Hi,
bei meinem Mann und mir entstand gerade eine hitzige Debatte um den Unterhalt der Mutter.
Der Kumpel meines Mannes hat mit einer Ex-Freundin (nicht verheiratet) einen 2 Jährigen Sohn.
Der Mann zahlt Unterhalt für Mutter und Kind - logisch.
Das Kind geht in die Krippe seit es 1.5 Jahre alt ist.
Der Mann wird noch für die Mutter Betreuungsunterhalt zahlen bis das Kind 3 ist.
Meiner unfachlichen Meinung nach, hat die Mutter ein Anrecht auf Betruungsunterhalt bis das Kind 3 Jahre alt ist - aber dann nicht mehr - vor allem weil es ja schon seit 1.5 Jahren Fremdbetreut wird fidne ich auch das noch sehr lange - schreibt aber wohl der Gesetzgeber so vor?
Die Mutter kann wegen der Belastung der Kinder (noch ein weiteres aus 1. Beziehung) nicht wirklich arbeiten gehen. (sie kümmert sich gut, hat aber so ihre Grezen und ist kaum belastbar - konnte auch keine Ausbildung abschließen - also mehr als "Kinder" geht wohl nicht).
Nun bin ich der Meinung, dass der Vater des Kindes für die Mutter dann nicht mehr zuständig ist - wenn sie nicht arbeiten kann, sind ihre eltern/der Staat zuständig sie zu unterstützen. Er ist (spätestens nach dem 3. Lj.) nur noch für sein Kind verantwortlich)
Mein Mann ist der Meinung, dass es ja gut sein kann dass noch viele Jahre weiter gezhalt werden muss an Betreuungsunterhalt weil ja die Mutter nicht arbeiten gehen kann, weil sie sein Kind ausgetragen hat und sich kümmert.
Was stimmt denn nun?
Der Sohn ist völlig normal entwickelt so dass ein "besonders hoher Betreuungsaufwand" nicht gegeben ist.
Der Vater betreut beide Kinder im schnitt 2 mal nachmittags in der Woche und fast jedes Wochenende - also dass die Mutter auch da entlastet wird (und er natürlich Zeit mit den Kids verbringen kann)
vielleicht kann mich mal jemand aufklären ^^
Wie lange bekommt die Mutter Unterhalt?
Wie alt ist das 2 Kind?
Warum kann sie dann nicht arbeiten gehen? Machen andere Mütter auch, auch mit mehr Kindern. Wenn die Kids in Kita/Schule sind, kann und muss sie arbeiten.
Ab dem 3 Geburtstag ist der Vater raus.
Eltern sind auch raus.
Das Kind aus 1. Beziehung ist im Grundschulalter glaube ich (mind. Vorschule).
Sie kann nicht weil sie das eben nicht packt (hauptsächlich psychisch) - ob sie eine Diagnose in irgendeiner Form hat weiß ich nicht.
Sie hatte 2 mal Asubildung und 1 x Führerscheinprüfung versucht - sie schaffts einfach nicht. Ohne Kinder vielleicht, aber Kinder, Haushalt und Arbeit schafft sie eben nicht (lebt auch bei/mit ihren Eltern - muss sich also auch nicht gänzlich um alles alleine kümmern).
Und klar schaffen andere Mütter das - aber wenns nicht geht, gehts eben nicht - will sie hier auch gar nicht "schlecht" machen oder so, kenne sie ja gar nicht.
Mich interessiert nur ob das Vater dann auch für die Mutter aufkommen muss weil ja irgendwie um 3 Ecken argumentiert werden könnte "sie ist halt so ausgelastet und arbeitsuntauglich wegen des 2. Kindes, wofür der Vater ja mitverantwortlich ist".
Aber das kann ich mir eben nicht vorstellen. Mein Mann (und sein Kumpel) schon.
Hallo,
Nein, wenn das Kind 3 ist muss er für sie nicht mehr zahlen. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann bekommt sie Rente oder Bürgergeld, da muss sie sich aber dann selbst drum kümmern.
LG
Sunny
Soweit ich weiß, könnte es schon sein, dass er weiter zahlen muss in einem gewissen Umfang.
Zumindest bei Verheirateten ist es so, dass wenn bestimmte Umstände vorher bekannt Sind- in diesem Fall, dass die Mutter auf Grund Kind 1 nicht arbeiten können wird- und sich das ehemalige Paar trotzdem für Kinder entschieden hat- er auch weiterhin für die Mutter verantwortlich ist. In welchem Ausmaß und ob diese Regelung auf deine Freunde zutrifft, kann nur ein Gericht entscheiden. Zumal es auch relevant ist, wie lange das Paar zusammen gewohnt hat und ob ehe-ähnliche Zustände geherrscht haben…
Da die Mutter aber auf Grund Kind 1 nicht arbeiten kann, hat der Vater von Kind 2 bzw die Mutter selbst ggf auch einen Abspruch auf (anteiligen) Betteuungsunterhalt/Ausgleichszahlungen/(Schadenersatz) vom Vater von Kind 1!
In der geschilderten Situation ist -meines Erachtens- keine Pauschale Aussage möglich. Der Vater sollte dringend einen Anwalt konsultieren, wenn hier Forderungen im Raum stehen!
Grundsätzlich gilt jedoch- wie bereits von den anderen geschrieben- eine Pflicht der Mutter, ab dem 3. Lebensjahr wieder arbeiten zu gehen!
Betreuungsunterhalt gibt es mindestens bis zum dritten Lebensjahr, maximal 12 Jahre.