Unterhaltszahlung während der Mutter-Kind Kur

Hallo zusammen,

ich hätte eine Nachfrage zu der Unterhaltszahlung während die Mutter mit den Kindern 3-Wochen am Stück auf Mutter-Kind-Kur ist.

Die Kinder leben bei der Mama und der Umgang ist auf jedes zweite Wochenende sowie wöchentlich jeden Mittwoch auf Donnerstag früh geregelt.

Muss ich als Vater, in der Zeit der Mutter-Kind-Kur, den vollen Satz an Unterhalt bezahlen?

Viele Grüße

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Kindesunterhalt darf nur gekürzt werden, wenn der betreuende Elternteil sich (krankheitsbedingt) mehrere Monate (also wesentlich mehr als 3 Wochen) nicht um die Betreuung kümmern kann und das Kind/die Kinder beim unterhaltspflichtigen Elternteil leben.

Du hast doch die Kinder gar nicht während der Kurzeit. Also auch keine Kosten. Demnach kommt für dich die Kürzung nicht in Betracht.

Für dich ändert sich doch nichts - außer der ausgefallene Umgang. Theoretisch kommt es doch aufs selbe raus, ob die Mutter jetzt auf Kur ist oder zu Hause. Du hast keine Mehrkosten.
Für die Mutter laufen aber alle Kosten wie Miete, Nebenkosten, Kitagebühren, Kleidung, Hygiene, etc weiter.


Es gibt auf Scheidung.org einen guten Artikel - da geht es zwar um Unterhaltskürzung in den Ferien. Aber wenn da nicht gekürzt werden kann, dann in deinem Fall erst Recht nicht.

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Hallo!

Ich Antworte mal so:
Es gibt ein Gerichtsurteil nachdem die KM eines UH berechtigten Kindes welches sich auf einem einjährigen Schüleraustausch befindet weiterhin Anspruch auf den vollen Unterhalt hat, denn immerhin erbringt sie ja auch ihre Erziehungsleistung weiter indem Sie für das Kind bei Bedarf telefonisch erreichbar ist .....

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Ja, der volle Unterhalt ist zu zahlen.

Obwohl die Kurkosten die Krankenkasse für die Kinder TEILWEISE übernimmt, entstehen der Mutter ZEITGLEICH weiterhin Kosten für den normalen Unterhalt der Kinder.
Die Krankenkasse zahlt konkret:
- Kosten der Unterbringung vor Ort
- Behandlungskosten
- Kosten der Verpflegung
- Kosten für An- und Abfahrt

Demgegenüber stehen die Kosten, die die Mutter hat:
- Kosten der eigenen Wohnung inkl. Nebenkosten
- Kosten für Bekleidung (muss teilweise speziell für die Kur neu gekauft werden)
- Kosten für Hygieneartikel
- Spezielle Kosten für Verpflegung (Krankenkasse zahlt wirklich nur Basisversorgung … wenn Kind zwischendurch einen Apfel will, muss Mama den kaufen)
- Kosten für Ausflüge/Bastelmaterialien/Verbrauchsmaterialien Schule/…
- bei behinderten, volljährigen Kindern: Kosten für Zuzahlungen

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Okay, interessant. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ist diese Unterhaltsfortzahlung bzw. Aufrechterhaltung während einer Mutter-Kind-Kur gesetzlich geregelt und nachlesbar? Ich mein, deine Aufzählung klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar und plausibel, dennoch wird dies sicherlich irgendwo festgehalten sein oder?

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Ich frag mal andersrum: Wie kommst du denn überhaupt erst auf die Annahme, dass während einer Kur die Unterhaltszahlung evtl pausiert werden könne?

Das würde mich wirklich interessieren.

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Jetzt mal abgesehen von der rein rechtlichen Lage, dass der Unterhalt nicht gekürzt werden kann:

Wie sollte das praktisch ablaufen wenn er gekürzt werden könnte?

Kosten für Miete, Nebenkosten, Kleidung etc. entstehen ja auch während der Kur.

Sollte man dann diese und weitere Kosten aus dem Unterhalt heraus rechnen und für 3 Wochen ausrechnen, was dann weniger zu zahlen wäre?

Der Aufwand hierfür wäre sicherlich kostenaufwändiger, als das was dann eventuell gekürzt werden könnte.

Von daher sicher sinnvoll, dass hier keine Kürzung möglich ist.

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Schade das man teilweise, solche Antworten bekommt, nur weil man nachfragt. Was manche User aus meinen Beiträgen herauslesen oder was Ihr euer Empfinden ist, das kann ich nicht beeinflussen.

Mal abgesehen davon, das auch Frauen, nach der Trennung jegliche Art und Form von Möglichkeiten erfragen oder ausschöpfen möchten, um finanziell gesichert zu sein und nicht in die Schieflage zu geraten, da ist es wohl als Laie und Vater ebenso erlaubt. Hier geht es zunächst nicht nach Sinnvoll oder nicht sondern lediglich um die Tatsache wie hier die Rechtssprechung ist. Es gibt mittlerweile X-beliebige Gerichtsurteile, Gesetze und Verfahren ... bei all den Umständen ist es das normalste der Welt einfach mal zu Hinterfragen.

Aber anscheinend ist das hier die falsche Plattform für Fragen in dieser Hinsicht.

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Selbst wenn die Kids 3 Wochen behindert sind ist der volle Unterhalt zu zahlen.

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Wenn dann Ferien sind und die Kinder noch mehr zu Hause sind (mehr Strom verbrauchen, mehr zu Hause essen, eintritt für das Schwimmbad gezahlt wird, Ferienfreizeiten stattfinden usw...) zahlst du dann einen höheren Unterhalt?

Ich bin hier bekannt dafür eher auf der Vaterseite zu stehen, aber es klingt nicht so, als würdest du deinen Kindern einen Cent von dem Unterhalt gönnen.

Freu dich über den Umgang, der ausfällt. Da kannst du endlich Geld an deinen Kindern sparen.

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Eigentlich müssten hier alle bekannt sein auf der Seite der Kinder zu sein ..

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Das ist nicht anders als wenn das Kind im Krankenhaus oder auf Klassenfahrt ist. Da wird das Essen, Strom, Wasser usw. Zwar gestellt, aber die Miete fürs Kinderzimmer läuft weiter, und es fallen trotz der gesparten Verpflegung andere Kosten an: Taschengeld für die Klassenfahrt, ein paar kleine Geschenke fürs Krankenhaus oder in der Kur eben Eintritt für Wochenendaktivitäten, vielleicht mehr Eis als man sonst spendiert, vorher die neue Badehose...

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Es gibt tatsächlich KEINEN Gesetzesentzug der klar regelt wie es mit dem Unterhalt während einer Kur geregelt ist. Das bedeutet dass eine Kur keine Ausnahme ist und der Unterhalt deswegen ganz normal weiter gezahlt werden muss. Einen extra Gesetzesentzug würde es nur dann geben wenn der Unterhalt deswegen gekürzt werden kann.

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Wenigstens ein Beitrag, der es absolut verständlich darstellt!
Es ist doch klar, dass es dazu keine spezielle Regelung gibt, da es rechtlich kein Sonderfall ist.

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Aber selbst wenn er 125€ abziehen könnte,
Kannst Du immer noch beruhigt schlafen ;-)
Deine Steuern werden in dem Fall nicht beansprucht 👍🏼👌🏻

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Moin,

Das Problem mit dem Kindesunterhalt ist ja leider sowieso bescheuert geregelt. Es geht um den Unterhalt für die Kinder, warum ändert sich der Bedarf von Kindern abhängig vom Verdienst des Zahlenden? Das Kindergeld ist ja auch für alle gleich, das sollte auch für Unterhaltszahlungen gelten, eigentlich ganz einfach, alles andere ist mitfinanzieren von einem gewohnten Lebensstil, hat aber nichts mit dem Kindeswohl zu tun.
Bin selbst Alleinerziehend und bekomme nur den Unterhaltsvorschuss, da zählt mir auch keiner mehr weil ich gerne weiterhin wie gewohnt in den Urlaub fahren möchte. Kann also grundsätzlich nachvollziehen warum man gerne sparen möchte und sehe da auch nicht das du es deinen Kindern nicht gönnst. Leider wirst du wohl die Zahlung nicht kurzen können obwohl ja ein Anteil für Verpflegung etc enthalten ist.
Trotzdem alles Gute und vor allem das ihr auf Dauer einen guten Umgang untereinander für die Kinder habt/findet.

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Sehr gut formuliert.
Der Staat zahlt noch nichtmal Mindestunterhalt wenn es darauf ankommt.

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Warum sollte er? Der Staat zahlt schon genug. Wer Kinder in die Welt setzt, ist dafür verantwortlich. In jeglicher Hinsicht. Es ist leicht, immer andere haftbar machen zu wollen!

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Umgekehrt gefragt: Erhöhst du den Unterhalt, wenn du mal den Umgang absagst oder im Urlaub bist?

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Der Unterhalt ist ja um mindestens 125€ dauerhaft erhöht.
Oder noch eine gute Frage wäre: kann man Geschenke zu Weihnachten Ostern Geburtstag Mit dem Unterhalt verrechnen?

Bearbeitet von Team-Dino
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Der Unterhalt ist ja um mindestens 125€ dauerhaft erhöht.
Oder noch eine gute Frage wäre: kann man Geschenke zu Weihnachten Ostern Geburtstag Mit dem Unterhalt verrechnen ?

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Du kannst ja anstatt deiner Frau mit auf Kur...wäre bestimmt lehrreich für dich. Dass du den Unterhalt regelmäßig zahlst, ist kein Gnadenakt, sondern deine Verpflichtung.

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Nicht dass sich bei Yalove diese Lehrreichtigkeit so positiv entwickelt, dass das Kind nach der Kur bei ihm bleiben will.

Wäre ja verrückt, wenn sich seine Ex danach hier im Forum anmeldet und sich beklagt plötzlich rund 900€ (netto) weniger im Monat zur Verfügung zu haben...