Erfahrungen mit Gestattungsantrag (Schulwechsel bei Umzug) in Hessen

Guten Morgen!

Hat vielleicht irgendjemand von Euch Erfahrungen mit einem Gestattungsantrag in Hessen (§ 4 VOGSV Absatz 2 Nr. 3) ?

Wir überlegen, innerhalb der gleichen Stadt, aber verschiedenen Stadtteilen umzuziehen, wollen jedoch nicht, dass unser Sohn (Anfang 4. Klasse) die Schule wechseln muss .

Unsere Schulleitung meinte, dass das Schulamt einem solchen Antrag in der 4. Klasse wohl zustimmen würde, da diese dem Kind keine 2 Schulwechsel innerhalb eines Jahres zumuten wollen.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen vorab!

LG Nanny

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Hallo!

Vielleicht sehe ich das falsch ...aber Du musst bei der jetzigen Schule doch nur bekannt geben, dass Dein Kind eine andere Adresse hat. Die werden doch kein Kind nach hause schicken!!!! Nur wenn Du den Schulwechsel wolltest müsstest Du das Kind bei der neuen Schule anmelden und die müssten dann entscheiden.

ICH kenne es aus unserem Kreis so, dass trotz Umzug in eine andere Stadt (20 km entfernt) die neue Schule, direkt gegenüber vom neuen Wohnort die Kinder nicht aufnehmen will. Die sollen ihre derzeitigen Schulen am alten Wohnort weiter besuchen.

LG, I.

2

Sehe ich genauso wie meine Vorschreiberin: Dein Sohn hat ja jetzt einen Platz, und wenn ein längerer Fahrweg machbar ist, warum sollte er nicht auf seiner alten Schule bleiben können? Bei uns (NRW) musste da gar kein Antrag gestellt werden, die Schule wurde nur über die neue Anschrift informiert. Oder hab ich Dich irgendwie missverstanden?

Liebe Grüße
Anja

3

Die Posterin wohnt aber nunmal nicht in NRW sondern in Hessen!

In Hessen gilt für die Grundschule die Sprengelpflicht, d.h. das Kind muss im Normalfall die zuständige Grundschule besuchen und auch wechseln, wenn es umzieht. Eine Abweichung davon bedarf der Genehmigung und sowohl die abfebende, als auch die aufnehmende Schule müssen dem zustimmen.

In dem oben genannten Fall sind die Chancen aber recht hoch. Es sei denn die abgebende Schule kommt durch den "verlorenen" Schüler in den Zwang Klassen zusammen zulegen,w eil die Klassen zu klein werden oder ähnliches.

LG

4

In NRW herrscht auch Sprengelpflicht. Wechselt man die Schule, ist das Prozedere genau wie von Dir für Hessen beschrieben. Aber wenn ich die Te richtig verstanden habe, gibt es doch gar keine "abgebende Schule", sondern das Kind soll trotz Umzugs auf der alten Schule verbleiben ...

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