend beantragst wird der Kindes-Unterhalt den du bekommst auf Unterhaltsvorschuss Niveau runtergerechnet und die Differenz behält das Amt als dein Einkommen ein 😉

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Richtig , in meinem Fall kann ich aber nix beantragen . Weil meine Eltern mir vor 10jahren ihr Haus zur Hälfte überschrieben haben . Hab ich zwar nix von, gelte damit aber als vermögend und wurde aufgefordert das Eigentum zu verkaufen für eine Neuberechnung

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