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Hallo bruchetta.

Nein - PFLICHT ist es keine. Mein Sohn war letztes Jahr (5. Klasse) im Schullandheim. Es wurde zwar sehr angeraten, dass alle Kinder mitfahren sollten, um sich besser kennen zu lernen (war das erste Schuljahr an der neuen Schule). Aber wenn ein Kind absolut nicht mitfahren hätte wollen, dann hätte es in der Zwischenzeit die eine Woche in einer Parallelklasse den Unterricht besuchen müssen/können.

LG

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Hallo!

Eine Schule kann nie die Offenlegung einer Diagnose verlangen - höchstens ein Attest, dass die Tochter krank ist und aufgrund der Erkrankung ein Schullandheim nicht besuchen kann.
Die Schule kann aber ein elterliches Attest, ein ärztliches Attest verlangen ODER sie hat aber die Möglichkeit in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einzuholen. Was die Schule da verlangt liegt in Ihrem Ermessen.

Was interessiert die elterliche Zustimmung von vor einem Jahr, schließlich bist Du von einem "gesunden" Kind ausgegangen ... mittlerweile gibt es eine medizinische Lage, die es dem Kind unmöglich macht das Schullandheim zu besuchen.

Inwiefern jetzt Deine Tochter ein Parallelklasse besuchen muss, kann ich nicht beurteilen, kommt wohl auch darauf an, was genau im Attest steht, und ob es die organisatorischen Möglichkeiten hergeben eine Extra-Wurst zu braten.
Hier fahren alle 6. Klassen gleichzeitig eine Woche in die Skifreizeit, da gäbe es keine Parallelklasse zum "Flüchten" und soweit ich weiß sind da auch "alle" Kinder mitgefahren. Es waren auch Kinder darunter, die gar nicht Ski gefahren sind - wohl aber auch nur eine Handvoll bei 150 Kindern.
Ein Kollege aus der Klasse meines Sohnes ließ gleich am 2. Tag von seiner Mutter abholen, ich weiß aber nicht ob er in die Schule musste.

LG, I.

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Hallo,

sicherlich ist die Teilnahme an einer Fahrt keine Pflicht. Wie schon andere hier schrieben, muss das Kind dann eben in dieser Zeit (weiterhin) die Schule besuchen.

Allerdings wird es bei dem, was Du unterschrieben hast vermutlich um die Kosten gehen.

Die Klasse meiner Tochter (5. Klasse) wird dieses Jahr im Mai/Juni eine Klassenfahrt machen.
Beim Elternabend im Oktober 2016 wurde über die Art und den Kostenrahmen gesprochen.
Im November/Dezember bekamen wir einen Zettel, mit dem wir -vorab- die Teilnahme des Kindes bestätigen sollten. Da stand auch drin, dass man quasi "kostenpflichtig" bucht, auch wenn das Ziel/der Betrag noch nicht endgültig fest stand zu diesem Zeitpunkt.

Die Lehrerin kann/konnte nämlich nur mit der genauen Angabe der Anzahl der teilnehmenden Kinder ein verbindliches Angebot von den einzelnen Anbietern einholen.

Ausserdem musste bei der Buchung im Dezember bereits eine Anzahlung geleistet werden (ging aus der Klassenkasse). Also, so ähnlich als wenn man privat im Dezember seinen Sommerurlaub bucht : verbindliche Buchung mit genauer Angabe der teilnehmenden Person inkl. Anzahlung und Restzahlung bis zum Termin x.
Solltest Du also etwas in der Art unterschrieben haben, könnte ich mir vorstellen, dass zumindest anteilig Stornokosten auf Euch zu kommen. Da würde ich also noch einmal nachfragen.

Das ist ein übliches Procedere...meine Tochter hat bereits im Kindergarten und in der 1. Klasse eine Fahrt gemacht. Man muss vor Buchung eine Teilnahmezusage geben, damit die genaue Anzahl der Teilnehmer feststeht. Und dann nochmal vor Antritt der Reise, damit die Schule und die Aufsichtsperson(en) ein Schriftstück in der Hand haben, dass die Eltern erlauben dass sich das Kind mit ihnen am Ort x befindet. Dieses Schriftstück nehmen sie mit, um es ggf. vorzuzeigen.