Hallo,ich hätte da zwei Fragen bezüglich Unterhaltsberechnung meines Mannes,vielleicht kennt sich da jemand aus und kann etwas weiterhelfen.
Mein Mann und ich sind seit einigen Jahren verheiratet,haben eine gemeinsame Tochter (9Jahre) und ich habe noch meinen Sohn (11Jahre) mir in die Beziehung gebracht. Nun hat er auch ein Kind aus vorheriger Beziehung die nun 12 geworden ist. Nun wurde der Unterhalt neu berechnet.
Laut Berechnung der Düsseldorfer wurde das Einkommen ohne Berufsbedingten Aufwendungen gerechnet, was aber ja oben in der Berechnung mit abgezogen werden sollte. Versehen wir uns da oder ist das nur ein Denkfehler?
Und dann die andere Frage, wie darf das wohngeld anteilig angerechnet werden bei einem 4 Personen Haushalt? (Das wohngeld beträgt wegen 715€)
Vielleicht kennt sich ja jemand aus und mag einmal über die Berechnung drüber schauen ☺️
Unterhaltsberechnung richtig?
Mit der konkreten Berechnung kenne ich mich nicht aus, aber der Vergleich der Zahlen zeigt doch, dass der Smartrechner 5% der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit abzieht, um zum bereinigten Netto zu kommen.
Das macht das Jugendamt doch auch (-101,22 Euro; dritte Zeile). Und das Ergebnis (403,- Euro) kommt doch sowohl beim Jugendamt und beim Smartrechner gleichermaßen raus.
Bei der Version, wo du die Einkünfte, die das Jugendamt als anrechenbar und somit schon bereinigt angibt (2.182,- Euro; vierte Zeile Bescheid Jugendamt), als Einkünfte in den Smartrechner eingibst, ziehst du ja von den sonstigen Einkünften unberechtigt 5% ab und von dem bereits nur noch 95%-Netto nochmal 5% ab. Deshalb ist dann dein bereinigtes Netto geringer und damit die Verteilmasse sowie der Zahlbetrag.
Ich hoffe, du verstehst, was ich meine mit der Mathematik unabhängig, ob es rechtens ist, das Wohngeld anzurechnen. Das weiß bestimmt jemand anderes... 😅
Volles Plus für den Beitrag. Zum Wohngeldthema laut google:
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/sozialleistungen-als-einkommen/#:~:text=Wohngeld%3A%20ja%2C%20grunds%C3%A4tzlich%20wird%20Wohngeld,die%20im%20Selbstbehalt%20ber%C3%BCcksichtigt%20werden.
Der Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Eine Wohnung darf 520€ kosten
für den Unterhsltspflichtigen.
Kostet sie angemessen mehr muss der Selbstbehalt erhöht werden.
Wohnt man in einer Gemeinschaft wird die Miete halbiert.
Kostet die Wohnung 700€ dann teilt man durch 2 und
so entstehen 350 € für den Unterhaltspflichtigen an Miete.
So hat der Unterhaltspflichtige 170€ zusätzliches Einkommen würde ich mal behaupten.
Das ist nicht richtig. Die Miete ist als Pauschale im Selbstbehalt enthalten und in der Realität interessiert es meines Wissens niemanden, wie hoch sie tatsächlich ist. Bei heutigen Verhältnissen wird man damit sowieso wohl nirgends hinkommen und. Man hat nur ne Chance auf Anrechnung höherer Miete in solchen Gegenden wie München o.ä. Ansonsten wird da nix gekürzt. Zumindest meines Wissens.
Bei angemessen höherer Miete ist der Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle zu erhöhen .
Wie die Praxis mit niedrigerer Mietbelastung aussieht, müsste jemand sich hier melden,
der sowas in der Praxis erlebt hat.
Dein Mann ist ja eh schon ein Mangelfall.
Da er den vollen Unterhalt nicht zahlen kann, wurde ja schon gekürzt.
Ja, Wohngeld ist Einkommen und darf anteilig mit einfließen.
Berufsbedingte Aufwendungen wurden bereits berücksichtigt.