Hallo liebe Community!
Ich hätte eine Frage ich bin Invaliden Pensionist und zahle für ein Kind 288€ Unterhalt (10jahre) und 290 für das 2 te Kind (13 Jahre) jetzt habe ich von beiden Jugendämtern schreiben bekommen die ich unterschreiben soll am Montag gleich weil sie jetzt den Unterhalt für beide Kinder (sie wohnen beide bei ihren Müttern) erhöhen wollen und zwar soll ich für beide Kinder 340€ Unterhalt zahlen somit 680 € Unterhalt für 2 Kinder. Meine invalidenpension ist momentan 1490€ ich mein ist das korrekt berechnet? Mir kommt das sehr hoch vor wie soll ich den da unterm existenzminimum noch leben mir fehlt jetzt schon überall das Geld und ich kann mir nichts leisten keinen Urlaub kein Auto kein Luxus. Und sehen darf ich die Kinder auch nicht wirklich weil die so weit weg wohnen. Außerdem habe ich lang keinen vollen Unterhalt zahlen können somit wird auch noch Unterhalts Rückstand Executiert. Bitte kennt sich da jemand aus? Soll ich die unterhaltethöhung blind unterschreiben und mich verpflichten oder soll ich zu einem Anwalt ich bin fix und fertig mir bleibt ja nichts zum Leben bitte. Ich würd mich sehr freuen um euren Rat zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Kindesunterhalt
Kommst du aus Deutschland?
> somit wird auch noch Unterhalts Rückstand Executiert.
Hallo TE,
gute und wichtige Frage: Wo wohnst du, wo die Kinder (welches Land?). Schweiz wohl nicht, weil du von Euro schreibst, ich vermute Österreich?
In Deutschland wird aufgerechnet, vollzogen oder vollstreckt,... "Executiert" klingt sehr nach österreichischem Prozessrecht.
Und da läuft der Hase anders.
Wenn’s um den Unterhalt geht, kennen die keine Gnade.
Ich bekomme 1200€ Elterngeld , zahle 800€ fürs wohnen und 400€ Unterhslr für Kind 2 (bekomme aber für Kind 1 Unterhalt).
Alle Erklärungen, dass ich in Elternzeit bin , grade nicht weiß wovon ich leben soll und das ich natürlich die entstanden Schulden die grad entstehen natürlich abzahle wurden ignoriert , bzw ich bekam dann einen Termin vor Gericht
Fazit war, ich muss den Unterhalt vollständig zahlen, dafür kann ich ja Wohngeld etc beantragen .
Das Amt nimmt es wirklich von den Lebenden, die kennen da nichts.
Lass dich am besten bei der Behörde beraten was du alles beantragen kannst , damit du über die Runden kommst .
Ich bin froh wenn ich wieder arbeite
Verstehe dich voll und ganz.. wenn Du Wohngeld / Bürgergeld aufstockend beantragst wird der Kindes-Unterhalt den du bekommst auf Unterhaltsvorschuss Niveau runtergerechnet und die Differenz behält das Amt als dein Einkommen ein 😉
Richtig , in meinem Fall kann ich aber nix beantragen . Weil meine Eltern mir vor 10jahren ihr Haus zur Hälfte überschrieben haben . Hab ich zwar nix von, gelte damit aber als vermögend und wurde aufgefordert das Eigentum zu verkaufen für eine Neuberechnung