Darf Test mit Durchschnitt 5 gewertet werden?

Meine Frage steht ja im Betreff: Darf eine Test, es geht hier um Mathematik Klasse 6, bei dem der Durchschnitt schlechter als 5 ist, gewertet werden?
Mein Sohn war schon ziemlich geknickt über sein "ungenügend", in der einzigen Stunde, in der Brüche am Zahlenstrahl behandelt wurden war er krank, Hausaufgaben dazu gab es nicht und dazu hat sein etwas schusseliger Freund ihm nicht gesagt, dass ein Test ansteht.

Die Lehrerin hat säuerlich bekannt gegeben, dass noch nie ein Test so schlecht (mehr "ungenügend" als "mangelhaft") ausgefallen ist - darf der nun wirklich in die Wertung fürs nächste Halbjahr einfließen?

LG
Anja

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Ein Test war bei uns nicht gleichgesetzt mit Klassenarbeiten. Letztere wurden bei einem so schlechten Schnitt nicht gewertet, die Tests schon. Wie das heute und bei euch ausschaut, weiß ich nicht.

LG
Sassi

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> darf der nun wirklich in die Wertung fürs nächste Halbjahr einfließen?

Ja.

Wahrscheinlich KÖNNTE der Schulleiter einen solchen Leistungsnachweis für ungültig erklären (näheres steht in der Schulordnung, die je nach Schulart und Bundesland unterschiedlich ist). Er muss aber nicht.

Und Kriterium ist NICHT der Notenschnitt, sondern ob die Anforderungen angemessen waren und ob der Lehrstoff genügend vorbereitet war.

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Tests ja. Bei Klassenarbeiten kann es passieren, dass der Lehrer beantragt, dennoch die Arbeit zu werten wenn er bspw. nachweisen kann, dass das Versagen nicht an ihm als Lehrer liegt oder wenn bspw. eine Klasse I-Kinder hat von welchen wenigstens eines eine bestimmte Note oder besser erreicht hat. Wir haben das in letzten Halbjahr gleich zweimal erlebt in Geschichte und Musik, dass mehr als die Hälfte der Kinder eine 5 oder schlechter geschrieben hatte. Beide Arbeiten wurden nach Rücksprache und auf Antrag von der Schulleitung gewertet weil beide Lehrerinnen nachgewiesen hatten, dass die Arbeiten dem Leistungsstand der Klasse entsprachen.

Tests müssen übrigens auch nicht angekündigt werden. So ist es bei uns in Mathe üblich, einmal die Woche einen Test zu schreiben. Nur wann, wissen die Kinder nie. Das kann mal Montag der Fall sein, mal Donnerstag, mal Freitag.

Ärgerlich für Deinen Jungen, ohne Frage aber vollkommen korrekt vom Lehrer gehandelt. Eine einzelne 5 in einem Test wird jetzt aber den Notendurchschnitt nicht gleich in die Tiefe reißen, wenn er sonst ganz guteLeistungen abliefert :-)

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Hallo,

Soweit ich weiß, liegt das nachschreiben einer Arbeit /Test im ermessen des Schulleiter.
Die Klasse meiner Tochter durfte eine schlecht ausgefallene Arbeit in deutesch nachschreiben, bei der ältesten wurde eine schlechte englisch nicht nachgeschrieben.

Das dein Sohn an dem Tag krank war an dem der Test angekündigt würde, ist leider sein Pech.

Der Lehrer trägt nicht die Verantwortung dafür, dass ihr die Info nicht bekommen habt.

Gruß
Soul73

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HI,

ich kann hier nur von den Schulen sprechen, an denen ich tätig war. Ab einem bestimmten Schnitt muss eine Arbeit vor der Herausgabe mit dem Schulleiter besprochen werden und dann wird in Absprache mit der Schulleitung gehandelt. Bei uns nehmen wir Lehrer den Eintrag der Vorstunde und die entsprechenen Arbeitsblätter / Materialien mit und dann wird besprochen ob evtl, die Zeit zu knapp war oder was auch immer. Normalerweise werden aber diese Arbeiten herausgegeben und auch gewertet, insbesondere dann, wenn auch Noten unter "3" dabei sind;

etwas anders aber noch: dein Sohn war in der Vorstunde krank, warum musste er dann überhaupt mitschreiben?

LG mimi

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Meine Schulleiterin würde sich bedanken, wenn bei jedem versammelten Test so ein Aufriss gemacht werden würde. Klassenarbeit ja, aber ein Test?

Da würde ich dort öfter auf der Matte stehen. Und erst die Sprachenkollegen mit den Vokabeltests.....
Außerdem gilt, wer antritt zu einer Arbeit, der schreibt auch mit. Ich kann mir ja immer noch überlegen, ob ich Teile aus der Bewertung rausnehme.

LG ivik

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hi, bei uns gibt es da ganz klare schulrechtliche vorhaben. egal ob schulaufGabe, ex oder einfacher vokabeltest, ab einem schnitt von 4,3 muss genehmigt werden. LG Mimi

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Erst mal danke für die Antworten. Es geht mir nicht nur um meinen Sohn, der ansonsten in Mathe zwischen 1 und 2 steht - für ihn ist's halt dumm gelaufen, aber dass er den Test schreiben musste, geht schon in Ordnung. Das nächste Mal fragt er einen zuverlässigeren Mitschüler und kann dann Versäumtes auch leicht nacharbeiten.
Da auch andere gute Schüler den Test versemmelt haben, scheint es mir schon so, dass die Vorbereitung des Stoffes im Unterricht nicht optimal war, aber das werde ich im Austausch mit anderen Eltern noch mal erkunden. Ich wollte nur wissen, ob es da eine grundsätzliche Regelung gibt oder ob die Wertung im Ermessensspielraum der Lehrkraft liegt.
LG
Anja

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> Ich wollte nur wissen, ob es da eine grundsätzliche Regelung gibt

Nein.

> oder ob die Wertung im Ermessensspielraum der Lehrkraft liegt.

Auch nicht.

Der Lehrer muss den Leistungsnachweis werten.

Die einzige Möglichkeit ist, dass der Schulleiter ihn für ungültig erklärt.

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Hallo,

ich bin Gymnasialllehrerin in RPL und da das wohl keine Klassenarbeit war, gilt hier nicht der sogenannte "Drittelparagraph" (wenn ein Drittel oder mehr schlechter als 4 ist, entscheidet die Schulleitung nach Gesprächen mit dem Lehrer und der Klasse über eine Wiederholung). Da dies also kein verpflichtender Leistungsnachweis ist, liegt es meiner Meinung nach tatsächlich im Ermessen der Lehrkraft ob und wie sie diesen Test wertet.

Vor Weihnachten hatte ich in einer Klasse ein ähnliches Ergebnis (allerdings angekündigt.....) und habe dann zum einen "Ursachenforschung" betrieben - sprich über die Weihnachtsferien die Hefte eingesammelt und mal geschaut, was da an HA und Tafelanschrieb eigentlich drin ist (da war ein deutlicher Zusammenhang zu den schlechten Noten erkennbar) und zum anderen habe ich den Test gründlich besprochen und nochmal neu geschrieben (gleiche Aufgabestellung, andere Zahlen) und dann das bessere Ergebnis gewertet. Es gibt da also sehr wohl einigen Spielraum.

LG Katie

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