Klassenarbeiten Herausgabe

Hallo,
ich hätte gerne die Grundschul-Klassenarbeiten meiner Tochter, 5. Klasse. Muss mir diese die GS aushändigen? Sie gehören ja meiner Tochter und nicht der Schule. Wir wohnen in NDS. Wer weiß wirklich Bescheid? VG

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Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob GS Lehrer verpflichtet sind die Arbeiten herauszugeben.... bzw aufzuheben.
Ich weiß, dass Lehrer das sehr unterschiedlich handhaben. manche Arbeiten können die Schüler mitnehmen.... manche werden wieder eingesammelt.
Ich habe mir- weil mir die Notengebung bizarr erscheint - vorgenommen, die Arbeiten in Zukunft alle durchzukopieren.

Ich würde mal die Grundschullehrerin fragen, ob sie die Arbeiten überhaupt noch hat....
meistens kommt man mit freundlichkeit am weitesten.
lg a

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Die Lehrer bewahren die Arbeiten (nicht die Tests) eigentlich immer auf bis zum Schuljahresende, dann bekommt man die problemlos ausgehändigt. Vorher auf keinen Fall.

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> ich hätte gerne die Grundschul-Klassenarbeiten meiner Tochter, 5. Klasse. Muss mir diese

> die GS aushändigen?

In der Schule einsehen: ja
Mit nach Hause nehmen: nein

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Nö, sie gehören nicht Deiner Tochter.

Nach dem Runderlass zur 'Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG' werden sie 2 Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, geschreddert.
http://www.schure.de/22560/11,02201,1.htm

Wieso willst Du die denn jetzt noch haben?

Grüsse
BiDi

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Hallo,
in Bayern werden die Arbeiten zwei Jahre aufgehoben und dann geschreddert. An Eltern rausgegeben werden sie nicht, du kannst sie aber einsehen.
LG