Unterhalt

Hallo ich habe da mal eine Frage,ich bin seit15 Monate Vater,unser Kind is in einer Ehe zu Stande gekommen so das ihr exman vor dem Gesetz der Vater war,es zog sich über ein Jahr mit der Scheidung hin so das ich erst vor zwei Tagen offiziell als Vater anerkannt wurde,meine Frau bezog aber seit Anfang an unterhaltsvorschuss,kann mir jemand beANTWORTEN ob ich zu einer Rückzahlung verpflichtet bin,weil wie gesagt es war nicht mein Versäumnis mit der Vaterschaft Anerkennung,hätte gezahlt konnte nicht weil ich offiziell nicht der Vater war,bin Arbeit nehmer Einkommen ca.1280 netto,ich hoffe jemand bringt Licht ins dunkle merci,ich hoffe ja da es nicht mein Versäumnis ist und war,ich deswegen nicht zur Kasse gebeten werden kann...

1

ich vermute aufgrund der Infos: ja.

Warum hatte die Mutter überhaupt einen beantragt und du sie nicht unterstützt?

2

Das ist eine gute Frage. Ich denke mal, da wirst du einen Anwalt fragen müssen. Ev. kann dir das Jugendamt (Abt. Beistandschaften) auch weiterhelfen.

Bist du den jetzt mit der KM zusammen bzw. wie ist euer Verhältnis?

3

<<<kann mir jemand beANTWORTEN ob ich zu einer Rückzahlung verpflichtet bin,weil wie gesagt es war nicht mein Versäumnis mit der Vaterschaft Anerkennung,hätte gezahlt konnte nicht weil ich offiziell nicht der Vater war>>>

Du hättest die Vaterschaft trotzdem anerkennen können. Auch wenn das Kind noch in dieser Ehe geboren wurde. Und ehrlich, ihr beide habt vorsätzlich gehandelt, also bist DU verpflichtet, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Kannst von Glück reden, wenn du keine Anzeige bekommst.

5

Ich dachte in Deutschland ist immer der Ehemann der Kindsvater lt. Geburtsurkunde?! Wäre da eine Vaterschaftsanerkennung überhaupt möglich gewesen? In der Geburtsurkunde hätte ja trotzdem der damaligen Ehemann gestanden.

Und Rückzahlung hätte ich gesagt grundsätzlich ja aber da der Verfasser nicht viel mehr als den Selbstbehalt verdient, wäre ich mir da nicht so sicher. Vielleicht dann erst, wenn er mal mehr verdient denn jetzt muss er ja erst mal den Unterhalt zahlen können. Der geht doch immer vor dachte ich?!

6

Morgen.

<<<Ich dachte in Deutschland ist immer der Ehemann der Kindsvater lt. Geburtsurkunde?! Wäre da eine Vaterschaftsanerkennung überhaupt möglich gewesen? In der Geburtsurkunde hätte ja trotzdem der damaligen Ehemann gestanden.
>

Im Prinzip ja. Vaterschaftsanerkennung ist möglich, wenn der richtige Vater die Vaterschaft anerkennt und der Noch-Ehemann dem zustimmt. Der Noch-Ehemann steht noch auf der Geburtsurkunde, aber unter Vorbehalt. Das wäre rechtens und machbar. Haben ich mit meinem jetzigen Mann und unserem gemeinsamen Kind auch gemacht. Ich war damals auch noch verheiratet und wir mussten es leider so machen. Wir haben aber nie daran gedacht, meinen Noch-Ehemann ranzuziehen. Wir haben weitergedacht. Die TE und ihr neuer Partner anscheinend ja dann nicht.

<<<Und Rückzahlung hätte ich gesagt grundsätzlich ja aber da der Verfasser nicht viel mehr als den Selbstbehalt verdient, wäre ich mir da nicht so sicher.>>>

Naja, wenn der Noch-Ehemann dann die Vaterschaft anfechtet und gewinnt, dann MUSS er dem Noch-Ehemann den vorgestreckten Unterhalt zurückzahlen, es sei denn es wird UHV beantragt. Dann tritt das JA an den richtigen Kindsvater heran. Aber zurückzahlen muss er es so oder so. Und da man das ja weiß, kann man vorsorgen, um dann kein böses Erwachen zu haben. Auch die Kindsmutter handelt fahrlässig.

LG

4

Ich verstehe auch nicht ganz, warum sie Unterhaltsvorschuss bezogen hat. Seid ihr nicht mehr zusammen? Unterhalt gibt es doch nur vom getrennt lebenden Elternteil und wie es sich anhört, seid ihr doch zusammen? So ganz Rechtens war es dann möglicherweise nicht von ihr, Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Wenn das raus kommt, könnte ich mir vorstellen, dass sie den sogar selbst zurückzahlen muss.