Hi,
die erste Anlaufstelle ist der KiGa, die ErzieherInnen kennen dein Kind und können sicherlich einschätzen, ob es die Vorraussetzungen für eine frühere Einschulung mit sich bringt. Außerdem, und das ist oft der springende Punkt, wissen sie um die Kapazitäten des KiGas. Hier ist es z.B. so, dass der Platz i.d.R. futsch ist, wenn ein Kann-Kind, das das Vorschulprogramm durchlaufen hat, dann doch nicht eingeschult wird. Das muss dann in der Nachbargemeinde in einen gesonderten KiGa, d.h. es muss mit dem Bus fahren oder eben gefahren werden und ist dann mit den ganzen Granaten in einer Gruppe, die später eine Förderschulkarriere durchlaufen werden. Entscheidet man sich als Eltern spät dafür, das Kind einschulen zu lassen, hat es das Vorschulprogramm nicht durchlaufen, was sehr schade wäre.
Vlg tina
Hallo Faltblatt,
im Kindergarten solltet ihr eigentlich Entwicklungsgespräche haben. Die sind eine gute Gelegenheit, um deine Überlegungen mal anzusprechen. Die Erzieher*innen erleben dein Kind ja täglich im Vergleich mit anderen Kindern und können auch etwas besser abschätzen, wohin die Entwicklung in den kommenden 2 Jahren gehen wird.
Uns haben zuerst die Kinderärztin zur U9 und kurz darauf auch die Erzieher*innen im Kindergarten darauf, ob wir schon mal daran gedacht hätten unseren Sohn ein Jahr früher einzuschulen. Da waren die ganzen Info-Elternabende der Grundschulen gerade durch und ich habe einfach bei der Sprengel-Grundschule angerufen, was ich bis wann machen muss. Er ist in seiner Kindergartengruppe geblieben und hat nur an den Vorschulterminen, Ausflügen und dergleichen teilgenommen. Das aber auch nur, weil der Kindergarten klein ist und ohnehin jede*r jeden kennt. Ansonsten wäre es mir wichtig gewesen, dass er zusammen mit den anderen Vorschulkindern in eine Gruppe geht. Dafür ist es übrigens tatsächlich sinnvoll schon 2 Jahre vorher darüber nachzudenken, damit dies bei einem eventuell anstehenden Gruppenwechseln zum Vorschuljahr ggf. schon berücksichtigt werden kann.
Was die Schulanmeldung etc. angeht, ist im jeweiligen Landesgesetz geregelt, wie das generelle Vorgehen ist. Die praktische Umsetzung variiert jedoch häufig zwischen den einzelnen Schulamtsbereichen und selbst zwischen einzelnen Grundschulen.
Bei uns in Thüringen muss z.B. zu den regulären Terminen der jeweiligen Grundschule angemeldet werden. Diese Anmeldung kann jedoch bis zu Beginn des Schuljahres (hier wird vom theoretischen Beginn am 01.08. ausgegangen, da zu diesem Termin eingestellt wird und dann die Klassengrößen zwecks Lehrer*innenzuteilung bekannt sein müssen) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dann kann es aber durchaus sein, dass der Kindergartenplatz schon längst wieder vergeben ist.
Den Vorlauf benötigen die Schulen, weil ggf. weitere Gespräche zusätzlich zu der üblichen Einschulungsuntersuchung anstehen. Thüringen unterscheidet zwischen Kann-Kindern (bis 31.12.) und Kann-Kann-Kindern (bis 31.07.), bei letzteren kann z.B. eine zusätzliche schulpsychologische Untersuchung angeordnet werden. Und die Schulleitung kann sich auch immer gegen den Antrag auf vorzeitige Einschulung aussprechen.
Bei meinem Sohn (04.01.) mussten z.B. Kindergarten und Kinderärztin einen Fragebogen ausfüllen, zusätzlich gab's noch fakultative für Sportverein und Musikschule. Dazu kam dann die Einschulungsuntersuchung, die bei uns deutlich länger ausfiel. In Thüringen finden bereits im vorletzten Kindergartenjahr eine Untersuchung im Kindergarten selbst statt. Die gab es für uns dann nicht, dafür dann eben die sehr gründliche Untersuchung. Auch die Vorschultermine, die ansonsten freiwillig sind, waren für meinen Sohn verpflichtend. In die Auswertung wurden dann alle infrage kommenden Klassenlehrer*innen einbezogen. Hätte sich dann niemand vorstellen können, ihn zu unterrichten, wäre der Antrag abgelehnt worden.
Grüße, Kathrin
Hallo!
Ich danke dir sehr für deinen ausführlichen Beitrag!
Sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber die Seite funktioniert nicht mehr auf meinem smartphone und am PC sitze ich zu selten.
Wir haben unseren Sohn bereits letztes Jahr in einer Privatschule angemeldet und ich habe dort schon bescheid gesagt, dass es passieren kann, dass er bereits 2018 eingeschult wird.
Ich werde mal fragen, wie es bezüglich Vorschule nächstes Jahr aussieht.
Mein Sohn ist in einer Gleichaltrigengruppe, da muss evtl was geregelt werden
Huhu,
immer gern.
Du wirst trotzdem erstmal rausfinden müssen, wie die Modalitäten der Sprengelschule sind. Die ist immer erster Anlaufpunkt und dort musst du dann auch die entsprechenden Unterlagen der Privatschule vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass jedes Kind der Schulpflicht nachkommt. Dafür ist es unerheblich, ob das an einer privaten oder anderen staatlichen Schule passiert und auch, ob das Kinder regulär oder früher eingeschult wird oder zurückgestellt werden soll.
Auch die Einschulungsuntersuchung ist soweit ich weiß dennoch verpflichtend, auch wenn es der Privatschule vollkommen egal sein sollte zu welchem Ergebnis man dort kommt.
Und wie bei jeder staatlichen Schule gilt auch für Privatschulen, dass sie immer Nein sagen können. Also lieber nochmal explizit für 2018 nachfragen - auch welche Möglichkeiten es dort gibt, wenn sich entgegen der Erwartungen doch heraus stellt, dass es für die Schule noch zu früh war. In einigen Bundesländern besteht dann die Möglichkeit wieder in den Kindergarten zurückzukehren bzw. in eine reguläre Vorschulklasse oder eine Einstiegsklasse einer anderen Einrichtung zu wechseln. Oder es wird über die flexible Schuleingangsphase abgedeckt. Bei einer Privatschule bist du dann zusätzlich an den jeweiligen Vertrag gebunden.
In Sachsen-Anhalt müsstet du spätestens ein Jahr vorher dich drum kümmern, sonst ist der Zug abgefahren. Je nach Bundesland musst du da recht zeitig dran sein. Du kannst aber bei uns zumindest, bis zum Tag der Einschulung sagen, dass du das doch nicht möchtest und das Kind regulär einschulen lassen.
Amtsarzt und sonstige Gespräche mit dem Direktor und co brauchen Zeit, also lieber zu früh anfragen als zu spät.
Bei uns ist der Stichtag 30.6. Im Oktober wurde meine Große damals 6. Wir haben im August des Vorjahres angefragt (sind gerade her gezogen) und wurden nur noch aufgrund des Umzugs berücksichtigt. Eigentlich war die Sache schon durch.
Hallo,
hier (NRW) ist erster Ansprechpartner der Kindergarten.
Die kennen sowohl die Anmeldefristen, als auch Dein Kind und können Dich beraten, ob eine frühere Einschulung sinnvoll ist.
Hier werden übrigens alle Kinder mit Geburtsdatum bis zum 30.9. eingeschult. Euer Sohn wäre hier also ein Muss-Kind und nicht mal eins von den jüngeren.
Hier läuft es dann so, dass man die Kann-Kinder anmeldet und mit ihnen zu einem Termin in der Grundschule geht, wo ein paar Tests gemacht werden, und die Grundschule eine Einschätzung abgibt. Die Grundschule kann es ablehnen, das Kind früher einzuschulen. Wenn sie zustimmt, können sich die Eltern aber trotzdem noch bis kurz vor der Einschulung überlegen, ob das Kind wirklich schon gehen soll.
LG
Heike
Hallo,
wir haben im Kindergarten nachgefragt. Einmal nach deren Einschätzung, ob sie mein Kind auch schon als Schulkind sehen und wann und wie ich mich um eine vorzeitige Einschulung kümmern kann. Falls dein Kind noch etwas anderes macht (Sport, Musik oder auch eine Therapie, z.B. Logo) kannst du auch dort nachfragen, wie sie dein Kind einschätzen. Das hat uns noch zusätzliche Sicherheit gegeben, dass auch andere mein Kind als schulreif sehen. Auch der Kinderarzt hatte bei der letzten U das Thema angesprochen.
Vom Kindergarten habe ich die Termine für die Schulanmeldung bekommen. Die hätte ich aber auch an der Schule selbst erfragen können, sie standen sogar in der Zeitung.
Dort bekamen wir dann auch die Unterlagen für die Schuluntersuchung.
LG
Ich lebe in BAyern und bei uns ist der Stichtag am 30.9
Dein Sohn ist also ein Muss-Kind und würde dann im Sep 2018 in die Schule kommen. Du musst dein Kind nach der SChuleinganzsuntersuchung, zu der du eingeladen wirst, in der Schule anmelden.