Hallo. Da ich von dem Thema keine Ahnung habe möcht ich es erfragen.
Für meine Tochter gab es eine Beistandschaft vom Jugendamt. Da ich aber nur die letzten Monate vor der Volljährigkeit den unterhalt bezahlt habe hat sich ein enormer Rückstand gesammelt, sage jetzt mal 50.000. Jetzt hatte ich aber den bescheid bekommen das die Beistandschaft beendet ist und ich einen Rückstand von 24.000 Euro an die Vorschusskasse zurück zahlen muss. Laut Erklärung der Mutter meiner Tochter also die ändern 26.000 Euro an sie.
Unterhaltsrückstand
Und welche Frage dazu hast du?
Du kannst Ratenzahlung vereinbaren. Aber zahlen musst du und zwar zuverlässig, sonst kann gepfändet werden.
Mit wem jetzt?
Du musst nur an das Jugendamt den kompletten Unterhaltsvoschuß den deine Ex bekommen hat zurückzahlen. Nicht zahlen ist eine ganz schlechte Idee. Der Saat vergisst nie nur einen Cent, den man nicht zurückgezahlt hat.
Die Frage lässt sich so gar nicht beantworten.
Warst du überhaupt leistungsfähig in der Zeit, als der Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde? Also hattest du gearbeitet und dennoch nichts oder zu wenig Unterhalt gezahlt?
Gibt es einen Titel?
Wenn du in der Zeit arbeitslos warst als Beispiel, dann laufen auch keine Unterhaltsschulden an. Auch müsste man erfahren, ob du gearbeitet hast oder eben nicht. Gib uns mal bitte ein paar Infos.
Auch als Arbeitsloser muss man, je nach Alg I , Unterhalt zahlen! Der Selbstbehalt ist dort wesentlich niedriger.
Habe gearbeitet aber für den Unterhalt nicht gereicht. Nach aktuellem Telefonat mit dem Jugendamt bin ich noch immer nicht schlauer. Der eine sagt die Rückstandberechnung die ich bekommen habe dient dazu mir zu sagen was ich wann HÄTTE zu zahlen gehabt der nächste sagt das wäre das WAS gezahlt wurde. Trotzdem am Ende der Satz .... stehen ihre Tochter zu. Also wie jetzt nun.🤔
wende dich ans juraforum oder vätersein punkt de. da wird dir vernünftig geholfen.
Warum konntest du nicht zahlen?
Hat er doch geschrieben. Er hatte gearbeitet, aber sein Einkommen, welches hoffentlich auch bereinigt wurde, reichte für den Mindestunterhalt nicht aus. Er zahlte weniger und diie UHV-Kasse zahlte den Rest.