Hallo ich hab da mal ne Frage wir wohnen in NRW und heute hörte ich von einigen Müttern das bei der Versetzung vom ersten ins zweite Schuljahr die Lehrer eine Art Empfehlung geben aber entscheiden müssen die Eltern ???
Wisst ihr was darüber ???
LG
wer entscheidet das
Ich weiß nicht wie es bei Euch läuft aber soviel ich weiß können bei uns nur die Kinder sitzen bleiben wenn die Eltern zustimmen ( in der Grundschule) eventuell wird einigen Eltern nahe gelegt das das Kind die Klasse wiederholen soll das ist dann die Entscheidung der Eltern. Jedenfalls war das bei uns in der 1. Klasse so, da haben 2 Kinder die Klasse wiederholt.
LG
visilo
Hallo,
ich glaub das ist nur bei Kindern, die evtl. die 1. Klasse wiederholen sollen.
In NRW heißen die ersten beiden Jahre "Schuleingangsphase", diese kann aber auch in 3 Jahren gemacht werden, ohne das es im späteren Lebenslauf auftaucht. (Man korrigiere mich, wenn ich total daneben liege)
Sollte ein Kind also lt. Lehrer so schlecht mitkommen und die 1. Klasse nochmal machen, liegt die letzte Entscheidung dafür bei uns Eltern.
Der Lehrer kann nur eine Empfehlung aussprechen und das tun die meisten in dem Fall nicht ohne Grund. Hoffe ich jedenfalls.
LG
Tanja
"In NRW heißen die ersten beiden Jahre "Schuleingangsphase", diese kann aber auch in 3 Jahren gemacht werden, ohne das es im späteren Lebenslauf auftaucht. "
Also im Lebenslauf taucht das später schon auf, und zwar genau so, als wäre man "sitzen geblieben": wenn die Grundschulzeit 5 Jahre dauerte, dann sollte das einem aufmerksamen Personalabteilungsmitarbeiter schon auffallen. Aber was sollten einem daraus für Nachteile erwachsen???
Dieses System, dass der Stoff der ersten zwei Schuljahre in einem, zwei oder drei Schuljahren durchlaufen werden kann, gibt es in Nds. auch. Ich finde das super und hätte es gern für meinen Sohn in der GS gehabt... leider bot unsere örtliche Grundschule das nicht an. Bei uns ist es auch so, dass das Verweigern der Versetzung eigentlich nicht gemacht wird, sondern es wird im Gespräch mit den Eltern eine Lösung nahe gelegt (ggf. eben das Wiederholen der 1. Klasse), gabs auch schon öfter, finde ich auch gut, schließlich geht es um das Erlernen der Basics und das ist ja eben schon elementar fürs restliche Schulleben.
Lg
cori
Hallo,
letzten Endes hast du als Elternteil immer ein gewisses Mitspracherecht.
Warum steht das bei euch zur Debatte?
Wie viel würde Nachhilfe bringen?
Ist das Kind entwicklungsverzögert?
Liegt eine Teilleistungsschwäche vor?
Ich persönlich würde womöglich auch den Kinderarzt zu Rate ziehen.
Gruß
Hallo,
bei uns in B-W ist es so, dass man von Klasse 1 nach Klasse 2 automatisch versetzt wird. Das Kind kann also nicht sitzenbleiben.
Bei manchen Kindern scheint es dennoch sinnvoll, die 1. Klasse zu wiederholen. Das empfiehlt dann der Lehrer. Daraufhin stellen die Eltern einen schriftlichen Antrag, der genehmigt werden muss (Formsache, klappt immer, wenn der Lehrer auch der Meinung ist).
Denkt der Lehrer, das Kind sollte wiederholen, die Eltern sind aber dagegen, kommt das Kind automatisch in Klasse 2, egal, wie die Leistungen in Klasse 1 waren.
GLG
Miss Mary
Hallo
Soweit ich weiß ist es in NRW so, daß die Klasse 1 und 2 zur Schuleingangsphase gehören und die kann das Kind in 1/2/3 Jahren machen. je nach Vorwissen und Lernstand.
Die Eltern haben ein gewisses Mitspracherecht -gerade wenn es grenzwertig ist. Auch wenn das Kind diese Klassen in 3Jahren macht, gilt es nicht als Sitzenbleiben. Das ist dann wichtig, wenn es um die Pflichtschuljahre geht. Geht das Kind z.B. durch die 1.und 2. Klasse in 2 Jahren und bleibt dann in der 3. Klasse sitzen, wird das Wiederholungsjahr auf die Pflichtjahre angerechnet und es könne, wenn es wollte ( pubertäre Flausen) ein Jahr eher mit der Schule aufhören.
Ich denke man muß da auch immer individuell aufs Kind schauen. Oft hat es nichts mit Entwicklungsverzögerung o.ä. zu tun. Sondern das Kind braucht einfach noch die Zeit und lieber so früh, als das es dann vielleicht eine schlechtere Empfehlung für die Weiterführende bekommt, als nötig.
Wir haben auch gerade das Thema. Unsere Maus kommt an sich sehr gut mit. Allerdings muß ich sagen, daß sie noch vor 2-3 Monaten immer zu Hausaufgaben angetrieben werden mußte und zwar sauber und aufmerksam, aber echt langsam gearbeitet hat. Das hat sich jetzt total verbessert. Allerdings ist ihre Bausstelle Deutsch. Sie kann jetzt zwar langsam, aber recht flüssig lesen, aber entwickelt erst jetzt echten Spaß daran. Gut das wäre ja auch ok ( flüssiges Lesen MUß ja auch erst Ende der 2. Klasse vorhanden sein), aber sie hat echt Schwierigkeiten mit dem Schreiben. Sie hört manche Buchstaben schlecht heraus oder hört sie,sagt sie auch betont, aber schreibt sie dann nicht hin. Allerdings wird es -wenn auch langsam- immer besser.
Wir haben jetzt mit der Lehrerin und ihr beschlossen das sie die 3 jährige Eingangsphase nutzt, damit sie mehr Sicherheit bekommt und dann nicht eventuell in der 3. Klasse ins Hintertreffen kommt. Sie soll den Spaß an der Schule behalten. Die Lehrerin meinte zwar sie könnte die 3. schaffen, aber eben nur mit viel Ehrgeiz und viel üben in Deutsch und mit Sicherheit mit dem einen oder anderen herben Frusterlebnis. Da sie mit 5 eingeschult wurde ( Pflichtkind) haben wir echt kein Problem damit, dass sie die Zeit bekommt.
Und da in unsere GS Jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, kann sie z.B. in Mathe auch da weiter machen, wo sie steht und bleibt im Klassenverband
Also ich empfehle immer gut mit den Lehrern zusammen arbeiten, keinen übermäßigen Druck bei den Kindern aufbauen und manchmal einen Schritt zurück gehen, damit man sein Kind objektiver beurteilen kann. Das Kind muß seinen Weg machen -unabhängig vom Ehrgeiz der Eltern.
Liebe Grüße
Hallo
danke für eure Antworten....
ich weis noch nicht ob das Thema bei uns sein könnte...haben erst Anfang April Elternsprechtag...das einzige was ich weis ist das mein Sohn eine Zahl immer wieder spiegelverkehrt schreibt und ab und an während des Unterrichts aufsteht bzw.auf seinem Stuhl hin und her rutsch....
LG
Hallo,
na wenn das alles ist, braucht ihr euch glaub ich keine Sorgen machen.
Da müssten dann wohl ganz viele 1. Klässler wiederholen
LG
Tanja
bin zwar niedersachse, aber das klingt wie bei uns..
man kann halt zu klasse 2 nicht sitzen bleiben, aber die lehrer können es den eltern empfehlen das kind die erste nochmal machen zu lassen.
lg gussy
Habe grade in einem anderen Beitrag erfahren, dass das wohl vom Bundesland abhängt. Kann dir aber sicher sagen, dass in NRW es so ist wie Du es oben schreibst. Meine Tochter hat auch das 2. Schuljahr wiederholt ((2009) und die Lehrerin hatte uns angesprochen. In NRW liegt die Entscheidung bei den Eltern in Klasse 1 + 2. DAs ist die Möglichkeit der sogenannten 3jährige Eingangsphase. Erst ab 3. Schuljahr bleibt ein Kind offiziell sitzen. So sagte die Lehrerin wenigstens.