Kündigung vor der Elternzeit

Moin, ich bin neu hier. Ich werde Ende des Jahres Vater und werde am 1.7.2018 sieben Monate in Elternzeit gehen. Ich wurde gerade abgeworben und werde wenn ich unterschreibe am 1.2.2018 einen neuen Job anfangen. Der neue Arbeitgeber weiß, dass ich in Elternzeit gehe und das ist OK für ihn. Es besteht ja die Möglichkeit, dass ich in der Probezeit theoretisch gekündigt werden kann. Wer wäre dann für mich zuständig? Arbeitsamt oder sticht da das Elterngeld? Grundsätzlich habe ich keine Angst vor einer Kündigung, da ich Informatiker bin und keine Bedenken habe was neues zu finden. Ich möchte nur in den 7 Monaten nicht vom Arbeitsamt genervt werden. Kennst sich da einer aus? Gruß, woJ

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Wenn ich es richtig verstehe, fängt der neue Job in Elternzeit an? In Elternzeit ist man praktisch unkündbar. Ausnahme z. B. standortschliessung.

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Nein der Job fängt am 1.2 an. Wir haben uns auf eine Probezeit bis zu meiner Elternzeit geeinigt. Es kann also sein, dass ich am 1.7. in Elternzeit gehe und gleichzeitig arbeitslos werde.

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Ach ich hatte mich verlesen. 7.1. Hatte ich gelesen. Ich war arbeitslos in Elternzeit. Solange ich Elterngeld bezog, hat mich das Arbeitsamt in Ruhe gelassen. Nachdem elterngeldbezug hatte ich einen neuen Job. Ich glaube 2 oder 3 Wochen danach. Da ich für diese Zeit dann ALG bezog, hat sich dann wieder das Arbeitsamt eingeschaltet. War dann ok als ich sagte in 2 3 Wochen faengt der neue job an. Ich bin aber keine Juristin. Kann dir also nur sagen wie es bei mir war. Du musst dich rechtlich womöglich arbeitslos melden, aber gleichzeitig sagen dass du erst wieder am xx vermittelbar bist, da da die ez zu Ende ist und das Kind betreut ist. Aber da du keine Leistungen vom Amt beziehst duerften die auch nicht fuer dich zuständig sein.

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Hallo,
mich hat das Arbeitsamt sogar mal darauf hingewiesen, dass man den Bezug von ALG1 nach hinten verschieben kann, wenn man Elterngeld bekommt. D.h. wenn man während des Elterngeldbezuges oder kurz vorher arbeitslos wird, nimmt man logischerweise erst das Elterngeld, anschließend das ALG1 (falls man immer noch keinen Job hat).
Elterngeld ist nicht an Elternzeit gekoppelt - ich habe z.B. Elterngeld parallel zum neuen Job bekommen. Da ich im neuen Jon deutlich weniger verdiente als vorher hatte ich zusätzlich noch Anrecht auf Elterngeld. Genauso kann man arbeitslos sein - aber eben erstmal das Elterngeld zuende nehmen.

Im Zuge einer Gleichberechtigung müßtest du für den Empfang von Arbeitslosengeld vermutlich ohnehin nachweisen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - Frauen mit Kleinkind werden jedenfalls gefragt, wo sie ihr Kind während der Arbeitszeit unterbringen würden...

Und solange du vom Arbeitsamt nix kriegst, lassen die dich gepflegt in Ruhe ;-)

LG!

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Ach so, und arbeitslos melden muß man sich nur, um die entsprechenden Leistungen zu bekommen - ich meine, erstmal arbeitssuchend für mindestens 3 Monate, dann kann man sich arbeitslos melden und ggf. ALG bekommen.
Versichert ist man während der Elternzeit beitragsfrei in der Krankenkasse. Einziges Problem könnte hier die fristlose Kündigung während der Probezeit sein. Evtl mal bei der Krankenkasse erkundigen, ob dort auch die 7-Wochen-Frist gilt, oder ob sie schneller auf Elternzeit umstellen könnten, für den Fall des Jobverlustes.
Familienversicherung über deine Frau ginge schneller, aber nur, wenn diese ihrerseits arbeitet ;-)
Aber auch das Jobcenter hat sicher einen Plan für den Fall der fristlosen Kündigung - dürfte ja nicht zum ersten Mal vorkommen.

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Übrigens: herzlichen Glückwunsch zu einem Arbeitgeber, der dich einstellt, obwohl er weiß, dass du in Elternzeit gehen willst!
Vermutlich hab ich das falsche Fach studiert... ;-)